2 Hauptmieter aber unterschiedlicher Mietanteil

Mann und Frau wohnen zusammen. Frau hat ein Kind, dieses ist aber von einem vorherigen Mann. Die Beziehung geht in die Brüche, sie wohnen aber immer noch zusammen, Frau bekommt das Schlafzimmer, Mann das Wohnzimmer um dort auf der Couch zu schlafen und das Kind beibt in seinem Zimmer. In der Beziehung hat der Mann, da er mehr verdient, 2/3 der Miete bezahlt, die Frau nur 1/3. Jetzt ist die Beziehung am Ende, aber die Frau will in der Wohnung bleiben. Der Mann kann nicht alleine aus dem Vertrag heraus, da beide als Hauptmieter drin stehen. Bis sich diese Streitigkeiten gelegt haben, will der Mann weniger Miete bezahlen. Ist es rechtens, wenn der Mann darauf besteht nur noch die 1/2 der Miete zu bezahlen, oder gar nur 1/3, da er auch nur 1 der 3 Zimmer nutzt?

Hallo Jan,

das ist einzig und allein Sache der beiden Hauptmieter. Der Vermieter kann jederzeit beide - auch jeden einzeln - zur Zahlung der Miete heranziehen. Auch dem Richter dürfte es ziemlich egal sein, warum wer seine Miete nicht voll zahlt - falls es denn soweit kommt.

Laut Vertrag sind beide Mieter gleichermaßen für die volle Mietzahlung verantwortlich.

Gruß!

Horst

Hallo Jan,

Der Mann kann nicht alleine aus
dem Vertrag heraus, da beide als Hauptmieter drin stehen.

Richtig, aber damit der Mann nicht sein Leben lang auf einer Couch schlafen muss, kann er die Expartnerin notfalls auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages verklagen wenn sie nicht freiwillig zustimmt. Ansonsten hat ja WildAlf schon alles gesagt.

Gruß

Joschi

Hi,

ergänzend zu Joschi wäre zu erwähnen, das Schadensersatz bestehen könnte, für die Zeit, die die Frau der Kündigung noch nicht eingegangen (zB vom Gericht für sie verfügt) wäre.

btw:
Allerdings wäre auch für die Prozesskosten und ggf. Mietschulden etc. der Frau bei Zahlungsunfähigkeit es schwierig etwas wiederzubekommen.

Da könnte es günstiger sein, sich mit den 3 Monaten zu 1/3 überzahlter Miete besser zu stellen. (Es würde weniger Streit und Zeitaufwand geben und damit eine Lösung leichter fallen können.)

Die Kündigung sollte umgehend erfolgen, die Frau könnte auf die Idee kommen gar keine Miete mehr zu zahlen. Der VM würde sich dann vermutlich an den Besserverdienenden halten.

btw:
Wenn der VM die Frau mit Kind nicht haben möchte, müßte sie auch mit ausziehen.

vlg MC

Wenn der VM die Frau mit Kind nicht haben möchte, müßte sie
auch mit ausziehen.

Hallo,
kann das sein, mit einem bestehenden Mietvertrag auf den Namen der Frau? Angenommen alle Pflichten werden erfuellt, nur der Mann zieht aus?
Gruss Helmut

Hallo,

Wenn der VM die Frau mit Kind nicht haben möchte, müßte sie
auch mit ausziehen.

kann das sein, mit einem bestehenden Mietvertrag auf den Namen
der Frau? Angenommen alle Pflichten werden erfuellt, nur der
Mann zieht aus?

Ja, das kann sein. Weil man einen Mietvertrag nur ganz oder gar nicht kündigen kann.
Wenn die Frau wohnen bleiben möchte, muss sie einen neuen Mietvertrag abschließen - den der Vermieter aber natürlich nicht mit ihr abschließen muss.
Gruß
loderunner (ianal)