Auszug - Vermieter verlangt Wartungsnachweis für Gastherme

Ein Mieter hat seinen Mietvertrag gekündigt und bei der Vorabnahme erhält er eine Liste, die unter anderem den Punkt „Wartung der Gastherme“ enthält. Der Mieter soll auf eigene Kosten die Gastherme von einer Fachfirma warten lassen und den Nachweis zur Übergabe mitbringen.

Da im Mietvertrag weder die Gastherme noch eine Kostenübernahme bei Wartungen steht, denkt der Mieter natürlich, dass dieser Punkt nicht so ganz koscher ist und verweigert die Kostenübernahme.

Darf der Vermieter die Kostenübernahme verlangen?

Hallo,
lt. ständiger Rechtssprechung nur dann, wenn dies im Mietvertrag explizit vereinbart wurde.

Hallo
Die Gastherme ist doch bestimmt Eigentum des Vermieters und Teil der Wohnung , also ist er auch dafür verantwortlich . Es sei denn es ist ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt daß der Mieter dafür geradestehen muß.
Viele Grüße  noro

Hallo

Soweit nichts abweichendes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist die Wartung Sache des Vermieters.

Allerdings fallen die Kosten der Wartung („die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit“) unter umlagefähige Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung > § 2 Nr 4 - z.B. d)
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv…

Darf der Vermieter die Kostenübernahme verlangen?

Das ergibt sich aus dem Mietvertrag - i.d.R. wird vereinbart, dass der Mieter neben der Miete die umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung zu tragen hat - dann wäre die Antwort: ja.
Ohne Vereinbarung aber auch keine Kostenumlage.

Grüsse Rudi