Folgendes Problem:
Ein Vermieter übergibt beim Wohnungsauszug dem Mieter das auf den Namen des Mieters angelegte Sparbuch, wo die Mietkaution angelegt ist, samt dem Übergabeprotokoll ohne Beanstandung.
Nach 2 1/2 Jahren möchte der Mieter dieses auflösen. Die Bank sagt, daß er dafür die schriftliche Einwilligung des Vermieters braucht. Der Vermieter reagiert jedoch weder auf Schreiben der Bank noch auf die des Mieters.
- Ist dies richtig, daß es nicht reicht, ein Sparbuch auszuhändigen?
- Kann die Bank, nachdem in den vergangenen 2 1/2 Jahren keine Beanstandungen vom Vermieter kamen, nicht einfach das Sparbuch freigeben?
- Kann die Unterschrift per Mahnbescheid eingeklagt werden oder muß man Klage einreichen?