Abmahnung vom Vermieter?

Hallo,

der Vermieter hat den Mieter abgemahnt, weil er gegen den Mietvertrag verstösst und mit zwei Personen dort wohn.
Gleichzeitig will der Vermieter die Nebenkosten für zwei Personen
für den gesamten Mietzeitraum.

Daher meine Bitte,
ist meine Antwort hier rechtens?
Das Mietverhältnis begann im März diesen Jahres und ist zum 31.10.2009 offiziell gekündigt, der Mieter sucht allerdinsg einen Nachmieter zum 1.10.2009.

Danke für Hilfe!!!
Sebastian

Sehr geehrte Frau Vermieterin,

Paragraph 11 des Mietvertrages wurde nicht verletzt, da die Wohnung weiterhin alleine bewohnt wird. Seit dem 25.07.2009 gibt es eine Partnerin, die zeitweise in der Wohnung übernachtet. Allerdings übernachtet der Mieter auch bei ihr, da sie selbst in einem Mietverhältnis steht.

Wie persönlich am 02.08.2009 (Tag meiner Kündigung) und 19.08.2009 (nach Empfang der Abmahnung) besprochen, kann man gerne nach Beendigung des Mietverhältnisses Ende September bzw. Ende Oktober 2009 noch einmal über einen veränderten Rechenschlüssel der personenbezogenen Nebenkosten unterhalten, falls Sie bis dahin feststellen sollten, dass bzgl. der Verbrauchswerte ein Ungleichgewicht eingetreten sein sollte.
Dies bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum nach dem 25.07.2009.

Hallo,

Hallo,

der Vermieter hat den Mieter abgemahnt, weil er gegen den
Mietvertrag verstösst und mit zwei Personen dort wohn.
Gleichzeitig will der Vermieter die Nebenkosten für zwei
Personen
für den gesamten Mietzeitraum.

ist konsequent.

Daher meine Bitte,
ist meine Antwort hier rechtens?
Das Mietverhältnis begann im März diesen Jahres und ist zum
31.10.2009 offiziell gekündigt, der Mieter sucht allerdinsg
einen Nachmieter zum 1.10.2009.

Würde mich nicht stören Vertrag muss ja von beiden Seiten erfüllt werden.

Danke für Hilfe!!!
Sebastian

Grüße

Hallo,

hallo,

der Vermieter hat den Mieter abgemahnt, weil er gegen den
Mietvertrag verstösst und mit zwei Personen dort wohn.

Steht im Mietvertrag sinngemäß, dass nur eine Person die Wohnung bewohnen darf, so ist dies nicht gültig. Eine Zustimmung des Vermieters bei Zuzug eines Ehepartners oder Lebensgefährten ist nicht erforderlich. Es muß dem Vermieter allerdings angezeigt werden. Es handelt sich nicht um einen Zuzug wenn der Mieter einen Gast für die Dauer von max. 6 Wochen bei sich aufnimmt.

Gleichzeitig will der Vermieter die Nebenkosten für zwei
Personen
für den gesamten Mietzeitraum.

Da die Freundin ja nicht eingezogen ist, kann der Vermieter das auch nicht fordern.

Das Mietverhältnis begann im März diesen Jahres und ist zum
31.10.2009 offiziell gekündigt, der Mieter sucht allerdinsg
einen Nachmieter zum 1.10.2009.

Darauf muß sich der Vermieter nicht einlassen. Er kann aber wenn er will.

Sehr geehrte Frau Vermieterin,

Paragraph 11 des Mietvertrages wurde nicht verletzt, da die
Wohnung weiterhin alleine bewohnt wird.

Damit ist doch alles gesagt.

Seit dem 25.07.2009
gibt es eine Partnerin, die zeitweise in der Wohnung
übernachtet. Allerdings übernachtet der Mieter auch bei ihr,
da sie selbst in einem Mietverhältnis steht.

geht den Vermieter nix an.

Wie persönlich am 02.08.2009 (Tag meiner Kündigung) und
19.08.2009 (nach Empfang der Abmahnung) besprochen, kann man
gerne nach Beendigung des Mietverhältnisses Ende September
bzw. Ende Oktober 2009 noch einmal über einen veränderten
Rechenschlüssel der personenbezogenen Nebenkosten unterhalten,
falls Sie bis dahin feststellen sollten, dass bzgl. der
Verbrauchswerte ein Ungleichgewicht eingetreten sein sollte.
Dies bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum nach dem
25.07.2009.

Warum sollte der Mieter dem Vermieter mehr Nebenkosten bezahlen wenn keine Person zugezogen ist?

Gruß

joschi

Hallo,

ehrlich gesagt vermisse ich ein Feedback zu meinen zwei Fragen…
konsequent wäre vielleicht auch die nebenkosten für die letzten 22 Jahre auf den jetzigen Mieter umzulegen, da das Haus so alt ist?

Grüße
Sebastian

Danke!

Es war so, dass die Wohnung in den ersten vier Wochen ca. 22 von 28 Nächten in dieser Wohnung zu zweit verbracht wurden.
Mittlerweile ist es so, dass es 3 bis 4 Nächte in der Woche in der einen und der Rest in der anderen Wohnung verbracht werden.

Der Vermieter hat das in der Abmahnung eingefordert und ich habe mittler´weile, wie beschrieben widersprochen
und hoffe so auch rechtlich abgesichert zu sein!?

Falls die Nebenkosten jetzt für mehr als eine Person abgerechnet werden, macht sich der Vermieter strafbar?

Nochmal Danke und Grüße
Sebastian

Hallo,

Es war so, dass die Wohnung in den ersten vier Wochen ca. 22
von 28 Nächten in dieser Wohnung zu zweit verbracht wurden.
Mittlerweile ist es so, dass es 3 bis 4 Nächte in der Woche in
der einen und der Rest in der anderen Wohnung verbracht
werden.

Aus diesem Umstand wird sich wohl kaum ableiten lassen, die Lebensgefährtin sei mit eingezogen.

Der Vermieter hat das in der Abmahnung eingefordert und ich
habe mittler´weile, wie beschrieben widersprochen
und hoffe so auch rechtlich abgesichert zu sein!?

Was hat der Vermieter in der Abmahnung eingefordert?

Falls die Nebenkosten jetzt für mehr als eine Person
abgerechnet werden, macht sich der Vermieter strafbar?

Dass bei einer falsch erstellten Nebenkostenabrechnung ein Straftatbestand vorliegt wäre mir neu.

Mal ganz anders gefragt: Welche Betriebskosten werden den laut Mietvertrag nach Personen abgerechnet?

Gruß

Joschi

Danke!

wenn ich bei der Nebenksotenabrechnung 2 Personen angebe, obwohl vertraglich nur eine dort wohnt, das halte ich für nicht ganz rechtens.
Aber ich kann mich täuschen…

Personenbezogen wird abgerechnet:
Wasserverbrauch, Abwasser, Müllabfuhr.

Grüße
Sebastian

Hallo,

wenn ich bei der Nebenksotenabrechnung 2 Personen angebe,
obwohl vertraglich nur eine dort wohnt, das halte ich für
nicht ganz rechtens.

Das ist wohl richtig, aber es erfüllt nicht den Straftatbestand. Ein Straftatbestand setzt voraus, das ein Verstoß gegen ein Strafgesetz vorliegt.
Zum Beispiel:
Ein Vermieter rechnet Nebenkosten ab welche nach Betriebskostenverordnung nicht abzurechen sind. Das hat zur Folge, dass die Nebenkostenabrechnung keine Gültigkeit hat. Der Straftatbestand ist aber nicht gegeben, weil die Betriebskostenverordnung keine Strafe für das Erstellen einer falschen Nebenkostenabrechnung vorsieht, sondern nur besagt die Nebenkostenabrechnung ist nicht gültig. So wenigstens meine Auffassung.

Personenbezogen wird abgerechnet:
Wasserverbrauch, Abwasser, Müllabfuhr.

Schade, ich hatte gehofft, dass hier nichts näheres aufgeführt wird.

Dann ist nach Zusendung der Nebenkostenabrechnung - sollte der Vermieter hier wirklich 2 Personen abrechnen - dieser zu widersprechen.

Gruß

Joschi

Danke!

Als Laie hätte ich vermutet, dass wenn eindeutig eine Person drin steht und er zwei Personen abrechnet, ja unterstellt werden kann,
das hier eine Täuschungsversuch stattfindet…
Zumal es noch schriftlich vorliegt.

Grüße
Sebastian

Hallo,

ehrlich gesagt vermisse ich ein Feedback zu meinen zwei
Fragen…

Die Antowrten findet man in der FAQ:1129.

konsequent wäre vielleicht auch die nebenkosten für die
letzten 22 Jahre auf den jetzigen Mieter umzulegen, da das
Haus so alt ist?

Grüße
Sebastian

Grüße

die frage, die einem immer mal wieder durch den kopf geht,
wenn jemand antwortet, warum dann nicht auf das anliegen des fragenden…

die frage, die einem immer mal wieder durch den kopf geht,
wenn jemand antwortet, warum dann nicht auf das anliegen des
fragenden…

Selbst wenn ich mich wiederholen muss - die Antwort liegt in der FAQ:1129. Das ist das wo man zustimmt, bevor man hier einen Beitrag schreibt.

Danke, diese Seite löst alle meine Probleme :smile:

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