Aufpreis möbiliertes Zimmer zur Untermiete?

Ist es legitim, wenn man innerhalb seiner WG sein eigenes komplett möbliertes Zimmer (inklusive Mitbenutzung von Scanner, Drucker, Handtücher und Bettwäsche) für einen bestimmten Zeitraum untervermietet und den eigentlichen Mietpreis erhöht, um sich vor eventuellen Nebenkostennachzahlungen und Gebrauchsspuren abzusichern? Und wenn ja, gibt es festgeschriebene Prozentsätze oder ähnliches?
Vielen tausend Dank im Voraus für die Hilfe!

Hallo, soviel Zeit sollte sein

Ist es legitim, wenn man innerhalb seiner WG sein eigenes
komplett möbliertes Zimmer (inklusive Mitbenutzung von
Scanner, Drucker, Handtücher und Bettwäsche) für einen
bestimmten Zeitraum untervermietet

nur mit der Zustimmung des VM

und den eigentlichen
Mietpreis erhöht,

Hmm, eine extra Gebühr des VM (hier der Untervermieter) kann nur mit einer belegbaren Begründung verlangt werden. ZB eine Abnutzung über das übliche Maß hinaus.

um sich vor eventuellen
Nebenkostennachzahlungen und Gebrauchsspuren abzusichern?

Warum nimmt man nicht gleich ein Pauschale für den NK? Die dürfte sogar höher sein als die bisherigen NK + Strom etc. Eine Abrechnung darüber würde entfallen.

Normal zur Benutzung gehörenden Gebrauchsspuren wären mit der Netto-Miete abgegolten. Darüber hinausgehende fallen unter die Schadensersatzpflicht.

Es bietet sich also an vorher und nachher ein Übergabeprotokoll mit den UM anzufertigen indem auch der Zustand des Inventars erwähnt wird.
Unterschriften geben dann der Sache auch ein Gültigkeit.

Und
wenn ja, gibt es festgeschriebene Prozentsätze oder ähnliches?

nö, s. o.

Vielen tausend Dank im Voraus für die Hilfe!

Bevor man fremde Leute in eine WG ziehen läßt würde es von Vorteil sein sich auch mit den Mitbewohnern darüber zu einigen. Die könnten ansonsten komisch reagieren.

vlg MC

Hallo!

Hmm, eine extra Gebühr des VM (hier der Untervermieter) kann
nur mit einer belegbaren Begründung verlangt werden. ZB eine
Abnutzung über das übliche Maß hinaus.

Das verstehe ich nicht. Wenn ich jemanden mein Zimmer inklusive meiner Möbel, meines Compurters etc. vermiete, dann kann ich doch dafür mehr verlangen als mein Hauptvermieter, der mir das Zimmer „blank“ vermietet - auch ohne erhöhte Abnutzung?

Zum anderen fällt mir kein Grund ein, warum ich als Untervermieter nicht auch grundsätzlich eine höhere Miete verlangen kann als der Hauptvermieter. Solange ich keine Wuchergrenzen überschreite, muss das doch frei verhandelbar sein zwischen mir und meinem Untermieter. So funktioniert ja auch das Geschäftsmodell der gewerblichen Untervermieter.

Bitte um Aufklärung.

Gruß,
Max

um sich vor eventuellen
Nebenkostennachzahlungen und Gebrauchsspuren abzusichern?

Warum nimmt man nicht gleich ein Pauschale für den NK? Die
dürfte sogar höher sein als die bisherigen NK + Strom etc.
Eine Abrechnung darüber würde entfallen.

Normal zur Benutzung gehörenden Gebrauchsspuren wären mit der
Netto-Miete abgegolten. Darüber hinausgehende fallen unter die
Schadensersatzpflicht.

Es bietet sich also an vorher und nachher ein
Übergabeprotokoll mit den UM anzufertigen indem auch der
Zustand des Inventars erwähnt wird.
Unterschriften geben dann der Sache auch ein Gültigkeit.

Und
wenn ja, gibt es festgeschriebene Prozentsätze oder ähnliches?

nö, s. o.

Vielen tausend Dank im Voraus für die Hilfe!

Bevor man fremde Leute in eine WG ziehen läßt würde es von
Vorteil sein sich auch mit den Mitbewohnern darüber zu
einigen. Die könnten ansonsten komisch reagieren.

vlg MC

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Hi

Hmm, eine extra Gebühr des VM (hier der Untervermieter) kann
nur mit einer belegbaren Begründung verlangt werden. ZB eine
Abnutzung über das übliche Maß hinaus.

Das verstehe ich nicht. Wenn ich jemanden mein Zimmer
inklusive meiner Möbel, meines Compurters etc. vermiete, dann
kann ich doch dafür mehr verlangen als mein Hauptvermieter,
der mir das Zimmer „blank“ vermietet - auch ohne erhöhte
Abnutzung?

Zuerst einmal wäre eine gewerbliche Weitervermietung in den üblichen MV ausgeschlossen wegen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/565.html

Der VM würde ansonsten Mieter bekommen können, die er nie vorher kennenlernte.

Zur Frage:
Wenn ein Mehrwert (Ausstattung) an einer Sache (hier einer Wohnung) hergestellt wird um daraus einen Gewinn zu erzielen (hier Weitervermietung) würde dies eine gewerbliche Tätigkeit (http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe) entsprechen.

Wenn aus einer leeren Wohnung plötzlich eine möblierte Wohnung zur Weitervermietung zur Ertagserzielung würde, wäre es eine Nutzungsänderung.

Diese Nutzungsänderung wäre imho ein Gewerbe innerhalb einer Wohnung und wäre von der Zustimmung des VM und der Behörde abhängig. Hier vermutlich sogar auch von den WG-Mitbewohnern.

Zum anderen fällt mir kein Grund ein, warum ich als
Untervermieter nicht auch grundsätzlich eine höhere Miete
verlangen kann als der Hauptvermieter.

Das kann so sein. Als Eigntümer würde es mir aber gar nicht gefallen, das auf mein Grund und Boden jemand bessere Geschäfte macht als der Eigentümer. Dehalb wird in den üblichen Wohnungs-MV genau dies mit der Untersagung von Untermiete vorgebeugt.

Deshalb findet man dies wohl auch nur im gewerblichen Bereich.

Solange ich keine
Wuchergrenzen überschreite, muss das doch frei verhandelbar
sein zwischen mir und meinem Untermieter.

Solange der VK der Untervermietung bzw. Nutzungsänderung zustimmen muß (zB im MV so vereinbar), - kann - der VM eine gewerbsmäßigen Nutzung untersagen. Für eine private orientierte Untermiete kann der M sich eine Zustimmung vom VM geben lassen, wenn die Rahmenbedingungen erfüllt wären.

Als privater VM von Wohnraum sollte man mir die Daten des UM, wie Name, Einkommen und auch die Miethöhe, mitteilen. Nur so kann man entscheiden, ob die wirtschaftliche Begründung zur UM besteht, oder eine gewerbliche Nutzung vorliegt.

So funktioniert ja
auch das Geschäftsmodell der gewerblichen Untervermieter.

Ja, es geht hier aber um privat vermieteten Wohnraum in Verbindung einer WG.

vlg MC

Hallo! Vielen Dank für die schnelle Rückantwort! Um das zu vermietenden Zimmer handelt es sich um ein Zimmer in einer 2-er WG und die Untermieterin (zur Zwischenmiete, sprich: auf festgelegte neun Monate) wurde vom verbleibenden Hauptmieter selbst ausgewählt, während der zweite Hauptmieter für die Untermietvertragslaufzeit ins Ausland geht. Da dieser wieder plant, in das Zimmer zurück zu ziehen, nach seiner Rückkehr, bleiben also alle Möbel etc. in dem Zimmer stehen und werden dem Untermieter zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt (s.o.). Darf der befristet umziehende Hauptmieter von der Zwischenmieterin einen erhöhten Endpreis verlangen? Wenn ich das richtig verstanden habe: Nebenkostenabdeckungen sind ok (pauschal, oder Abrechnung im Nachhinein?), aber was ist mit generellen Gebrauchsspuren bzw. Abnutzungserscheinungen? Die Hausverwaltung hat zugestimmt und wird den untermietvertrag mitunterschreiben.
Danke nochmal!

Hi

bei meinen Tipps wurde davon ausgegangen, das der M an den VM monatliche Nebenkostenabschläge (NK-Ab.) als Vorauszahlung einer jährlichen Abrechnung leistet.

Hallo! Vielen Dank für die schnelle Rückantwort! Um das zu
vermietenden Zimmer handelt es sich um ein Zimmer in einer
2-er WG und die Untermieterin (zur Zwischenmiete, sprich: auf
festgelegte neun Monate) wurde vom verbleibenden Hauptmieter
selbst ausgewählt, während der zweite Hauptmieter für die
Untermietvertragslaufzeit ins Ausland geht. Da dieser wieder
plant, in das Zimmer zurück zu ziehen, nach seiner Rückkehr,
bleiben also alle Möbel etc. in dem Zimmer stehen und werden
dem Untermieter zur Mitbenutzung zur Verfügung gestellt
(s.o.).

Darf der befristet umziehende Hauptmieter von der
Zwischenmieterin einen erhöhten Endpreis verlangen?

imho
Nur wenn es der VM so zustimmt. Die NK könnte davon ausgeschlossen sein, wenn man ein NK-Pauschale nimmt. Dann könnte die Gesamtmiete auch höher ausfallen.

Der M kann bei einer NK-Pauschle für den UM plus oder minus machen, trägt aber immer die vereinbarten NK gegenüber den VM.

Wenn ich
das richtig verstanden habe: Nebenkostenabdeckungen sind ok
(pauschal, oder Abrechnung im Nachhinein?),

Wenn man sich die mühsame Ausrechnung der NK für 9 Monate Untervermietung sich der UM-Geber (hier der M) sparen möchte, nimmt man eben eine monatliche Pauschale dafür. Die sollte angemessen, also nicht allzu übertrieben gegenüber den tatsächlichen NK + ggf. Versorgerkosten (Strom etc.) ausfallen, weil der Gesetzgeber meint, der Wohnraumgeber solle damit kein Zusatzeinkommen generieren dürfen.

Da man aber nicht vorher weiss, ob der Ersatz-Untermieter mehr verbraucht (Heizung, aber auch zB den Wohnungsstrom etc.) als der UM-Geber, wäre ein Aufschlag gegenüber den bisherigen monatlichen Zahlungen dafür nachvollziebar.

aber was ist mit
generellen Gebrauchsspuren bzw. Abnutzungserscheinungen?

Siehe mein erstes Posting

Die
Hausverwaltung hat zugestimmt und wird den untermietvertrag
mitunterschreiben.

Dann wäre dies ja iO.

vlg MC

Hallo!

Wenn ein Mehrwert (Ausstattung) an einer Sache (hier einer
Wohnung) hergestellt wird um daraus einen Gewinn zu erzielen
(hier Weitervermietung) würde dies eine gewerbliche Tätigkeit
(http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe) entsprechen.

Dieser Mehrwert wurde aber nicht hergestellz, um daraus einen Gewinn zu erzielen. Der Mehrwert ist schlicht und einfach dadurch vorhanden, daß der Mieter die Wohnung für sich selbst eingerichtet hat. Da sehe ich kein gewerbliches Handeln drin - und deine Argumente überzeugen mich nicht wirklich.

Der zusätzliche Mietzins ist für die Gegenstände, die ich zusätzlich vermiete - ich glaube kaum, daß das ein WG Mitbewohner untersagen kann.

Gruß,
Max

Hi

Dieser Mehrwert wurde aber nicht hergestellz, um daraus einen
Gewinn zu erzielen. Der Mehrwert ist schlicht und einfach
dadurch vorhanden, daß der Mieter die Wohnung für sich selbst
eingerichtet hat. Da sehe ich kein gewerbliches Handeln drin -
und deine Argumente überzeugen mich nicht wirklich.

Der zusätzliche Mietzins ist für die Gegenstände, die ich
zusätzlich vermiete - ich glaube kaum, daß das ein WG
Mitbewohner untersagen kann.

der Glaube und… :wink:

Nach deinem Glauben könnte man eine 10 Zimmer Wohnung (als Extrembeispiel zu einem Zimmer) anmieten, alles schön ausstatten und dann als möblierten elektrisch aufgemozten Einzelzimmer-Wohnraum (ggf. Persion, Monteurswohnung, Hotel, Stundensepare etc.) mit Gewinn weiter untervermieten, weil der VM dies ja aus wirtschaflichen Gründen zustimmen muß. Wohnen müßte dieser HM+VM ja dringend in einer anderen Stadt.

Für mich kann man sagen würde als VM dem nicht zustimmen und dagegen Klagen. Dann soll der Richter entscheiden, ob dies eine Nutzungsänderung mit Gewinabsicht wäre.

vlg MC

Hallo!

Nach deinem Glauben könnte man eine 10 Zimmer Wohnung (als
Extrembeispiel zu einem Zimmer) anmieten, alles schön
ausstatten und dann als möblierten elektrisch aufgemozten
Einzelzimmer-Wohnraum (ggf. Persion, Monteurswohnung, Hotel,
Stundensepare etc.) mit Gewinn weiter untervermieten, weil der
VM dies ja aus wirtschaflichen Gründen zustimmen muß.

Faszinierend. Das ist zwar etwas ganz anders, als ich behauptet habe, aber du scheinst es trotzdem für ein Gegenargument zu halten. Ich finde es aber nicht überzeugend. Das eine gewerblich betriebene Untervermietung eine gewerblich Untervermietung ist, ist eigentlich logisch - die Frage ist aber, ob allein der höhere Mietzins bei einem selbst bewohnten Zimmer, das vorübergehend an einen anderen vermietet wird, ausreicht, um aus der Untervermietung eine gewerbliche Untervermietung zu machen. Und das ist nun mal ein ganz anderer Fall als der, den Du oben schilderst. Der Unterschied ist ungefähr so groß wie zwischen Paul, der sein altes Auto nach zehn Jahren an Peter weiterverkauft, und dem Gebrauchtwagenhändler Fritz, der Autos aufkauft, um sie weiterzuverkaufen. Daß Fritz gewerblich handelt beweist nicht, daß es Paul auch tut. Genauso argumentierst Du aber die ganze Zeit.

Sorry, ich weiß es nicht besser, aber ich möchte einfach nur ein überzeugendes Argument höären, warum ein höher Mietzins in dem beschrieben Fall deiner Meinung nach ausreicht, um daraus eine gewerbliche Untervermietung zu machen. Mir fehlt da das planmäßige und auch auf Dauer ausgerichtete - eben das gewerbsmäßige. Ich lass mich von guten Argumenten aber gerne überzeugen.

Gruß,
Max

Hi

Nach deinem Glauben könnte man eine 10 Zimmer Wohnung (als
Extrembeispiel zu einem Zimmer) anmieten, alles schön
ausstatten und dann als möblierten elektrisch aufgemozten
Einzelzimmer-Wohnraum (ggf. Persion, Monteurswohnung, Hotel,
Stundensepare etc.) mit Gewinn weiter untervermieten, weil der
VM dies ja aus wirtschaflichen Gründen zustimmen muß.

Faszinierend. Das ist zwar etwas ganz anders, als ich
behauptet habe,

hier nochmal deine Behauptungen:
Zitat:
Dieser Mehrwert wurde aber nicht hergestellz, um daraus einen
Gewinn zu erzielen. Der Mehrwert ist schlicht und einfach
dadurch vorhanden, daß der Mieter die Wohnung für sich selbst
eingerichtet hat. Da sehe ich kein gewerbliches Handeln drin -
und deine Argumente überzeugen mich nicht wirklich.

Der zusätzliche Mietzins ist für die Gegenstände, die ich
zusätzlich vermiete - ich glaube kaum, daß das ein WG
Mitbewohner untersagen kann.
Zitat Ende.

Das Argument das Zimmer zuerst für sich selber eingerichtet zu haben könnte auch in einer 10 Zimmer Wohnung so stattgefunden haben. Wer soll denn das Gegenteil beweisen können. Ebenso könnte man sich zugleich nacheinander in 100 WG-Zimmern in verschiedenen Wohnunge einmieten, sie ausstatten und sie dann mit Gewinn weiter untervermieten. Je mehr desto besser.

Zum zweiten zitierten Absatz:
Ein WG Bewohner, der einen Haupt-Miet-Vertrag mit den dortigen Mitbewohnern hat, ist wohl kaum dazu zu zwingen plötzlich ohne Zustimmung mit anderen Leuten zusammen leben zu müssen als den Vertragspartnern. Dies würde eben eine (nicht zulässige) einseitige Änderung des Mietvertrages bedeuten.

Ansonsten könnte jeder WG-Vertragspartner ausziehen und einen Mörder in sein WG-Zimmer einziehen lassen, nur um die anderen zu ärgern.

Anders könnte dies aussehen, wenn jeder WG-Mieter einen eigenen seperaten Zimmer-Mietvertrag nur mit dem VM hat.

aber du scheinst es trotzdem für ein
Gegenargument zu halten.

In der Tat und nicht nur dies.

Ich finde es aber nicht überzeugend.
Das eine gewerblich betriebene Untervermietung eine gewerblich
Untervermietung ist, ist eigentlich logisch - die Frage ist
aber, ob allein der höhere Mietzins bei einem selbst bewohnten
Zimmer, das vorübergehend an einen anderen vermietet wird,
ausreicht, um aus der Untervermietung eine gewerbliche
Untervermietung zu machen.

Eine Vermietung ist immer vorübergehend, sonst wäre es ein Eigentumsübergang. Es gibt sogar Dinge, die nur für Stunden oder lebenslang vermietet werden.

Und das ist nun mal ein ganz
anderer Fall als der, den Du oben schilderst.

Ob nun lang oder kurz vermietet wird, ändert nichts an der Eigenschaft.

Der Unterschied
ist ungefähr so groß wie zwischen Paul, der sein altes Auto
nach zehn Jahren an Peter weiterverkauft, und dem
Gebrauchtwagenhändler Fritz, der Autos aufkauft, um sie
weiterzuverkaufen.

??? Was hat den Verkauf mit Vermietung zu tun? Das Beispiel humplt schon mehr als das es hinkt, s. u.

Daß Fritz gewerblich handelt beweist nicht,
daß es Paul auch tut. Genauso argumentierst Du aber die ganze
Zeit.

Ein privater Verkäufer handelt nicht als (Zwischen-, Gebraucht-) Händler um damit Geld zu verdienen. Ein Profi-Händler hat eine Gewinnabsicht (auch auf Dauer) und damit ein Gewerbe.
Genau dies hat die Vermieterin mit dem möblierten Zimmer auch vor. Soetwas hat einen Namen und nennt sich zB Hotelier, Pensionsbetreiber, oder Herbergsbetreiber. Ob der nun eigenes Eigentum vermietet, etwas gemietetes oder gepachtets spielt dabei keine Rolle.

Sorry, ich weiß es nicht besser,

Dies wurde von mir bemerkt.

aber ich möchte einfach nur
ein überzeugendes Argument höären, warum ein höher Mietzins in
dem beschrieben Fall deiner Meinung nach ausreicht, um daraus
eine gewerbliche Untervermietung zu machen.

Wurde mehrfach genannt.

Mir fehlt da das
planmäßige und auch auf Dauer ausgerichtete - eben das
gewerbsmäßige.

Eine Vermietung schließt immer ein Dauer mit ein. Dies ist das Wesen der Vermietung. Ein einziger Verkauf idR nicht. Obwohl dies gerade bei Immobilien auch außer Kraft gesetzt wurde.

Es gibt auch die private Vermietung zur Gewinnerzielung von eingenem Eigentum.
Genau dies Recht kann aber für ein VM von angemietetn Raum ausgeschlossen werden, weil dort zB eine Vermittlertätigkeit oder Weitervermietung mit Gewinnerzielung stattfindet. Diese Tätigkeiten des M (ua) muß ein Eigentum-VM nicht hinnehmen (Vertragsfreiheit), deshalb wird idR dies im MV durch den Ausschluß der Untervermietung unterbunden.

Wir liegen wohl nur in der Frage auseinander, ob für die eingebrachten Dinge im WG-Zimmer ein Mehrwert besteht, der angemessen durch eine höhere Miete ausgegliechen werden kann.

Meine Meinung dazu:
Als Gesamtpreis einer Zimmermiete, nein.
Es wäre aber unbenommen das Mobiliar etc. mit einem eigenen zusätzlichen Mietvertrag zu vermieten. Dann wäre der VM nicht dafür Zustimmungsberechtigt, weil dies dem VM nichts angeht.

Ich lass mich von guten Argumenten aber gerne
überzeugen.

Jeder kann sein Meinung dazu behalten. Eine Überzeugungsabsicht gibt es von meiner Seite nicht, nur eine Meinungsäußerung.

Meine Meinung ist,
wenn der MV eine Untervermietung ausschließt, kann dieses nur mit den Einwand des Gesetzgebers mit dem Recht auf Zustimmung des VM eben nur für eine wirtschaftle Erwägung (zur Entlastung des M, nicht des Zugewinns, ob nun mit oder ohne Mehrwert) ausgesetzt werden. Dabei muß der VM eine Zugewinn-Miete zur bisherigen Miethöhe nicht zustimmen. Die Ausnahme wurde von mir in den vorheigen Postings schon beschrieben.

mfg MC