Auszug - Stuckleisten

Ein Mieter hat seine Neubauwohnung fristgerecht gekündigt. In mehreren Räumen hat der Mieter auf eigene Kosten fachmännisch Stuckleisten aus Styrophor anbringen lassen. Diese wurden hochwertig verarbeitet.

Muss der Mieter bei Auszug die Arbeiten wieder entfernen? Der Vermieter hat die kostenfreie Übernahme abgelehnt. Die Entfernung der Leisten stellt für den Mieter einen nicht unerheblichen Mehraufwand dar, da durch die Entfernung vermutlich die vorhandenen Rauhfasertapeten beschädigt werden und ersetzt werden müssen.

Hallo Jane,

ob hochwertig, minderwertig oder nicht, völlig egal. Ohne Zustimmung des VM darf man keine dauernden Einbauten in eine Mietwohnung einbauen. Jedenfalls nicht ohne die Bereitschaft alles wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.

Parallel dazu sind natürlich auch immer die entsprechenden Paragraphen des Mietvertrages mit in Betracht zu ziehen.

Der VM darf also sehr wohl darauf bestehen, dass Türen wieder eingehängt, Panel-Wände wieder entfernt werden oder Stuckleisten entfernt werden.

Selbstverständlich ist der Mieter gefordert - immer wenn diese der Mietvertrag rechtsgültig so vorsieht - auch evtl. Schäden an den Tapeten wieder zu beseitigen.

Ein Mieter sollte daraus lernen, dass man in Zukunft lieber fragt, bevor man sein Heim entsprechend schön gestaltet.

Gruß
Nita