Ausstehende Mietzahlung

Nach mehrmaliger Aufforderung ist von meinem Mieter die Miete vom Februar noch nicht eingegangen. Vor drei Wochen habe ich letzte Frist bis vergangenen Freitag gesetzt und einen Mahnbescheid angedroht.
Frage: Besteht die Möglichkeit gleich an den Arbeitgeben zu gehen wegen Lohnpfändung oder muss zuerst Mahnbescheid gestellt werden.
Danke allen für baldige Antwort.
MfG
Peter

Leider kann nur der Staat bzw ., seine Organe etwas pfänden .
Sie können sofort und fristlos kündigen und sollten dies auch umgehend machen . Andernfalls kann ihnen das noch auf die Füsse fallen . (Duldung )

Danke für die schnelle Antwort. Also geht Mahnbescheid los.
Ich habe das Glück, dass nur eine Miete aussteht. Die Wohnung ist zwischenzeitlich verkauft und beim neuen Besitzter stehen auch Mieten aus und die Auszugsfrist läuft am Mittwoch ab. Da ist die Räumungsklage aber schon in Vorbereitung. Also nochmals besten Dank.

Gruß
Peter

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moin,moin
nach meinem Wissen ist ein Titel notwendig, um eine Forderung beim Arbeitgeber durchzusetzen. dh. nach Mahnbescheid erfolgt eine gerichtliche Auseinandersetzung mit Schuldspruch. Danach ist es möglich.

mfG D R

Hallo, vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:

http://www.focus.de/finanzen/banken/kredit/tid-7719/…

Gruß, Achim

Um eine Lohnpfändung durchzusetzen muss erst ein Vollstreckungsbescheid vorliegen. Eine weitere Voraussetzung für die Lohnpfändung ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Der Gläubiger stellt hierzu einen schriftlichen Antrag bei dem Amtsgericht, in dessen Gerichtsbezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Versuche lieber noch einmal mit Nachdruck.