9 Monate Kündigungsfrist?

Guten Abend.

Ich habe eine Frage.

Frau A. wohnt seit 30 Jahren in Miete und findet es wird Zeit aus der Wohnung auszuziehen, da die Wohnung Schimmelbefall hat und die Schlafzimmerdecke durch ein undichtes Dach nass geworden ist. Der Winter ist kalt, die Heizung fiel aus. Also kam eins zum anderen.
Frau A. findet eine Wohnung und kündigt fristlos die Wohnung am 26.12.2009 wegen dem extremen Schimmel. Der Vermieter sagt NEIN, denn Frau A. wäre Schuld am Schimmel da sie nicht richtig gelüftet hätte. In den anderen Wohnungen wäre KEIN Schimmel. Also hält Frau A. eine 3 monatige Frist ein und möchte nun am 01.03.2010 in die neue Wohnung einziehen.
Der Vermieter möchte in der Zeit in der Frau A. auszieht neue Fenster in die Wohnung einbauen lassen. Frau A. verweigert schriftlich den Einlass zum genannten Termin und sagt das sie keine Zeit habe. Zumal sie die neue Wohnung laut Anweisung des Vermieters Schimmelfrei und gestrichen übergeben muss.
Nun schreibt der Vermieter das er nur Frau A. zuliebe die 3 Monate Kündigungsfrist angenommen habe. Er sagt da Frau A. nun, da sie den Einbau neuer Fenster Mitte März verweigert, die gesetzliche Kündigungsfrist von 9 Monaten verlangt. Also solle sie am 30.09.2010 ausziehen. Denn wenn man schon so lange in einer Wohnung lebe, gelten andere Kündigungsfristen und der alte Mietvertrag gelte weiterhin.

Welche Rechte hat nun Frau A. Sie kann unmöglich die Miete für zwei Wohnungen übernehmen.

Danke für ernstgemeinte Antworten.

Hallo,

auch für Altmietverträge die vor dem 01.09.2001 geschlossen wurden gilt seit dem 01.06.2005 eine ordentliche Kündigungsfrist von 3 Monaten nach § 573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html) für den Mieter.

Gruß

Joschi