Abfindung bei Auflösung eines Mietvertrags?

Hallo, wir haben unser Einfamilienhaus vor 6 Monaten bezogen mit dem Wunsch, ein langfristiges Mietverhältnis abzuschliessen. Dies ist auch vom Vermieter immer wieder bestätigt worden, daß er auch langfristig vermieten will. Wir haben ca. 4000€ für Laminat und Teppichboden ausgegeben und in Eigenleistung verlegt, haben neue Möbel extra für dieses Haus angeschafft (kleine Räume), wollten auch im nächsten Jahr eine neue Küche anschaffen, immer mit dem Gedanken einer langfristigen Vermietung. Wir haben allerdings auch leider feststellen müssen, das im Haus ein Sanierungsstau stattfand, wobei der Vermieter immer signalisierte, daß dieser mit der Zeit abgebaut werden sollte (Badezimmer 28Jahre alt Dusche nicht benutzbar, Dachbedeckung 30Jahre alt, Dachstuhl ca. 150 Jahre alt mit Holzwurmbefall, Dielenboden müsste neu gelagert werden, senken sich ab, nur um die dringensten Sachen anzusprechen. Jetzt sprach uns unser Vermieter an, ihm würde das alles zuviel werden, und er will jetzt verkaufen. Als persönliche Hypothek tragen meine Frau und ich eine chronische Erkrankung (beide schwerbehindert), d.h. wir können den nächsten Umzug in ein wesentlich teueres Haus (jetzige Miete 500€) nicht alleine bewerkstelligen und müssen uns fachliche Hilfe beschaffen. Wer kann uns sagen, wie hoch eine Abstandssumme für die Auflösung des Mietverhältnis sein kann. Bitte helft uns, liebe Grüße

Hallo, wenn der Vermieter verkauft, tritt der neue Besitzer in das Mietverhätnis, und zwar mit allen Rechten und Pflichten. Sollte er dann einen berechtigten Eigenbedarf anmelden, sieht es natürlich schlecht aus, es sei denn sie haben im Mietvertrag eine ordentliche Kündigung, bis zum Zeitpunkt X, ausgeschlossen. Abstandszahlungen gibt es nicht, solange die Rechtslage klar ist. Wenn die Rechtslage unkar ist, kann man sich natürlich übers liebe Geld versuchen zu einigen.

Gruß Fred

Hi das wird schwierig…
das mit der Abfindung… da er ja nicht gesagt hat das ihr ausziehen solltet. Es gilt der alte Grundsatz Verkauf bricht nicht die Miete bleibt euer Mietvertrag auch weiterhin bestehen. Also ein neuer Eigentümer muß euch mit übernehmen. Ansonsten wenn er euch raus haben will dann muß er das euch auch durch kündigung anzeigen. dabei tut er sich schwer, denn er muß dafür einen Grund euch gegenüber eltend machen und das Argument " verkaufen" gibt es da nicht. Umnutzung in z.B. gewerblich, eigenbedarf dann muß er auch selbst euinziehen, oder dauerhafte Störung des Mietfriedens von eurer Seite aus gelten als Argumente. Sanierungsstau dahingegen nicht, " soll er doch investieren" sagt der Gesetzgeber.
Aber mal unter uns…
3 Monatsmieten plus den Umzug sollten als Entschädigung schon machbar sein… verhandelt. oder lasst es darauf ankommen…
gruß Peter

Eine solche Summe wäre auf rein freiwillgier Bsis frei verhandelbar. Man könnte sich auf die Umzugskosten einigen. Das eingebrachte Laminat ist Ihr Eigentum, das können Sie, wie auch Ihre speziell angeschafften Möbel, mitnehmen. Falls der Teppichboden nicht fest verklebt wurde können Sie den auch mit einpacken! Der Vermieter kann allerdings die Herstellung des Ursprungszustandes vor der Verlegung der neuen Böden verlangen.