Abriebspuren auf Laminat, weiße Flecken

Ich bin nach 3,5 Jahren aus einer Mietwohnung ausgezogen. Das Wohn-/Esszimmer ist mit Laminat (Rotbuche?) ausgelegt. Bei Übergabe haben wir an drei Stellen oberflächliche Kratzer (Abrieb durch Stühle schieben) festgestellt, die einen „Nebeleffekt“ verursachen. An einer Stelle ist ein richtiger Kratzer im Laminat (durch einen Glassplitter verursacht).
Ich würde sagen, dass man genau hinschauen muss, damit man sich hierdurch gestört fühlt und empfinde gewissen Abnutzungserscheinungen als normal; mein Vermieter sieht das als bedeutsamen Schaden, der reparaturbedürftig ist.
Wie kommt man hier zu einer vernünftigen, einvernehmlichen Lösung was eventuellen Schadenersatz betrifft? Ein Schreiner sagte mir, dass Ausbesserung keinen Sinn macht. Jedoch wäre der Austausch (bzw. das Zahlen) des gesamten Laminats (ca. 25 qm) aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig.

Ich bitte dich die Frage im Brett „Recht“ zu stellen. Die können dabei sicherlich helfen da das ein rechtliches Problem ist. Es wird warscheinlich auf ein Gutachten hinaus laufen und - wenns dumm läuft - auf einen Prozess.Leider.

Gruss
Martin Hofer

hallo halloechen

also von der firma clou gibt es spachtelmasse rotbuche die einfach auf den laminat aufgetragen wird damit ist der fette kratzer behoben
die abriebspuren von den stuehlen macht ihr am besten mit beize auch von clou in der farbe rotbuche weg aber schaut euch vorher genau an das es auch in etwa die gleiche farbe ist …
abrazos aus argentinien

p.s.wenn noch irgendwelche fragen habt schreibt ruhig…

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Hallo Herr ???
grundsätzlich ist es so, das der Vermieter aufgrund der Nutzung seines Eigentums als Mietsache auch hinnehmen muss, dass mit der Mietdauer auch entsprechende Nutzungsspuren hinterlassen werden.
Ob dies nach 3,5 Jahren oder später ist oder sein kann, ist unwesentlich.
Entscheidend ist, ob die Nutzungsspuren erheblich, und dann auch noch als Folge einer unsachgemäßen Nutzung zu bewerten sind.
Erheblich sind Weißbrüche (das sind sensorisch nicht feststellbare, kratzerartige Spuren) dann nicht, wenn sie erst nach der Einnahme eines bestimmten Blickwinkels erkennbar sind.
Üblich sind Weißbrüche bzw, auch Kratzerspuren, wenn sie trotz nachweislich erfolgter Schutzmaßnahmen (z.B. unterhalb von Stühlen geklebte Filzscheiben) unausweichlich sind.
Der Begriff „Nebeleffekt“ deutet auf Mattierungen in der Verschleißschicht hin. Und die sind auch aus gutachterlicher Sicht nach 3,5 Jahren der Nutzung nicht zu vermeiden.
Vertragsrechtlich sind diese Nutzungsspuren durch den monatlichen Mietzins berücksichtigt und abgegolten.
Das gilt auch für „echte Kratzer“, z.B. durch Quarzkörner oder einen vereinzelten Glassplitter hervorgerufen.
Da sich der Vermieter des Risikos der Abnutzung an der Mietsache bewusst sein muss, ist auch kein Schaden entstanden, sondern erwartungsgemäßer Verschleiß. Ein erheblicher Unterschied!!
Einen Austausch einzelner Elemente berechtigt das nicht. Und schon gar keinen Austausch der gesamten Fläche.
-.-.-.-
Mfg
klaus Rauer
Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen, Koblenz

Hallo Recki

Ja die Abrieberscheiningen von Möbel, das geht ganz schnell. Da kann man gerade 14 Tage in einer Wohnung wohnenund da findest du schon Gebrauchsspuren. Wenn man Stühle, Tische oder auch Kleinmöbel auf Laminat stellt müssen Möbelschoner unter Stuhl- oder Tischbeine. Da reicht offt schon ein Sandkorn (Material Kneis oder Ähnliches ) vom Schuh und wenn da mal ein schwerer Tisch draufsteht und du schiebst diesen bei Seite, haste schon Kratzer. Laminat ist aus mehrere Schichte aufgebaut. Wenn der Kratzer tief geht ist dann schon so eine helle Schicht. Das kann mann wirklich nicht ausbessern, unmöglich z.B. durch ein Handwerker, das geht nicht. Der Nebeleffekt ist auch Abrieb.

Mit entsprechenden Rechtsfragen kenne ich mich nicht aus, aber da gibt es einen Kannbestimmung.
Schäden welche von einer Entfernung 1,00 m - 1,50 m noch nicht genau zu sehen sind unterliegt keiner Reklamation.

Gutachter und Rechtsstreit kostet viel Geld.

Wenn der Vermieter noch das Produkt kennt welches er damals eingebaut hat.Oder vielleicht hat er noch Restbestände. Kann man auch ein Paket nachkaufen und wenn das Laminat Klick-Laminat ist, können die entsprechenden Stellen eventuell ausgewechselt werden. Aber da muß auch die Sorte stimmen, dass das neue Laminat mit dem Vorhandenem auch zusammenpasst schon von der Klickverbindung. Da gibt es auch Unterschiede. Kehrleisten weg und Laminatreihen zurückbauen, schadhafte Laminate ausbauen und die neuen Laminatbretter wieder am Rand, wo auch später wieder Schränke hinkommen einsetzen. Das wäre auch noch eine Möglichkeit. Das kann auch jeder Schreiner.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Alles Gute für dich und viel Glück und Freude mit einer neuen Wohnung

Schöne Grüße
Gerd

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schwierige kiste, frrag mal beim mieterschutzverein nach, ob du das machen musst. ansonsten ist es evtl. möglich den laminat bis zu den beschädigten stellen aufzunehmen, die defekten dielen auszutauschen und wieder fertig legen.
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Guten Tag recki70

Grundsätzlich hast du völlig Recht. Ein Boden ist zum Benutzen da. Der Vermieter hat kleinere Schäden gefälligst zu akzeptieren. Schliesslich möchte man in der gemieteten Wohnung auch wohnen.
Trotzdem sind die beiden Schadensbilder gesondert zu betrachten: Der „Nebeleffekt“, also die Beschädigung durch das Stühlerücken konnte entstehen, weil da vermutlich jemand (Vermieter) beim Laminateinkauf gespart hatte. Diese Beanstandung geht also zu Lasten des (wahrscheinlich) billigen Laminats und kann dir nicht angehängt werden.
Den Glaskratzer allerdings musst du schon auf deine Kappe nehmen. Das geht eindeutig über die normale Wohnbeanspruchung hinaus.

Jetzt gibt es eigentlich zwei Möglichkeiten:

  1. Der Vermieter war so schlau und hat ein Stück Reservelaminat auf die Seite gelegt und irgend jemand (ev. du selbst) clickt das Laminat von der nächsten Wand bis zur beschädigten Stelle weg, ersetzt diese und clickt das Laminat wieder zusammen. (geht natürlich nur bei Clicklaminat)
  2. Oder…du besorgst dir im Fachhandel eine Reparaturpaste in der Farbe deines Bodens und flickst diesen.
    So das wärs! Unter dem Aspekt, dass man dich lediglich für den Glaskratzer zur Rechenschaft ziehen kann, wäre das Auswechseln des gesamten Laminatbodens mehr als unverhältnismässig. Bleib standhaft!

Freundliche Grüsse

WITTWER PARKETT THUN (schweiz)

Fred Wittwer

Hallo,
du mußt wissen, es gibt Sachen, die kann man nicht mehr reparieren oder wiederherstellen. Das Problem, daß du hier geschildert hast, scheint eins davon zu sein. Ich kann dir nur raten, geh am besten zu einem Baumarkt und lass dir die Produkte zur Reparatur von Laminat zeigen.

Vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge. Ich habe damit nun mehr Hintergrund. Wahrscheinlich werde ich das Laminat an den entsprechenden Stellen austauschen lassen und vorher noch mal genau unter dem Aspekt der zitierten Kann-Regelung schauen (und photographieren).

Den (freiwilligen) Austausch von Elementen würde ich mir reiflich überlegen!!
Bei leimlosen Fußbodenelementen ist es tatsächlich notwendig, „von hinten“ nach vorne zurück zu bauen. Eine Elementreihe nach der anderen, bis man das defekte Element erreicht.
Die Endstücke der zurück gebauten Elemente sind bezüglich ihrer vorherigen Lage zu dokumentieren; sonst passt hinterher nichts mehr, wenn die exakten Längen der End- oder Anfangsstücke (die Verlegung im „wilden Verband“ ist ja die Übliche) nicht mehr stimmen.
-.-.-.-
Mfg Klaus Rauer

Hallo recki70,

das hört sich ja einem tollen Vermieter an.
Fakt ist jedoch, daß das Laminat einen Kratzer hat.
Da es sich um eine beschichtete Trägerplatte handelt, kann ein Schreiner hier kein Stück einsetzen. Ein Brett aus dem Verbund zu lösen, ist ebenso unmöglich. Was der Schreiner allerdings nicht beachtet hat ist, daß es - z.B. im Bauhaus, Hellweg. . . - Reparatursets für Laminat gibt.
Angewendet habe ich es allerdings selber noch nicht.
Bleibt also nur die hoffentlich fachkundige Beratung dort oder bei einem Fachhandel für Farben und Lacke. Die haben solche Dinge meist auch im Sortiment.

Mehr kann ich zu diesem Thema leider nicht beitragen. Ich wünsche trotzdem guten Erfolg. .