Hallo liebe Mietrecht-Experten,
Ich würde gerne mal Eure Meinung zu folgendem Fall erfahren :
Familie A sucht wegen anstehendem Nachwuchs eine neue Wohnung.
Da sie bereits Erfahrungen mit Schimmelbildung an Fensterrahmen gemacht hat, achtet Sie gezielt bei den Wohnungsbesichtigungen auf den Zustand der Fenster, da sie dem Neugeborenen keine Schimmelwohnung bieten möchte. Bei der Wohnung von Vermieter Herr B ist die bisherige Mieterin Frau C noch nicht ausgezogen und die Wohnung noch vollmöbliert. Frau C fällt bei der Whg.-Besichtigung von Familie A auf, dass sie von allen die bereits da waren am genauesten alles , sogar die Fenster, untersuchen.
Familie A kann an der möblierten Wohnung nichts von Schimmel entdecken und sagt, das die Whg. ja anscheinend in einem sehr guten Zustand sei. Daraufhin beteuert Herr B die Whg. sei in einem Top-Zustand, darauf hätten er und seine Frau geachtet und schließlich sei er Maurer und kenne sich aus. Außerdem sei das Haus noch neu (12 Jahre). Frau C wundert sich über diese Aussage, denn sie kennt die Wahrheit und hat sie Herrn B schon mehrmals mitgeteilt. Sie traut sich allerdings nicht sich zu Wort zu melden,
denn sie hat Angst vor Herrn B.
Es kommt zum Vertrag zwischen Herrn B und Familie A, Kaution wird bereits gezahlt. Bei Wohnungsübergabe sieht Familie A umgehend im unmöblierten Zustand Schimmel an den Wänden im Schlafzimmer. Frau C weist Familie A nun darauf hin (heimlich) , dass sie dieses Problem seit Einzug habe (5Jahre!!) und ihre Tochter deswegen aus der Wohnung ausgezogen sei und Herr B Bescheid wusste, aber keine Veranlassung sah zu handeln, da es sich um ein Lüftungsproblem handele. Sie versichert aber Familie A ausrechend zu lüften, da sie Asthmatikerin ist und sonst gar keine Luft mehr bekäme. Die Tochter bestätigt dies Familie A am nächsten Tag (Sie kannte weder Familie A noch hatte sie vorab Kontakt zur Mutter).
Leider kann sich Frau C nicht mehr daran erinnern, das Familie A schon bei Erstbegehung der Wohnung gegenüber Herrn B darauf hingewiesen hat, Schimmel auf keinen Fall zu akzeptieren. Sie steht aber als Zeugin zur Verfügung, das Familie A sagte die Wohnung sei anscheinend in Ordnung , worauf Herr B die Wohnung als Top Zustand angepriesen hat .
Herr B behauptet nun Familie A hätte den Schimmel ja entdecken können (stimmt aber gar nicht, denn wer läuft schon in einem bewohnten Schlafzimmer ums Doppelbett. Außerdem lag dieser Teil der Wohnung im Schatten). Weiterhin könne er das ja noch renovieren lassen.
Familie A ist stinksauer, weil sie bei anderen Treffen mit Herr und Frau B (leider ohne Zeugen) noch vor Abschluss des Vertrages mehrfach Schimmel als nicht akzeptabel bezeichnet hat.
Familie A hat nun den Mietvertrag noch vor Mietbeginn (1.11.06) fristlos gekündigt.
Hat A Chancen über arglistige Täuschung (§123) durch Herr B bzw über Irrtum (§119) den Vertrag anzufechten ???