Hallo !
Was man unter „Allgemeinsstrom“ versteht,ist alles genau in der Nebenkostenverordnung oder auch Heizkostenverordnung aufgeführt.
Bekannte Beispiele: Treppenhauslicht,Fahrstuhl,Heizung usw.
Auch eine vom Vermieter eingerichtete Waschküche mit Gemeinschaftswaschmaschinen,die von allen Mieters benutzt werden können,ist sicherlich über den „Allgemeinstrom“ abzurechnen,Beleuchtung im Raum und WM-Strom.
Wenn man dort seine eigene WM aufstellen darf,die aber nicht auf dem Mieterstromkreis angeschaltet werden kann,sondern auf Gemeinschaftsstrom läuft,dann bin ich überfragt.
Es könnte auch Gemeinschaftsstrom sein,auch wenn sich nicht alle Mieter dort beteiligen,weil einige die WM in der Wohnung stehen haben.
Sie nutzen dann eben nicht die gemeinschaftliche Möglichkeit,müssen aber wohl doch bezahlen.
Beispiel Fahrstuhl : Auch EG-Mieter zahlen den Aufzug mit,obwohl sie ihn nicht nutzen.
Übertragen auf die WM wäre es m.E. vergleichbar,man hat die Möglichkeit der Nutzung,wenn man es nicht nutzen will,dann kann man sich nicht vor den Gemeinschaftskosten „drücken“,nur weil man die WM in der Wohnung am Eigenstrom betreibt.
MfG
duck313