Abflussrohr verstopft vermieter will nicht zahlen

Im haus des Mieters ist den Hauptabflussrohr ab 1. stock verstopft. Der Mieter verständigt seine Vermieter und Nachbarn, nachdem die Toilette schon einmal überflutet ist und so wasserschaden beim nachbarn unten verursacht hat.

Der Vermieter behauptet dass die kosten die entstehen nicht für Ihm sind sondern für die Mieter ab dem 1. stock und daoben, weil der Vermieter meint irgendjemand muss was im abfluss geworfen haben was den Rohr jetzt verstopft hat.

Die Mieter meinen sie können nicht für eine verstopfung im hauptrohr verantwortlich gehalten werden.

Wer hat recht?

Im haus des Mieters ist den Hauptabflussrohr ab 1. stock
verstopft. Der Mieter verständigt seine Vermieter und
Nachbarn, nachdem die Toilette schon einmal überflutet ist und
so wasserschaden beim nachbarn unten verursacht hat.

Der Vermieter behauptet dass die kosten die entstehen nicht
für Ihm sind sondern für die Mieter ab dem 1. stock und
daoben, weil der Vermieter meint irgendjemand muss was im
abfluss geworfen haben was den Rohr jetzt verstopft hat.

Die Mieter meinen sie können nicht für eine verstopfung im
hauptrohr verantwortlich gehalten werden.

Hallo,

haftbar ist der Mieter, der den Schaden verursacht hat. Kann kein Mieter gefunden werden, haftet der Vermieter. Die Kosten dürfen dann nicht umgelegt werden.

Grüsse Günter