Auflösung Mietkautionsbuch

Folgendes Problem:

Ein Vermieter übergibt beim Wohnungsauszug dem Mieter das auf den Namen des Mieters angelegte Sparbuch, wo die Mietkaution angelegt ist, samt dem Übergabeprotokoll ohne Beanstandung.

Nach 2 1/2 Jahren möchte der Mieter dieses auflösen. Die Bank sagt, daß er dafür die schriftliche Einwilligung des Vermieters braucht. Der Vermieter reagiert jedoch weder auf Schreiben der Bank noch auf die des Mieters.

  1. Ist dies richtig, daß es nicht reicht, ein Sparbuch auszuhändigen?
  2. Kann die Bank, nachdem in den vergangenen 2 1/2 Jahren keine Beanstandungen vom Vermieter kamen, nicht einfach das Sparbuch freigeben?
  3. Kann die Unterschrift per Mahnbescheid eingeklagt werden oder muß man Klage einreichen?

Hallo,

  1. Ist dies richtig, daß es nicht reicht, ein Sparbuch
    auszuhändigen?

Ja, die Herausgabe des Sparbuches alleine reicht nicht.

  1. Kann die Bank, nachdem in den vergangenen 2 1/2 Jahren
    keine Beanstandungen vom Vermieter kamen, nicht einfach das
    Sparbuch freigeben?

Der Vermieter ist der Bank gegenueber alleinverfuegungsberechtigt. Da die Bank weder pruefen kann noch will, inwiefern noch Forderungen aus dem Mietverhaeltnis bestehen, wird sie nur an der Vermieter auszahlen bzw. mit Einverstaendniserklaerung an den Mieter.

  1. Kann die Unterschrift per Mahnbescheid eingeklagt werden
    oder muß man Klage einreichen?

Mit einem Mahnbescheid koennen nur Forderungen finanzieller Art geltend gemacht werden, keine Unterschriften erzwingen.
Falls Du noch in der Naehe wohnst, fahr doch einfach mal Deinen EX-Vermieter besuchen. Vielleicht liegt ein ganz anderer Grund vor, dass er nicht unterschreibt (z.B. Altersheim, Alzheimer, verstorben…)
Gruss, Alfred