BGH Urteil: Mieter haben keinen Anspruch auf Kopien der Abrechnungsbelege. Außer, Mieter wohnt nicht im gleinen Ort, Ärger mit Vermieter = daher nicht zumutbar…
Wie wäre es denn, wenn Mieter A einen Bevollmächtigten mit der Überprüfung der Nebenkostenabrechnung beauftragt hat, Mieterverein oder Rechtsanwalt.
Hätte dieser ebenfalls keinen Anspruch auf die Zusendung von Kopien der Abrechnungsbelege?
Könnte der Verwalter/Vermieter sich insofern dann auch auf das BGH Urteil berufen?
Meiner Meinung nach, ist es einem Rechtsanwalt oder auch dem Mieterverein nicht zumutbar, die Abrechnungsbelege im Büro des Vermieters zu prüfen…
Vielen Dank für eventuelle Hilfe…
Tine