Hi Patrick,
ein mieter wohnt in einer mitwohnung. der mieter schaut gerne
dvd filme mit dolby 5.1 an. dieses dreht er auch schonmal auf
( nicht übermässiglaut, aber schon etwas lauter ).
Also doch sehr sehr laut.
seit ein paar tagen beschwert sich der mieter unter ihm über
den lärm ( vorher war das kein thema ).
Verständlich. Nachdem „Lärm“ vorher kein Thema war, würde spätetens jetzt jeder rücksichtsvolle Mieter seinen DVD-Film leiser anschauen oder über Kopfhörer abhören.
es war auch schon die
polizei vort ort und bat den mieter sich angepasst zu
verhalten.
Aha, also auch die Polizei stellt fest: zu laut, aber der Verursacher hat es immer noch nicht kapiert!
nun die frage. ab wann beginnt lärmbelästigung ? da der untere
mieter bei weiterer störung den anderen mieter anzeigen
will…
Es gibt unter den Mietern Säue, die sehr genau wissen, wie sie mit ihren Handlungen andere Mitmenschen stören und belästigen - wollen aber schwarz auf weiß wissen, wo das im Gesetzbuch steht. Diese miesen Egoisten machen den Mitmenschen das Leben schwer und beschäftigen schließlich die Gerichte. Man sollte derartige Störer eines Mietverhältnisses biblisch bestrafen: Einen Mühlstein um Hals hängen und ihn in den tiefsten Brunnen versenken!
Nachdem Du, Patrick, natürlich von einem fiktiven Mieter und Vorfall berichtet hast, habe ich Dich sicherlich persönlich nicht getroffen.
Es lebe die Zimmerlautstärke, es lebe der rücksichtsvolle Hausgenosse!
Wolfgang D.