Hallo !
Angenommen, zwei Gebäude unterschiedlicher Besitzer stehen direkt aneinander. Im ersten Gebäude befinden sich einige Mietparteien, im zweiten ebenfalls. Das erste Gebäude verfügt lediglich über ein treppenhaus, das Zweite über einen Fahrstuhl. Da beide Gebäude miteinander verbunden sind, einigen sich die Eigentümer, dass die Mieter des zweiten Gebäudes das Treppenhaus mitnutzen können, und die des ersten den Aufzug.
Nun muss sich der Besitzer von Gebäude zwei an der Treppenflurreinigung des ersten Eigentümers beteiligen, während sich dieser strikt weigert, einen Anteil an den Aufzugskosten zu übernehmen.
Ist das so rechtens ? Und wenn nein, wo gibt es entsprechende Rechtsurteile ? (allgemein, gibt es eine gute Seite, wo man diese einsehen kann?)
Vielen Dank schonmal !
Gruß !