Abmahnung! Welche Rechtsmittel gibt es?

Folgenden Sachverhalt stelle ich zur Diskussion vor:

Eine Nachbarin des Mieters beklagt sich ein einziges mal über Lärmbelästigung an Wochenenden.

Nach ca. 6 Wochen flattert eine sehr allgemein gehaltene Abmahnung mit Vorbehalt der Kündigung des Vermieters in den Briefkasten (sehr überraschend, da der Lärm zum überwiegenden Teil abgestellt wurde).

Meine Fragen:

  1. Muss es bei einer Abmahnung aus Gründen der Lärmbelästigung nicht ein Lärmbelestigungsprotokoll geben? Vielleicht Zeugen?

  2. Muss nicht vor der Abmahnung soetwas wie eine Anhörung geben?

  3. Wie kann man sich gegen soeine Abmahnung wehren, d. h. welche Rechtsmittel gibt es um eine Rücknahme der Abmahnung zu erreichen?

  4. Welche Folgen hat eine Abmahnung? Und wann kann seitens des Vermieters gekündigt werden? Müssen mehrere Abmahnungen erfolgen oder reicht eine?

  5. Wie sollte man in einem solchen Fall Euerer Meinung nach am besten vorgehen?

Vielen Dank im voraus.
Bin auf die Antworten sehr gespannt.

L-L

Hallo!

  1. Muss es bei einer Abmahnung aus Gründen der Lärmbelästigung
    nicht ein Lärmbelestigungsprotokoll geben? Vielleicht Zeugen?

Offenbar hat sich jemand beschwert, also wird es auch Zeugen geben.

  1. Muss nicht vor der Abmahnung soetwas wie eine Anhörung
    geben?

Deine Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Mietvertrag, oft ist auch die Hausordnung Bestandteil des Vertrages. Die Abmahnung stellt lediglich eine Erinnerung an die Vertragspflichten dar. Deswegen ist eine Anhörung nicht erforderlich, wobei ich mir dabei nicht undertprozentig sicher bin. Aber da gibt’s sicher Mietrechtsexperten, die mehr wissen.

  1. Wie kann man sich gegen soeine Abmahnung wehren, d. h.
    welche Rechtsmittel gibt es um eine Rücknahme der Abmahnung
    zu erreichen?

Eigentlich gar nicht, weil die Abmanhnung (siehe unten) selbst keine Folgen hat. Einen Anspruch auf Widerruf gibt es wohl nur, wenn die Abmahnung vollkommen willkürlich erfolgt ist, in Deinem Beispiel ist sie das wohl nicht, sondern eher begründet.

  1. Welche Folgen hat eine Abmahnung? Und wann kann seitens des
    Vermieters gekündigt werden? Müssen mehrere Abmahnungen
    erfolgen oder reicht eine?

Die Abmahnung selbst hat keine Folgen, sie ist lediglich eine Erinnerung daran, sich vertragstreu zu verhalten. Die Abmahnung ist allerdings Voraussetzung für eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, § 543 Absatz 3 BGB.
Will der Vermieter aber nach der Abmahnung bei einem erneuten Verstoß wirklich kündigen, geht das nur, wenn er diese Kündigung in der Abmahnung auch angekündigt hat, sagt zumindest das Amtsgericht Hamburg…

  1. Wie sollte man in einem solchen Fall Euerer Meinung nach am
    besten vorgehen?

Wenn die Abmahnung unberechtigt gewesen ist, schadet es sicher nicht, dem Vermieter zu antworten, dass die Abmahnung von einem unzutreffenden Sachverhalt ausgeht. Ansonsten hilft es, sich ruhiger zu verhalten und auf die Mitmieter Rücksicht zu nehmen. Natürlich kann es auch den Vermieter milder stimmen, wenn man Antwortet und seinen Fehler einräumt, sich vielleicht entschuldigt und Besserung gelobt :smile:

Gruß,

Florian.