Servus!
§ 185a StGB: Bezieht sich die Beleidigung auf einen Massenmörder, eine Politesse oder einen Rechtsanwalt, so ist auf Geldstrafe nicht über 10 Tagessätzen zu erkennen.
So kommt’s mir jedenfalls manchmal vor. Einen Anwalt zu beleidigen, wird mit zunehmenden Berufsjahren immer schwerer, weil sich der Anwalt mit der Zeit dran gewöhnt. Dass ein Gegner nicht mit ihm korrespondieren will, das nimmt der Anwalt ungerührt hin, weil er sich das oft schon vorher denken kann. Andererseits hat der Mandant den Anwalt ja gerade deswegen engagiert, weil er keinen Bock hat, sich selbst mit dem gegner rumzuärgern.
Die Ablehnung des gegnerischen Anwalts ist daher weder eine Beleidigung noch hat sie sonst eine rechtliche Wirkung. Sollten daduzrch Nachteile entstehen, hat der Kontaktverweigerer sie zu tragen.