Aufzugsreinigung & Treppenreinigung

Hallo !

Angenommen, zwei Gebäude unterschiedlicher Besitzer stehen direkt aneinander. Im ersten Gebäude befinden sich einige Mietparteien, im zweiten ebenfalls. Das erste Gebäude verfügt lediglich über ein treppenhaus, das Zweite über einen Fahrstuhl. Da beide Gebäude miteinander verbunden sind, einigen sich die Eigentümer, dass die Mieter des zweiten Gebäudes das Treppenhaus mitnutzen können, und die des ersten den Aufzug.
Nun muss sich der Besitzer von Gebäude zwei an der Treppenflurreinigung des ersten Eigentümers beteiligen, während sich dieser strikt weigert, einen Anteil an den Aufzugskosten zu übernehmen.

Ist das so rechtens ? Und wenn nein, wo gibt es entsprechende Rechtsurteile ? (allgemein, gibt es eine gute Seite, wo man diese einsehen kann?)

Vielen Dank schonmal !

Gruß !

Hallo!

Hallo !

Angenommen, zwei Gebäude unterschiedlicher Besitzer stehen
direkt aneinander. Im ersten Gebäude befinden sich einige
Mietparteien, im zweiten ebenfalls. Das erste Gebäude verfügt
lediglich über ein treppenhaus, das Zweite über einen
Fahrstuhl. Da beide Gebäude miteinander verbunden sind,
einigen sich die Eigentümer, dass die Mieter des zweiten
Gebäudes das Treppenhaus mitnutzen können, und die des ersten
den Aufzug.

Verstehe ich das richtig: das zweite Haus hat NUR einen Aufzug???
Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies überhaupt erlaubt sein sollte. Immerhin sind in so einem Haus bei einem Brand Totesopfer SEHR wahrscheinlich. Von daher sollte Besitzer von Haus 2 mehr als froh sein, dass er das Treppenhaus mitbenutzen darf, sonst könnte er wohl intensiv umbauen…

Ciao, Holger (obiges ohne Gesetzesnachweis, nur meine Meinung!)

Hallo,

Angenommen, zwei Gebäude unterschiedlicher Besitzer stehen
direkt aneinander. Im ersten Gebäude befinden sich einige
Mietparteien, im zweiten ebenfalls. Das erste Gebäude verfügt
lediglich über ein treppenhaus, das Zweite über einen
Fahrstuhl. Da beide Gebäude miteinander verbunden sind,
einigen sich die Eigentümer, dass die Mieter des zweiten
Gebäudes das Treppenhaus mitnutzen können, und die des ersten
den Aufzug.
Nun muss sich der Besitzer von Gebäude zwei an der
Treppenflurreinigung des ersten Eigentümers beteiligen,
während sich dieser strikt weigert, einen Anteil an den
Aufzugskosten zu übernehmen.

Ist das so rechtens ? Und wenn nein, wo gibt es entsprechende
Rechtsurteile ? (allgemein, gibt es eine gute Seite, wo man
diese einsehen kann?)

Vielen Dank schonmal !

siehe am 13.08.2004 bei Deine Frage Aufzugskosten und Treppenhaus. Das dort Dargelegte gilt auch hier.

Gruss Günter

Hallo,

warum

muss sich der Besitzer von Gebäude zwei an der
Treppenflurreinigung des ersten Eigentümers beteiligen?

Die Mieter aus Haus 1 benutzen den Aufzug aus Haus 2,
die Mieter aus Haus 2 benutzen die Treppe aus Haus 1.

Damit hebt sich das ganze doch wieder auf, oder nicht?

Außer die Anzahl der Bewohner ist stark unterschiedlich.

Gerhard