10 jahresmietvertrag nach Hauskauf noch gültig?

Jemand interessiert sich für ein Haus das momentan noch vermietet ist.

Diese Mieter haben 2008 einen 10 Jahresvertrag abgeschlossen. Der Eigentümer möchte das Haus schon länger verkaufen, kann aber nicht auf Eingenbedarf klagen.

Die Mieter wohnen nun seit 3 Jahren in dieser Wohnung und bestehen auf die nächsten 7 Jahre, als besonderen Grund gibt Sie eine Behinderung (MS)an.

Der Anwalt der Mieter habe den Mietvertrag geprüft habe und alles rechtens sei und die Intressenten könnten sie ruhig rausklagen wollen in diesem Falle würden sie sämtliche von ihnen ausgeführte Arbeiten am und im Haus rückgängig machen d.h. das Haus verwüsten.

Ach ja, und natürlich sei im Haus alles schlecht, die 2002 eingebauten Fenster sind „alle“ undicht, die neuverlegten Wasserleitungen gibt es angeblich gar nicht, die Stromleitungen hätten „Störungen“, und das Haus wird ja nur noch von Farbe und Kleister zusammengehalten, usw…

Kann jemand sagen welche Möglichkeiten es gäbe, dass die Intressenten das Haus ohne Mieter übernehmen/kaufen können.

Kann jemand sagen welche Möglichkeiten es gäbe, dass die
Intressenten das Haus ohne Mieter übernehmen/kaufen können.

Einzigste Möglichkeit wird wohl sein, dem jetzigen Mieter Geld für einen Aufhebungsvertrag zu bieten.

Gruß

Joschi

Guten Tag,
es gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete. Falls keine Gründe für eine fristlose Kündigung vorliegen, können die Mieter die Restmietzeit abwohnen.
Allerdings: Zeitmietverträge sind seit dem 01.09.2001 (!) nur in Ausnahmefällen möglich (§ 575 BGB), so daß der Charakter des Zeitmietvertrags zu prüfen ist. Ist Grund eine Zusicherung des Vermieters, den Vertrag für die Dauer von 10 Jahren nicht zu kündigen, ist der Zeitmietvertrag in Wahrheit ein Vertragsversprechen des Vermieters und somit bindend. Die Beweislage ist möglicherweise ungeklärt.