Hallo,
der Vermieter hat den Mieter abgemahnt, weil er gegen den Mietvertrag verstösst und mit zwei Personen dort wohn.
Gleichzeitig will der Vermieter die Nebenkosten für zwei Personen
für den gesamten Mietzeitraum.
Daher meine Bitte,
ist meine Antwort hier rechtens?
Das Mietverhältnis begann im März diesen Jahres und ist zum 31.10.2009 offiziell gekündigt, der Mieter sucht allerdinsg einen Nachmieter zum 1.10.2009.
Danke für Hilfe!!!
Sebastian
Sehr geehrte Frau Vermieterin,
Paragraph 11 des Mietvertrages wurde nicht verletzt, da die Wohnung weiterhin alleine bewohnt wird. Seit dem 25.07.2009 gibt es eine Partnerin, die zeitweise in der Wohnung übernachtet. Allerdings übernachtet der Mieter auch bei ihr, da sie selbst in einem Mietverhältnis steht.
Wie persönlich am 02.08.2009 (Tag meiner Kündigung) und 19.08.2009 (nach Empfang der Abmahnung) besprochen, kann man gerne nach Beendigung des Mietverhältnisses Ende September bzw. Ende Oktober 2009 noch einmal über einen veränderten Rechenschlüssel der personenbezogenen Nebenkosten unterhalten, falls Sie bis dahin feststellen sollten, dass bzgl. der Verbrauchswerte ein Ungleichgewicht eingetreten sein sollte.
Dies bezieht sich auf den Abrechnungszeitraum nach dem 25.07.2009.