Gesetzt den Fall, ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus erhält wegen eines im Eingangsbereich abgestellten Kinderwagens ein Abmahnung, und er hält diese Abmahnung für unberechtigt.
Frage: Enstehen dem Mieter rechtliche Nachteile, wenn er keinen Widerspruch gegen die Abmahnung einlegt?