Im haus des Mieters ist den Hauptabflussrohr ab 1. stock verstopft. Der Mieter verständigt seine Vermieter und Nachbarn, nachdem die Toilette schon einmal überflutet ist und so wasserschaden beim nachbarn unten verursacht hat.
Der Vermieter behauptet dass die kosten die entstehen nicht für Ihm sind sondern für die Mieter ab dem 1. stock und daoben, weil der Vermieter meint irgendjemand muss was im abfluss geworfen haben was den Rohr jetzt verstopft hat.
Die Mieter meinen sie können nicht für eine verstopfung im hauptrohr verantwortlich gehalten werden.
Wer hat recht?