Allgemeinstrom

Mich würde interessieren, ob es Verbindliche Regelungen gibt, was Vermieter als Allgemeinstrom auf alle Mieter umlegen dürfen?

Dürfte beispielsweise der Waschküchenstrom auf alle Mieter umgelegt werden, auch, wenn nicht jeder Mieter ein Waschmaschine betreibt?

Hallo !

Was man unter „Allgemeinsstrom“ versteht,ist alles genau in der Nebenkostenverordnung oder auch Heizkostenverordnung aufgeführt.

Bekannte Beispiele: Treppenhauslicht,Fahrstuhl,Heizung usw.

Auch eine vom Vermieter eingerichtete Waschküche mit Gemeinschaftswaschmaschinen,die von allen Mieters benutzt werden können,ist sicherlich über den „Allgemeinstrom“ abzurechnen,Beleuchtung im Raum und WM-Strom.

Wenn man dort seine eigene WM aufstellen darf,die aber nicht auf dem Mieterstromkreis angeschaltet werden kann,sondern auf Gemeinschaftsstrom läuft,dann bin ich überfragt.

Es könnte auch Gemeinschaftsstrom sein,auch wenn sich nicht alle Mieter dort beteiligen,weil einige die WM in der Wohnung stehen haben.
Sie nutzen dann eben nicht die gemeinschaftliche Möglichkeit,müssen aber wohl doch bezahlen.

Beispiel Fahrstuhl : Auch EG-Mieter zahlen den Aufzug mit,obwohl sie ihn nicht nutzen.
Übertragen auf die WM wäre es m.E. vergleichbar,man hat die Möglichkeit der Nutzung,wenn man es nicht nutzen will,dann kann man sich nicht vor den Gemeinschaftskosten „drücken“,nur weil man die WM in der Wohnung am Eigenstrom betreibt.

MfG
duck313

Die Sache mit dem Fahrstuhl ist die, dass dieser eine Einrichtung des Hauses ist, die allen Mietern zur freien Nutzung zur Verfügung steht.
Unabhängig davon, ob sie von dieser Möglichkeit gebrauch machen.

Bei einer Waschmaschine handelt es sich ja um eine Gerätschaft, die einzig vom Besiter, also dem jeweiligen Mieter betrieben und genutzt wird.

Von daher stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, die Kosten, die durch das Betreiben persönlicher Geräte einzelner Mieter entstehen, auf die Gemeinschaft der Mieter umzulegen?