Abmahnung wegen Untervermietung

Hallo,

angenommen Mieterin A wohnt seit einigen Jahren in einem Mehrfamilienhaus einer Wohnungsgesellschaft. Von Anfang an lebt auch ihr Freund mit ihr dort. Der Freund ist aber nicht dort gemeldet, sondern besitzt seine eigene Wohnung. Auch seine Post erhält er zu seiner Wohnung gesendet und nicht zu der Wohnung von Mieterin A.
Nun - aus heiterem Himmel - erhält die Mieterin von Ihrem Vermieter eine Abmahnung wegen Untervermietung, da dem Vermieter zu Ohren gekommen ist, dass unerlaubter Weise eine Untervermietung vorliegt. Die Mieterin soll bis zum Ende des Monats eine Abmeldung des Untermieters vorlegen. Wie gesagt, Mieterin A hat nicht untervermietet und ist auch ganz allein diejenige, die in der Wohnung gemeldet ist.

Wer kann sagen, ob und wenn ja welche Probleme da wohl noch auf die Mieterin zukommen würden und was die Mieterin beachten und tun bzw. nicht tun sollte. Kann z.B. der Vermieter in die Wohnung? Kann der Freund sich weiterhin dauerhaft in der Wohnung aufhalten? Muss die Mieterin sich vom Amt bestätigen lassen, dass sie und nur sie dort gemeldet ist? Reicht das dann aus?

Hallo Sabrina,

Mieterin A hat das Recht auf Besuch und der darf ruhig auch schonmal länger bleiben.

Wenn es sich um den Lebenspartner handelt und er wöllte tatsächlich mit einziehen, dann wäre dies ebenfalls kein Untermieter. In dem Fall müßte zwar die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, aber der müßte schon erhebliche Bedenken vorbringen, um sowas abzulehnen.

Frau A könnte also den Vermieter darauf hinweisen, dass es keinen Untermieter gibt und niemand sonst dort angemeldet ist, also sich auch niemand abmelden kann.

Gruß!

Horst

Hallo Horst,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Was mich an der ganzen Sache besonders aufregt, ist der Betreff „Abmahnung“. Ich weiß ja nicht wie das im Mietrecht ist, im Arbeitsrecht jedenfalls ist es doch so, dass eine sog. Abmahnung der letzte Schritt vor einer Kündigung ist. Und da die besagte Mieterin A sich bisher weder etwas zu Schulden kommen gelassen hat, noch mit Mietzahlungen im Rückstand steht o.ä. finde ich es schon recht heftig, gleich so etwas zu senden. Aber vielleicht verstehe ich das ja auch nur falsch.
Danke jedenfalls für die Hilfe und Grüße, sabrina

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Hallo Sabrina,

Was mich an der ganzen Sache besonders aufregt, ist der
Betreff „Abmahnung“. Ich weiß ja nicht wie das im Mietrecht
ist, im Arbeitsrecht jedenfalls ist es doch so, dass eine sog.
Abmahnung der letzte Schritt vor einer Kündigung ist.

Das ist wahrscheinlich auch hier so gemeint.

Und da
die besagte Mieterin A sich bisher weder etwas zu Schulden
kommen gelassen hat, noch mit Mietzahlungen im Rückstand steht
o.ä. finde ich es schon recht heftig, gleich so etwas zu
senden.

Der Vermieter irrt sich hier nur in Bezug auf die Untervermietung. Auch für den Lebensgefährten bedarf es seiner Erlaubnis! Die Tatsache, dass dessen Meldeadresse und Postadresse eine andere ist, ist ein starkes Argument.
Wenn er aber tatsächlich dort wohnen bleiben soll, muss das mit dem Vermieter geregelt werden.

Gruß!

Horst

P.S.: Es könnte ja sein, dass sich die Beziehung mittlerweile immer mehr gefestigt hat und das Paar an einen Zuzug des Partners gedacht hat.