Abmahnung

Gesetzt den Fall, ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus erhält wegen eines im Eingangsbereich abgestellten Kinderwagens ein Abmahnung, und er hält diese Abmahnung für unberechtigt.

Frage: Enstehen dem Mieter rechtliche Nachteile, wenn er keinen Widerspruch gegen die Abmahnung einlegt?

Kommt darauf an…

Gesetzlich geregelt ist die Kinderwagenverwahrung im Treppenhaus nicht aber idR müssen Kinderwagen im Treppenhaus geduldet werden, vorausgesetzt Rettungswege werden dadurch nicht beeinträchtigt und die Sicherheit wird nicht anderweitig gefährdet. (feuerpolizeiliche Bestimmungen beachten).

Kinderwagen im Treppenhaus:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kinder…

Gruß
Maja

Danke.

Doch nochmal zur Frage: Entstehen dem Mieter rechtliche Nachteile, wenn er der Abmahnung nicht formell widerspricht?

Gruß, M

Nochmal:
Es kommt darauf an.
Und zwar darauf, ob die Abmahung berechtigt oder unberechtigt ist.
Der Mieter hat überdies keinen Anspruch auf die Rücknahme einer unberechtigt erfolgten Abmahnung.
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/qb-249.htm
BGH, 20.02.2008, Az. VIII ZR 139/07

Danke.

Also klar ist damit schon mal, dass der Vermieter mit der unwidersprochenen Abmahnung keinen Beweisvorsprung im Falle eines Kündigungsprozesses erlangen würde.

Außerdem kann der Mieter keine Rücknahme der Abmahnung erzwingen. Ob die Abmahnung berechtigt ist, oder nicht, zeigt sich erst im Kündigungsprozess.

Bemerkenswerterweise ist nirgends die Rede vom Widerspruch. Kann es sein, dass ein Mieter gar keinen Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen kann?

Gruß, Matthias

Bemerkenswerterweise ist nirgends die Rede vom Widerspruch.
Kann es sein, dass ein Mieter gar keinen Widerspruch gegen
eine Abmahnung einlegen kann?

Nachdem nach diesem Urteil eine Abmahnung dem VM erstmal keinen Beweisvorteil verschafft, kann man davon ausgehen, dass der Mieter sich zwar nicht gegen eine unberechtigte Abmahnung wehren kann, dies aber auch gar nicht muss.
Der Wert, Konflikte friedlich aus der Welt zu schaffen, ist idR aber enorm ;o) *wink*

Genau das hat der Mieter möglicherweise auch vor. Und genau deswegen würde er möglicherweise gerne darauf verzichten, einen Widerspruch zu schreiben. All dies aber nur rein hypothetisch, versteht sich *zurückwink* und Danke :smile: Matthias

…hallo Matthias…nehmen wir an Sie wohnen im 3.Stock…der Aufzug ist zu eng für den Kinderwagen…dann dürfen Sie diesen im unteren Flur abstellen.
Übrigens: wenn es um Geld geht, bekommt man eine Mahnung…wenn es um fiktive Probleme geht, gibt es eine Abmahnung.
mfG liebertee