Bagatellschäden

Hallo miteinander,

ich habe da mal eine Fragen zum Thema Bagatellschäden und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

Situation sieht wie folgt aus. Die Zuleitung zum Wasserhahn im Badezimmer war am Tropfen. Der Mieter benachrichtigt den Vermieter, dieser informiert den Installateur welcher den „Schaden“ beseitigt. Anschließend bekommt der Mieter eine Rechnung über 77,81€ (Gesamtrechnung vom Installateur 80,31€) mit verweiss auf die Klausel im Mietvertrag über Bagatellschäden.
Im Mietvertrag steht, dass kleinere Schäden bis zu 100€ vom Mieter bezahlt werden müssen und die Belastung pro Mietjahr auf 8% begrenzt ist. Laut Google ist dies jedoch nicht zulässig weil Kleinreparaturen bis höchstens 75€ auf den Mieter zu erstatten sind. Stimmt das?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe

Gruß
Mario

Hallo Mario,

Laut Google ist dies jedoch nicht
zulässig weil Kleinreparaturen bis höchstens 75€ auf den
Mieter zu erstatten sind. Stimmt das?

leider nein, das richtet sich immer nach der derzeitigen Rechtsprechung und die orientiert sich auch an der Inflationsrate, will sagen, die Höchstgrenze steigt im Laufe der Jahre.

Laut diesem Text von 2007 sind 100,- € zur Zeit üblich:

http://www.anwalt-seiten.de/blawg/?p=65

Gruß!

Horst