An wann lärmbelästigung ?

hi

ein mieter wohnt in einer mitwohnung. der mieter schaut gerne dvd filme mit dolby 5.1 an. dieses dreht er auch schonmal auf ( nicht übermässiglaut, aber schon etwas lauter ).

seit ein paar tagen beschwert sich der mieter unter ihm über den lärm ( vorher war das kein thema ). es war auch schon die polizei vort ort und bat den mieter sich angepasst zu verhalten.

nun die frage. ab wann beginnt lärmbelästigung ? da der untere mieter bei weiterer störung den anderen mieter anzeigen will…

gruss

Ich denke es gibt da keinen genauen Dezibel-Wert oder so. Lärmbeästigung, wie der Name schon sagt, beginnt dann, wenn sich andere in ihrer Ruhe gestört fühlen. Ob das bei einer wirklich übertriebenen Lautstärke oder bei fast nichts ist, ist nun mal immer anders. Und da kann es schonmal zu sinnlosen Anklagen kommen, die man immer im Fernsehen sieht.

Ich würde mir mal den Mietvertrag genauer ansehen. Denn üblicherweise ist dort die Verpflichtung zu finden, Musik z.B. nur auf Zimmerlautstärke zu hören. Und diese Schwelle ist überschritten, wenn man eben außerhalb des Zimmers etwas wahrnehmen kann.

Ich würde mir mal den Mietvertrag genauer ansehen. Denn
üblicherweise ist dort die Verpflichtung zu finden, Musik z.B.
nur auf Zimmerlautstärke zu hören. Und diese Schwelle ist
überschritten, wenn man eben außerhalb des Zimmers etwas
wahrnehmen kann.

Es ist völlig egal was hierzu im Mietvertrag steht (wo in der Regel nichts dazu steht, allenfalls etwas in der Hausordnung).
In dem Moment wo sich jemand dadurch belästigt fühlt, ist es eine Lärmbelästigung.

Gruß Ivo

Hallo…

Es ist völlig egal was hierzu im Mietvertrag steht (wo in der
Regel nichts dazu steht, allenfalls etwas in der Hausordnung).
In dem Moment wo sich jemand dadurch belästigt fühlt, ist es
eine Lärmbelästigung.

Es ist sicher nicht egal, was dazu im Vertrag steht, es ist nämlich für denjenigen, der sich belästigt fühlt, erheblich, was im Vertrag oder meinetwegen auch in der Hausordnung steht. Klar, wenn sich jemand belästigt fühlt, darf er gern das Ordnungsamt anrufen oder auf Unterlassung klagen. So hat er aber auch aus dem Mietvertrag in Verbindung mit der Hausordnung einen Anspruch gegen den Vermieter. Und der kann, anders als das Ordnungsamt, den störenden Mieter vor die Tür setzen. Infofern ist das meiner Meinung nach also nicht egal was im Mietvertrag steht, oder auch in der Hausordnung.

Frank.

Hier stimme ich beiden zu!

Ivo schreibt, wo die RECHTLICHE Grenze ist. Denn diese ist auf dem Papier festgehalten.

Frank hingegen schreibt von der TATSÄCHLICHEN Grenze, d.h. es zählt unter Lärmbelästigung, wenn die Lautstärke eben den zur Zimmerlaufstärke hinzugefügten Toleranzbereich überschreitet. Aber grundsätzlich haben beide Recht.

Ich sags nochmal kurz:

Ab der rechlichen Grenze KANN eine Klage eingereicht werden, MUSS aber nicht!

Drehst du die Namen rum, dann passt das.

Allerdings hab ich nach wie vor in keinem Mietvertrag den ich bisher gesehen habe, etwas zum Lärm gefunden - allenfalls in den entsprechenden Hausordnungen.

Ich glaube auch nicht dass dies für eine Kündigung nach BGB §543 wirklich erforderlich ist.

Gruß Ivo

nun die frage. ab wann beginnt lärmbelästigung ? da der untere
mieter bei weiterer störung den anderen mieter anzeigen
will…

Wann geschehen denn diese Lärmbelästigungen, mitten in der Nacht?

Allerdings hab ich nach wie vor in keinem Mietvertrag den ich
bisher gesehen habe, etwas zum Lärm gefunden - allenfalls in
den entsprechenden Hausordnungen.

Nach meiner Erfahrung sind die Hausordnungen in der Regel Bestandteil des Mietvertrages.

Frank

nun die frage. ab wann beginnt lärmbelästigung ? da der untere
mieter bei weiterer störung den anderen mieter anzeigen
will…

Wann geschehen denn diese Lärmbelästigungen, mitten in der
Nacht?

nein, halt meist gegen abend, so ab 19 uhr. wenn man von der arbeit kommt, oder halt am wochenende, auch mal so bis 1 uhr oder so, aber dann auch etwas leiser. eigentlich ist es gar nicht so arg laut, was meist laut ist ist der bass der filme…

gruss

Sofort!
Hallo Ivo,

die Lärmbelästugung beginnt da, wo die Zimmerlautstärke überschrittebn wird UND sich irgendjemand daran stört, unabhängig von der Tageszeit.

Ob dergjenige, der sich gestört fühlt, das ganze jahrelang stillschweigend ertragen hat oder nur ein neues Hörgerät hat, ist völlig egal - Gewohnheitsrecht gibt es nicht bei Lärmbelästigung.

Da schon das Thema „Anzeige“ im Gespräch ist, scheint die Einsichtsfähigkeit des Krachmachers nicht sehr hoch zu sein - es gibt kein Recht auf Radau, egal ob Dolby 5.1 oder Mono, Lärm ist Lärm.

Wer Krach machen will, sollte sich mit seinen Nachbarn abstimmen oder einen Kopfhörer benutzen.

Grüße

Gordie

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Hallo Ivo,

die Lärmbelästugung beginnt da, wo die Zimmerlautstärke
überschrittebn wird UND sich irgendjemand daran stört,
unabhängig von der Tageszeit.

Ob dergjenige, der sich gestört fühlt, das ganze jahrelang
stillschweigend ertragen hat oder nur ein neues Hörgerät hat,
ist völlig egal - Gewohnheitsrecht gibt es nicht bei
Lärmbelästigung.

Da schon das Thema „Anzeige“ im Gespräch ist, scheint die
Einsichtsfähigkeit des Krachmachers nicht sehr hoch zu sein -
es gibt kein Recht auf Radau, egal ob Dolby 5.1 oder Mono,
Lärm ist Lärm.

Wer Krach machen will, sollte sich mit seinen Nachbarn
abstimmen oder einen Kopfhörer benutzen.

naja, aber man kann es auch übertreiben.wenn man es böse meint könnt ich ja auch sagen der nachbar ist neidisch weil ich mir halt so sachen leisten kann und er halt nicht und er deshalb ständig einen auf „belästigt“ macht. dagegen sollte es auch mittel geben können. denn mir kommt das nämlich so vor als wäre das für extra gemacht. denn vorher hatte es den nachabr komischerweisse nicht gestört. erst als ich mir ein plamsa tv kaufte und das ganze passende zeig dazu kam von jetzt auf nacher die angebliche lärmbelästigung hinzu. die anderen nachbarn ( über mir ) stört das komischweisse nicht. also kann er ruhig vor gericht gehen…

gruss

nicht so arg laut, was meist laut ist ist der bass der
filme…

Das kenn ich, wenn so eine Dolby Stereo Surround Anlage läuft. Ich mache sie nur an, wenn coole Filme laufen. Später in der Nacht würde ich einen Kopfhörer benutzen.

Hi,

die Lärmbelästugung beginnt da, wo die Zimmerlautstärke
überschrittebn wird UND sich irgendjemand daran stört,
unabhängig von der Tageszeit.

aber nicht jede so definierte Lärmbelästigung kann untersagt werden, manchen Lärm muß man schlicht hinnehmen.
Wie sollte denn sonst das Musizieren in Mietwohnungen möglich sein (oder vieles andere)?

Gruß Stefan

Hi,

spätestens ab 22:00 Uhr hat der „Untermieter“ ein Recht auf seine Ruhe. Da darf der Fernseher in der unteren Wohnung nicht mehr zu hören sein.
Natürlich hat man auch vorher keine Narrenfreiheit, ein gewisser Geräuchpegel ist von den Mitbewohnern aber zu ertragen. Genaueres dazu kann ich aber nicht beisteuern.

da der untere
mieter bei weiterer störung den anderen mieter anzeigen
will…

Dem kann der obere Mieter gelassen entgegensehen. Wenn er es nicht allzu dolle treibt, verläuft das im Sande. Eine entsprechende Drohung würde ich lächelnd abnicken…
Aber wenn ihm irgendwann jemand erzählt, daß der Weg über den Vermieter (Mangel melden, Lärm ist ein Mangel; wenn keine Besserung Mietminderung; spätestens dann wird der Vermieter aktiv) erfolgversprechender ist, könnte der obere Mieter doch noch Ärger bekommen…

Gruß Stefan

Hi,

spätestens ab 22:00 Uhr hat der „Untermieter“ ein Recht auf
seine Ruhe. Da darf der Fernseher in der unteren Wohnung nicht
mehr zu hören sein.
Natürlich hat man auch vorher keine Narrenfreiheit, ein
gewisser Geräuchpegel ist von den Mitbewohnern aber zu
ertragen. Genaueres dazu kann ich aber nicht beisteuern.

da der untere
mieter bei weiterer störung den anderen mieter anzeigen
will…

Dem kann der obere Mieter gelassen entgegensehen. Wenn er es
nicht allzu dolle treibt, verläuft das im Sande. Eine
entsprechende Drohung würde ich lächelnd abnicken…
Aber wenn ihm irgendwann jemand erzählt, daß der Weg über den
Vermieter (Mangel melden, Lärm ist ein Mangel; wenn keine
Besserung Mietminderung; spätestens dann wird der Vermieter
aktiv)

ja, aber der vermieter kann doch für den Lärm nichts, was soll er dann tun; in wie weit kann denn der vermieter für das verhalten der mieter haftbar gemacht werden? ich bin kein rechtsexperte, aber in dem fall gar nicht; oder gibt es da etwa eine regelung, dass der vermieter den lärm-produzierenden mieter die mietausfälle in rechnung stellt? das wäre doch die konsequenz (denn kündigen kann der vermieter ohne guten grund nicht, und dies wäre keiner).
die frage, was der mieter hier fordern kann seitens des vermieters, wurde noch nicht gut beantwortet. und welche rechte hätte dann der vermieter?
ich meine, kann man in so einem fall den „schwarzen peter“ an den vermieter weitergeben?
das würde für zu einfach (und übrigens für ungerecht) empfinden.

grüße, brendan

P.S. wohn selber in einer mietswohnung…

Hallo,

grundsätzlich hat der Vermieter für Mängel - auch für Lärm Anderer - gegenüber dem Mieter - einzutreten. Ausnahme bildet der Strassenbau. Früher war es noch die Bundesbahn, solange sie staatlich geführt wurde. Mietminderungen muss er also anerkennens gegenüber der Lärmquelle keine Ansprüche geltend machen kann. Grundsätzlich ist hier aber nie eine pauschale Antwort möglich und es muss generell der Einzelfall überprüft werden.

Grüsse Günter

spätestens ab 22:00 Uhr hat der „Untermieter“ ein Recht auf
seine Ruhe. Da darf der Fernseher in der unteren Wohnung nicht
mehr zu hören sein.
Natürlich hat man auch vorher keine Narrenfreiheit, ein
gewisser Geräuchpegel ist von den Mitbewohnern aber zu
ertragen. Genaueres dazu kann ich aber nicht beisteuern.

da der untere
mieter bei weiterer störung den anderen mieter anzeigen
will…

Dem kann der obere Mieter gelassen entgegensehen. Wenn er es
nicht allzu dolle treibt, verläuft das im Sande. Eine
entsprechende Drohung würde ich lächelnd abnicken…
Aber wenn ihm irgendwann jemand erzählt, daß der Weg über den
Vermieter (Mangel melden, Lärm ist ein Mangel; wenn keine
Besserung Mietminderung; spätestens dann wird der Vermieter
aktiv)

ja, aber der vermieter kann doch für den Lärm nichts, was soll
er dann tun; in wie weit kann denn der vermieter für das
verhalten der mieter haftbar gemacht werden? ich bin kein
rechtsexperte, aber in dem fall gar nicht; oder gibt es da
etwa eine regelung, dass der vermieter den lärm-produzierenden
mieter die mietausfälle in rechnung stellt? das wäre doch die
konsequenz (denn kündigen kann der vermieter ohne guten grund
nicht, und dies wäre keiner).
die frage, was der mieter hier fordern kann seitens des
vermieters, wurde noch nicht gut beantwortet. und welche
rechte hätte dann der vermieter?
ich meine, kann man in so einem fall den „schwarzen peter“ an
den vermieter weitergeben?
das würde für zu einfach (und übrigens für ungerecht)
empfinden.

grüße, brendan

P.S. wohn selber in einer mietswohnung…

Hallo Goosi,

Hi,

die Lärmbelästugung beginnt da, wo die Zimmerlautstärke
überschrittebn wird UND sich irgendjemand daran stört,
unabhängig von der Tageszeit.

aber nicht jede so definierte Lärmbelästigung kann untersagt
werden, manchen Lärm muß man schlicht hinnehmen.

Das stimmt, z.B. Kinderlärm - aber auch hier kann ein gewisses Maß an Rücksichtnahm,e erwartet werden.

Wie sollte denn sonst das Musizieren in Mietwohnungen möglich
sein (oder vieles andere)?

Gerade beim Musizieren gibt es immer wieder Gerichtsurteile, die ganz klare Uhrzeiten und Höchstzeiten pro Tag festlegen, die zumutbar sind.
Perkussionisten werden aber sicher Schwierigkeiten haben, ihre „freie Persönlichkeitsentfaltung“ gegen das Ruhebedürfnis ihrer Mitmenschen durchzusetzen.

Grüße
Gordie

Gruß Stefan

Hi,

Wie sollte denn sonst das Musizieren in Mietwohnungen möglich
sein (oder vieles andere)?

Gerade beim Musizieren gibt es immer wieder Gerichtsurteile,
die ganz klare Uhrzeiten und Höchstzeiten pro Tag festlegen,
die zumutbar sind.

eben… Würde Deine Ursprungsaussage stimmen (jeder Lärm über Zimmerlautstärke durch den sich jemand gestört fühlt ist unabhängig von der Tageszeit Lärmbelästigung) würden weder Uhr- noch Höchstzeiten festgelegt. Dann würde schlicht gesagt: „Nicht in der Wohnung!“

Gruß Stefan

Hi Patrick,

ein mieter wohnt in einer mitwohnung. der mieter schaut gerne
dvd filme mit dolby 5.1 an. dieses dreht er auch schonmal auf
( nicht übermässiglaut, aber schon etwas lauter ).

Also doch sehr sehr laut.

seit ein paar tagen beschwert sich der mieter unter ihm über
den lärm ( vorher war das kein thema ).

Verständlich. Nachdem „Lärm“ vorher kein Thema war, würde spätetens jetzt jeder rücksichtsvolle Mieter seinen DVD-Film leiser anschauen oder über Kopfhörer abhören.

es war auch schon die
polizei vort ort und bat den mieter sich angepasst zu
verhalten.

Aha, also auch die Polizei stellt fest: zu laut, aber der Verursacher hat es immer noch nicht kapiert!

nun die frage. ab wann beginnt lärmbelästigung ? da der untere
mieter bei weiterer störung den anderen mieter anzeigen
will…

Es gibt unter den Mietern Säue, die sehr genau wissen, wie sie mit ihren Handlungen andere Mitmenschen stören und belästigen - wollen aber schwarz auf weiß wissen, wo das im Gesetzbuch steht. Diese miesen Egoisten machen den Mitmenschen das Leben schwer und beschäftigen schließlich die Gerichte. Man sollte derartige Störer eines Mietverhältnisses biblisch bestrafen: Einen Mühlstein um Hals hängen und ihn in den tiefsten Brunnen versenken!

Nachdem Du, Patrick, natürlich von einem fiktiven Mieter und Vorfall berichtet hast, habe ich Dich sicherlich persönlich nicht getroffen.

Es lebe die Zimmerlautstärke, es lebe der rücksichtsvolle Hausgenosse!
Wolfgang D.