2 Keller werden vom Vermieter genutzt

Der Vermieter nutzt 2 Keller selber. Die Allgemeinkosten hierfür wie Strom, Heizung etc. wälzt er aber auf die Mieter ab obwohl er in den Kellern selber Strom benutzt.

Der Allgemeinstrom, der nur für Keller und ein Treppenhaus anfällt ist sehr hoch und beträgt 268,46 p. Jahr.

Ist das korrekt oder kann man sich da wehren?

Hallo !

Keller des Vermieters müssen auch vom Vermieter selbst bezahlt werden,also deren Strom oder Heizung? muss rausgerechnet werden.

Das sind Räume,die nur dem Vermieter dienen und nicht den Mietern zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Also der Heizraum,ein Technikraum,Zählerraum o.ä. gehören schon allen,auch wenn sie da drin nichts zu suchen haben und es versperrt ist.
Aber Keller in denen der Vermieter private Dinge lagert nicht.

Wenn die knapp 270 € die Stromkosten für Treppenlicht und Kellerlicht sind(und nichts anderes,etwa Heizung usw.) dann ist es mit ca. 1.000 kWh Verbrauch schon recht hoch.
Allerdings kenne ich ja nicht die Hausgröße !

MfG
duck313

Hallo,

Der Vermieter nutzt 2 Keller selber. Die Allgemeinkosten
hierfür wie Strom, Heizung etc. wälzt er aber auf die Mieter
ab obwohl er in den Kellern selber Strom benutzt.

Das ist zweifelsfrei nachgewiesen, beispielsweise durch eine lückenlose Berechnung?

Der Allgemeinstrom, der nur für Keller und ein Treppenhaus
anfällt ist sehr hoch und beträgt 268,46 p. Jahr.

Um wieviel Strom geht es? Was treibt der Vermieter in seinen Kellern? Für was braucht er den Strom?

Ist das korrekt oder kann man sich da wehren?

Ich würde mich nur „wehren“, wenn „es sich lohnt“, ein schlechtes Verhältnis zum Vermieter ist nicht empfehlenswert.

Gruß
Jörg Zabel

Um welche Art von Gebäude handelt es sich (Alt- oder Neubau, wieviele Mieter) ?
Warum wird der Keller beheizt ?
Wieviel Strom kann in einem Keller verbraucht werden ?
Wie ist der Umlageschlüssel ?
Wohnt der Vermieter auch im Haus ?

Hi,

Hallo !

Keller des Vermieters müssen auch vom Vermieter selbst bezahlt
werden,also deren Strom oder Heizung? muss rausgerechnet
werden.

Hmm, die Wortwahl lässt hier sehr viel offen. Die Keller gehören idR dem VM als Eigner. Also kann der VM die Kellernutzung auch auf einen zB Mietvertrag übertragen. Dann muss der VM nicht zwangsläufig etwas an den „Kellerbetriebskosten“ selbst zahlen.
vom dem M wird idR auch nicht verlangt, seinen Kellerlichtstrom selber mit dem VM ab zu rechnen.

Das sind Räume,die nur dem Vermieter dienen und nicht den
Mietern zur Nutzung zur Verfügung stehen.

Hmm, ist das denn so? In den Kellern könnte zB Gartengeräte, Wintergeräte oder Hauswartungsmaterial gelagert oder untergebracht sein. Auch könnte der VM selbst oder einen Hausmeister diese Räume für die notwenigen Tätigkeiten ums Haus herum nutzen.

Also der Heizraum,ein Technikraum, Zählerraum o.ä. gehören
schon allen,auch wenn sie da drin nichts zu suchen haben und
es versperrt ist.

Wie???
Dem Mieter gehört gar nichts davon, wenn sie nicht im Grundbuch als (Mit-) Eigentümer der Immobilie eingetragen sind. Hier fehlt dem Antworter wohl das kleine 1x1 des BGB.

Was also sollen diese Fehlinformationen???

Aber Keller in denen der Vermieter private Dinge lagert nicht.

Hier ist mal eine wahre Weissheit.
Wenn allerdings die M keinen Kellerstrom extra abführen, warum sollte dann der VM seinen Anteil herausrechnen?

Wenn die knapp 270 € die Stromkosten für Treppenlicht und
Kellerlicht sind(und nichts anderes,etwa Heizung usw.) dann
ist es mit ca. 1.000 kWh Verbrauch schon recht hoch.

Was wäre denn es???
Der UP hat dazu doch keine Angaben gemacht. Wir da etwas dazu erfunden???

Allerdings kenne ich ja nicht die Hausgröße !

Ja, nur der UP.

MfG
duck313

vlg MC

PS: Wie kommt der Antworter zu der Ansicht, seine Antwort würde zum Ziel führen?

Wenn die knapp 270 € die Stromkosten für Treppenlicht und
Kellerlicht sind(und nichts anderes,etwa Heizung usw.) dann
ist es mit ca. 1.000 kWh Verbrauch schon recht hoch.

Grundpreis nicht vergessen!