Abrechnung von Nebenkosten

Ich hatte von Januar 2011 bis April 2012 eine Wohnung gemietet. Im Vertrag waren 80 Euro Nebenkosten vereinbart. Bis zu meiner Kündigung habe ich keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Rückzahlung meiner Kaution hat sich sehr langwierig und umständlich erwiesen. Die Hausverwaltung im Auftrag meines Vermieters hat davon 100 Euro zurückbehalten. Die letze Nachricht dieses Unternehmens lautete: „Das Abrechnungsjahr in der … ist der 01.01. – 31.12. Das heißt Sie erhalten im Jahr 2012 die Nebenkostenabrechnung 2011. Diese hat der Vermieter innerhalb von 12 Monaten, nach Ende des Abrechnungszeitraumes, also bis zum 31.12.2012 Zeit. Der Zeitraum bis zu Ihrem Auszug im Jahr 2012 wird im Jahr 2013 abgerechnet.“ Ist dies wirklich möglich, dass der Abrechnungszeitraum um 1 Jahr hinausgeschoben wird?

Der Abrechnungszeitraum wird nicht hinaus geschoben. Für Ihr Mietjahr 2011 hat der Vermieter bis Ende 2012 Zeit, für die Mietzeit bis April 2012 kann bis 31.12.2013 abgerechnet werden.Nur 100Euro einzubehalten ist absolut moderat. Möchten sie vorzeitige Abrechnung kann der Vermieter die zusätzlichen Kosten von Ihnen verlangen. Das lohnt i.d.R. nicht.

Das ist völlig korrekt!

Hallo, guten Tag
Ich kann keinen Fehler feststellen.So wird abgerechnet.
Müsste eigentlich im Mietvertrag stehen.
mit freundlichen Gruß a.g.

Hallo rolfkarl,

der Vermieter/die Verwaltung hat richtig informiert. Gemäß § 556 (3) BGB ist die Abrechnung wie beschrieben zuzustellen.
Die Zurückbehaltung eines Teiles der Kaution ist dann in Ordnung, wenn die Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung erwarten läßt.
Sie sollten also, wenn die Abrechnung vorliegt und keine Nachzahlung fällig ist, mit der Verwaltung neu über das Zurückhalten der 100,.- Euro sprechen bzw. die Rückzahlung verlangen.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Ja, wie soll den sonst vom 1.1.2012 bis 31.12.2012 abgerechnet werden? Die Rechnungen für 2012 kommen erst im Januar oder Februar oder März 2013!!! Dann brauch mannoch 2-4 Monate für die Abrechung und Ausdruck und Zustellung. Das ist eigentlich normal.
Eswird auch nichtsherausgeschoben (bis 31.12.2013 hätte der VerwaLTER7vERMIETER zEIT; DAS ZU SENDEN für 2012!!!°.)

Guten Abend!
Grundsätzlich ist diese Regelung korrekt.
Nebenkosten müssen bis spätestens 12 Mon. nach Abrechnungsjahr abgerechnet sein.
L.G. Jihet

Hallo, ja das ist legal, der Vm hat nach Ende des Abrechnungszeitraumes maximal 12 Monate Zeit, die NK-Abrechnung vorzulegen, d.h. bei Ihnen: für 2011 spätestens am 31.12.2012 und für das Rumpfjahr 2012 spätestens am letzten Apriltag 2013.- Der Gesetzgeber hat das im Mietrecht so vorgesehen, da die Rechnungen, die der Vm erhält, sich das Jahr über verteilt ansammeln. Allerdings fehlt es vielen Vermietern am Weitblick: bei Ihnen würde ich eine Gesamtabrechnung machen, indem ich das Abrechnungsergebnis für 2012 mit 1,25 multipliziere, da sie 1 1/4 Jahre Mieter waren. Das kommt dann ungefähr hin, wie ich aus Erfahrung weiß. Vielleicht läßt sich Ihr Vm darauf ein. Die Verbräuche sind oft überraschend gleich. Ich würde dem Vm diesen Vorschlag machen, dann kann er auch „ihre Akte“ schließen. -Alles Gute, Achim