Wer kennt sich aus ?
Jemand hat wegen 3mal nicht gezahlter Miete eine außerordentliche frsitlose Kündiung per Einschreiben mit Rückschreiben erhalten und auch angenommen.
Der Vermieter hat seit Wochen keine Möglichkeit mehr, den Mieter persönlich oder telefonisch zu erreichen und möchte nun nach der gestellten Kündigungsfrist die Wohnung (ggf. per Aufbrechen) betreten.
Ist dies möglich ? oder ist eine Räumungsklage erforderlich ?