Hi,
Hallo !
Keller des Vermieters müssen auch vom Vermieter selbst bezahlt
werden,also deren Strom oder Heizung? muss rausgerechnet
werden.
Hmm, die Wortwahl lässt hier sehr viel offen. Die Keller gehören idR dem VM als Eigner. Also kann der VM die Kellernutzung auch auf einen zB Mietvertrag übertragen. Dann muss der VM nicht zwangsläufig etwas an den „Kellerbetriebskosten“ selbst zahlen.
vom dem M wird idR auch nicht verlangt, seinen Kellerlichtstrom selber mit dem VM ab zu rechnen.
Das sind Räume,die nur dem Vermieter dienen und nicht den
Mietern zur Nutzung zur Verfügung stehen.
Hmm, ist das denn so? In den Kellern könnte zB Gartengeräte, Wintergeräte oder Hauswartungsmaterial gelagert oder untergebracht sein. Auch könnte der VM selbst oder einen Hausmeister diese Räume für die notwenigen Tätigkeiten ums Haus herum nutzen.
Also der Heizraum,ein Technikraum, Zählerraum o.ä. gehören
schon allen,auch wenn sie da drin nichts zu suchen haben und
es versperrt ist.
Wie???
Dem Mieter gehört gar nichts davon, wenn sie nicht im Grundbuch als (Mit-) Eigentümer der Immobilie eingetragen sind. Hier fehlt dem Antworter wohl das kleine 1x1 des BGB.
Was also sollen diese Fehlinformationen???
Aber Keller in denen der Vermieter private Dinge lagert nicht.
Hier ist mal eine wahre Weissheit.
Wenn allerdings die M keinen Kellerstrom extra abführen, warum sollte dann der VM seinen Anteil herausrechnen?
Wenn die knapp 270 € die Stromkosten für Treppenlicht und
Kellerlicht sind(und nichts anderes,etwa Heizung usw.) dann
ist es mit ca. 1.000 kWh Verbrauch schon recht hoch.
Was wäre denn es???
Der UP hat dazu doch keine Angaben gemacht. Wir da etwas dazu erfunden???
Allerdings kenne ich ja nicht die Hausgröße !
Ja, nur der UP.
MfG
duck313
vlg MC
PS: Wie kommt der Antworter zu der Ansicht, seine Antwort würde zum Ziel führen?