Abschliessen der Tür - Mehrparteienhaus

Moin!

Ich habe mich schon einmal folgendes gefragt und möchte mit Euch über den folgenden Sachverhalt diskutieren.

In einem Mehrparteienmietshaus - drei Etagen, vier Mietparteien - schliessen die Mieter, die das komplette EG gemietet haben regelmäßig zu einer wechselnden Uhrzeit abends die Haustüre ab und morgens wieder auf.

Die Haustür kann von aussen (wenn sie nur ins Schloss gefallen ist) ohne Schlüssel nicht geöffnet werden. Wer hinein möchte, braucht also einen Schlüssel oder wird „hereingesummt“, nach vorheriger Nutzung der Gegensprechanlage. Ist sie abgeschlossen, muss der jeweilige Mieter zur verschlossenen Türe heruntergehen und sie aufschliessen.

In der Hausordnung/Mietvertrag steht nichts von Verschlusszeiten der Tür.

Kann ein anderer Mieter jetzt dagegen vorgehen und wenn ja, wie?

Beste Grüße
Schildmann

P.S.: Ähnliche Diskussionen, wie die mit der verchlossenen Hoftür und dem Boot habe ich schon gelesen, konnte sie aber nicht auf dieses Diskussionsbeispiel übertragen.

hallo!

meineswissens ist das abschliessen sogar verboten, da es sich beim treppenhaus in der regel um den ersten rettungsweg handelt, welcher jederzeit von innen ohne hilfsmittel wie schlüssel und co zu passieren sein muss.

näheres (bzw. genaue quellen) erfährt man mit sicherheit beim ortsansässigen bauordnungsamt oder der feuerwehr.

viele grüsse
whitby

meineswissens ist das abschliessen sogar verboten, da es sich
beim treppenhaus in der regel um den ersten rettungsweg
handelt, welcher jederzeit von innen ohne hilfsmittel wie
schlüssel und co zu passieren sein muss.

Also in meiner Hausordnung steht drin, daß es gemacht werden muss und daß die Mieter aus dem EG sich drum zu kümmern haben.

2 Parteien

meineswissens ist das abschliessen sogar verboten, da es sich
beim treppenhaus in der regel um den ersten rettungsweg
handelt, welcher jederzeit von innen ohne hilfsmittel wie
schlüssel und co zu passieren sein muss.

Hier schließe ich mich Whitby an.

Also in meiner Hausordnung steht drin, daß es gemacht werden
muss und daß die Mieter aus dem EG sich drum zu kümmern haben.

2 Parteien

Mit Gegensprechanlage und Türöffner?
Da hilft eigentlich nur ein Gespräch mit dem VM/Hausverwalter um auf diesen unsinnigen Mißstand hinzuweisen.

Andreas

Hallo,

das Abschließen war früher Standard, kenne ich aus Kinderzeiten aus der Hausordnung jedes Mietshauses, die in der Regel in der Nähe der Haustür hing.

Aus Gewohnheit steht es wohl auch heute oft noch dort.

Unsinnig ist es heutzutage neben der schon erwähnten Gefahr bei Feuer weil Einbrüche in Wohnungen fast nie nachts, sondern tagsüber erfolgen, wenn der „Besuchte“ zur Arbeit ist und die Bewohner der anderen Wohnungen oft auch.

Grüße
Carsten

Hier schließe ich mich Whitby an.

Wir halten uns nicht unbedingt an unsere Hausordnung, sind ja nur zu zweit… :smile:

Mit Gegensprechanlage und Türöffner?

Türöffner ja, Gegensprechanlage nein. Das ist auch so’n Punkt, der mir auf die Nudel geht…