Anteilige Nebenkosten

Hallo Ihr Wissenden,

Angenommen in einem Mietshaus wohnen 3 Parteien. Nehmen wir mal weiter an, dass Partei Müller Ende August auszieht und die Wohnung keinen Nachmieter findet. Wie sieht es dann mit der Nebenkostenabrechnung (die Umlage erfolgt bei jeden Posten per qm)aus?

Müssen dann die verbliebenen Mieter die Nebenkosten für diesen Zeitraum zusammen tragen oder ist das Betriebsrisiko des Vermieters? Welche Nebenkosten darf der Vermieter für den Zeitraum des Leerstandes nicht auf die verbliebenen Mieter umlegen?

Ich gehe in meinem Beispiel davon aus, dass in der Nebenkostenabrechnung die Posten: Allgemeinstrom, Wohngebäudevers., Grundsteuer, Müll, Wasser und Heizung enthalten sind.

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Steffen,

Angenommen in einem Mietshaus wohnen 3 Parteien. Nehmen wir
mal weiter an, dass Partei Müller Ende August auszieht und die
Wohnung keinen Nachmieter findet. Wie sieht es dann mit der
Nebenkostenabrechnung (die Umlage erfolgt bei jeden Posten per
qm)aus?

Die Kosten dieser Wohnung müssen im Abrechnungszeitraum ab 01.09.2005 bis zur Neuvermietung vom Vermieter getragen werden. Eine Umlage auf die anderen Mieter ist nicht erlaubt.

Müssen dann die verbliebenen Mieter die Nebenkosten für diesen
Zeitraum zusammen tragen oder ist das Betriebsrisiko des
Vermieters? Welche Nebenkosten darf der Vermieter für den
Zeitraum des Leerstandes nicht auf die verbliebenen Mieter
umlegen?

er darf keine umlagefähigen Kosten auf die anderen Mieter umlegen.

Ich gehe in meinem Beispiel davon aus, dass in der
Nebenkostenabrechnung die Posten: Allgemeinstrom,
Wohngebäudevers., Grundsteuer, Müll, Wasser und Heizung
enthalten sind.

Es ist zwar absurd, aber wenn die Stromkosten nach der Wohnfläche umgelegt werden, hat der Vermieter auch den Anteil zu zahlen, auch wenn niemand die Wohnung bewohnt. Dasselbe gilt auch für die Reinigung, insbesondere im Winter für den Winterdienst. Hat der Vermieter die Müllgebühren für den leer stehenden Wohnraum nicht abgemeldet trägt er auch hierfür die Kosten. Wasser fällt wohl keines an. Hier kann der Vermieter ab 01.09.2005 - wenn nach Personenzahl abgerechnet wird, die tatsächlichen Kosten auf die Mieter umlegen, wenn er allerdings nach der Wohnfläche abrechnet muss er auch für die leere Wohnung sich Wasserverbrauch anrechnen lassen. Der Unsinn bei der Abrechnung von Wasser/Abwasser nach Wohnfläche liegt doch darin, dass der Wasserverbrauch nicht nach dem Verbrauch, sondern nach der Fläche abgerechnet wird und zwar egal ob NUll Personen oder ehn Personen in der Wohnung wohnen.

Grüsse Günter

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo GünterW,

danke Dir für Deine wie immer ausführliche und hilfreiche Antwort.

Ich denke mal, dass meine erfundenen Mieter diesen fiktiven Vermieter nicht auf den Wasserkosten und Allgemeinstrom sitzen lassen… Das scheinen umgängliche Leute zu sein. :smile:

mit besten Grüßen
Steffen B.

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