Arglistig getäuscht?

Eine Wohnung wird besichtigt. Fragen an den Vermieter bezüglich des Umfeldes und der Nachbarn wurden geklärt.
Nun stellt sich heraus, daß der Vermieter eine falsche
Auskunft gegeben hat. Durch diese falsche Auskunft herrschen nun schlimme Wohnverhältnisse. Die Miete wurde gemindert, seit 1 Jahr. Der Mangel ist bis heute nicht beseitigt.Der Vermieter will jetzt die volle Miete incl
Nachzahlung aus der Mietminderung.
Wie verhält man sich hier??
Und kann man den Vermieter wegen arglistiger Täuschung
und wenn wie lange zurückliegend schadenersatzpflichtig machen?

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Sie wurden mir als Experten auf diesem Gebiet vorgeschlagen.
Aber in Ihrem Beruf haben Sie tatsächlich wohl wenig damit zu tun. Muss ich mich entschuldigen und trotzdem Danke für die Rückinfo.

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG