Moin!
Ich habe mich schon einmal folgendes gefragt und möchte mit Euch über den folgenden Sachverhalt diskutieren.
In einem Mehrparteienmietshaus - drei Etagen, vier Mietparteien - schliessen die Mieter, die das komplette EG gemietet haben regelmäßig zu einer wechselnden Uhrzeit abends die Haustüre ab und morgens wieder auf.
Die Haustür kann von aussen (wenn sie nur ins Schloss gefallen ist) ohne Schlüssel nicht geöffnet werden. Wer hinein möchte, braucht also einen Schlüssel oder wird „hereingesummt“, nach vorheriger Nutzung der Gegensprechanlage. Ist sie abgeschlossen, muss der jeweilige Mieter zur verschlossenen Türe heruntergehen und sie aufschliessen.
In der Hausordnung/Mietvertrag steht nichts von Verschlusszeiten der Tür.
Kann ein anderer Mieter jetzt dagegen vorgehen und wenn ja, wie?
Beste Grüße
Schildmann
P.S.: Ähnliche Diskussionen, wie die mit der verchlossenen Hoftür und dem Boot habe ich schon gelesen, konnte sie aber nicht auf dieses Diskussionsbeispiel übertragen.