Äste und Obst vom Nachbargarten

Ich hab da mal ne rein fiktive Frage…

Es gab da vor einigen Jahren mal eine Fernseh-Reklame, in der es um einen Kirschbaum ging, dessen Äste teilweise über die Grundstücksgrenze wuchsen, und die Nachbarn haben Kirschen geerntet…
Egal… Auf alle Fälle: Angenommen ein Baum wächst DEUTLICH über den Zaun des Nachbargrundstücks… Darf der Nachbar die Äste an der Grundstücksgrenze abschneiden? Dürfte er die abgeschnittenen Äste dem Baum-Eigentümer „zurückgeben“ (also über den Zaun hinweg auf dessen Grundstück legen?)

hier die gesetzliche Regelung:

BGB § 910 Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

Grundlage ist also, dass eine Beeinträchtigung vorliegt und dem Baum-Eigentümer eine angemessene Frist gesetzt wurde.
Schonmal mit dem Nachbarn direkt gesprochen? Was sagt er dazu?

evtl. „weiterblättern“ unter:
http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html

ggfs. mit den Begriffen „Überhang, Äste“ GOOGLEN

Also in diesem rein fiktiven Fall handelt es sich um Tannen, deren Äste bis zu 2 1/2 Meter über den Zaun wachsen. Dadurch natürlich den Gartenweg der da verläuft unpassierbar machen.
Mit den Nachbarn gesprochen? Oft… Die normale Antwort ist: „Im nächsten Herbst machen wir das.“ Und diese Antwort gabs jetzt 3 Mal… jetzt ist der 4. Herbst und meine Astschere wartet ungeduldig auf ihren Einsatz… und der wird am Wochenende kommen :wink:

Danke für die Antwort… Nur noch die Frage: Das was ich da abschneide… muss ich das selbst entsorgen, oder kann ichs dem Nachbarn (ist ja schliesslich kein Diebstahl den ich da begehen will) selbst entsorgen? Ich wüsste nämlich nciht wirklich wohin… ausser „über den Zaun, aufs Nachbargrundstück“.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nur noch die Frage: Das was ich da abschneide… muss ich das selbst entsorgen, oder kann ichs dem Nachbarn (ist ja schliesslich kein Diebstahl den ich da begehen will) selbst entsorgen?

Dazu kann ich leider nichts „rechtliches“ sagen.
Aber die o.g. Argumentation scheint mir sehr schlüssig :wink:
Ich denke, in der Nachbarschaftlichen Praxis wird das oft genau so gemacht …

Hallo,
ianal, aber der Satz:

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes
oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück
eingedrungen sind, abschneiden und behalten.

würde mir jetzt sagen, dass Du selber entsorgen musst.
Gruß
loderunner

Hi Elk,

nur ein Hinweis - wenn du deinem fixtiven Nachbarn schon die fixtive Arbeit abnimmst und seine fixtiven Äste absäbelst, dann mach sie klein (das fiktive Werkzeug haste ja) und schmeiss in die Biotonne (wenn ihr das habt). Nicht das der Herr noch nen fiktiven Anfall bekommt und dir fiktiven Ärger macht wegen „Müll übern Zaun werfen“.

Gruß
Helena

Ich meine „kann“ heisst kann, aber nicht „muss“ :wink:
Na - schau’n mer mal …

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

ianal, aber der Satz:

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes
oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück
eingedrungen sind, abschneiden und behalten.

würde mir jetzt sagen, dass Du selber entsorgen musst.

Ich meine „kann“ heisst kann, aber nicht „muss“ :wink:
Na - schau’n mer mal …

Das ‚kann‘ bezieht sich auf den ganzen Inhalt. Da steht schließlich nicht: ‚kann abschneiden und darf behalten‘, sondern ‚kann abschneiden und behalten‘. Das ist also ein gemeinsamer, nicht zu trennender Vorgang.
Aber, wie schon ganz oben gesagt: ianal.
Gruß
loderunner