Anwaltsbeleidigung?

Hallo Experten,

mal angenommen ein Mieter teilt dem Anwalt des Vermieters seine Handynummer mit, damit sich der Vermieter mit dem Mieter direkt in Verbindung setzen kann, und schreibt gleichzeitig, dass er keine Anrufe des Anwalts wünscht, wäre das eine Beleidigung des Anwalts? Könnte man dadurch Ärger mit dem Anwalt bekommen?

Danke
Bastett

nein es wäre keine beleidigung,
und nein dadurch könntest du keinen ärger bekommen

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Servus!

§ 185a StGB: Bezieht sich die Beleidigung auf einen Massenmörder, eine Politesse oder einen Rechtsanwalt, so ist auf Geldstrafe nicht über 10 Tagessätzen zu erkennen.

So kommt’s mir jedenfalls manchmal vor. Einen Anwalt zu beleidigen, wird mit zunehmenden Berufsjahren immer schwerer, weil sich der Anwalt mit der Zeit dran gewöhnt. Dass ein Gegner nicht mit ihm korrespondieren will, das nimmt der Anwalt ungerührt hin, weil er sich das oft schon vorher denken kann. Andererseits hat der Mandant den Anwalt ja gerade deswegen engagiert, weil er keinen Bock hat, sich selbst mit dem gegner rumzuärgern.

Die Ablehnung des gegnerischen Anwalts ist daher weder eine Beleidigung noch hat sie sonst eine rechtliche Wirkung. Sollten daduzrch Nachteile entstehen, hat der Kontaktverweigerer sie zu tragen.

Hallo Bastett,

kommt auf die Art und Weise an, in der der Mieter seinen Wunsch ausdrückt. Sagt er es in den einigermaßen geschliffenen Worten, die du gerade benutzt hast erkenne ich keine Beleidung.

Sagt er aber: „Sollten Sie A…ch noch einmal die Frechheit besitzen…dann haue ich Ihnen auch noch das letzte bisschen Verstand …“ usw. usw. bitte hier eigene Phantasie walten lassen, dann könnte ich mir schon eher eine Beleidigung vorstellen.

Gruß
Nita