Baumängel: Schimmel, Tapete ab - Kündigung?

Hallo,

Seit dem Einzug in eine 40m² Wohnung (380€ WM) im Dezember 2010 ist in dieser mit Schimmel zu kämpfen, erst kleine Flecken, dann großflächig, im Schlafzimmer knapp 5qm, in der Küche 1qm und im Wohnzimmer im Fenstersturz. Dies wurde der Hausverwaltung gemeldet, anfangs wurde Schimmelentferner zur Verfügung gestellt, dann war ein „Fachmann“ vor Ort und hat das Ganze aufs Heizen und Lüften geschoben. Die Verwaltung hat dann mit der Eigentümerin gesprochen (wohnt in Dubai), welche meinte, man wolle ersteinmal abwarten. Zu diesem Zeitpunkt stellte sich heraus, dass bereits die Vormieter mit Schimmelproblemen zu kämpfen hatten (wurde den neuen Mietern zum Einzug nicht erzählt). Im September 2011 wurde dann im Schlafzimmer hinter den Möbeln eine riesige Schimmelfläche entdeckt, sofort die Verwaltung kontaktiert und auch Hilfe erhalten, die Tapete wurde entfernt und der Schimmel mit Alkohol bekämpft (im Schlafzimmer, im Fenstersturz im Wohnzimmer und in der Küche). Seitdem gibt es in diesen Zimmern kahle Wände, die zum Teil nicht einmal mehr Tapete haben. Die ganze Wohnung ist ein Provisorium. Im Winter kam der Schimmel trotzdem zurück, auf dem Putz im Schlafzimmer. Eine durchgeführte Thermografie ergab, dass es in allen Zimmern große Kältebrücken gab, welche den Schimmel verursachen. Die Wände waren zum Teil so kalt, dass sich Kondeswasser daran gesammelt hat und an der Wand herunterfloss. Grund dafür sind Baumängel, es müsste nun eine Baumaßnahme durchgeführt werden, von außen aufgeschachtet und die Isoloierung erneuert, und auch von innen müsste im Schlafzimmer das Laminat entfernt und Mängel beseitigt werden. Die Eigentümerin weiß aber noch nicht, ob sie die Baumaßnahme durchführen will, und möchte sich die Situation im Juli (!) bei einem Deutschlandbesuch vor Ort ansehen. Bis dahin wollen die Mieter aber nicht mehr warten, da sie nervlich am Ende sind, die ganze Zeit in einem Provisorium mit kahlen Wänden zu wohnen kostet viel Kraft. Zudem ist ein Ende nicht in Sicht, niemand weiß, ob sich die Vermieterin für oder gegen eine Baumaßnahme entscheidet, und wenn für, dann wird sich das zum einen bis Oktober hinziehen und zum anderen wäre das Schlafzimmer für einen längeren Zeitraum nicht nutzbar (nächstes Problem, wohin mit den Möbeln). Die Mieter wollen nur raus aus der Wohnung und fristlos kündigen, ist das möglich? Ist zwar unrelevant, aber zählt das Verschweigen des Schimmelproblems beim Einzug aufgrund der Gesundheitsgefährdung als fahrlässige Körperverletzung, wenn gesundheitliche Schäden durch die Schimmelsporen nachweisbar sind?
Schonmal vielen Dank für Antworten.

etwas OT
Moin auch,

http://de.wikipedia.org/wiki/Absatz_(Text)

Ralph

Sorry, die Formatierung ist verloren gegangen, der Text wurde in einem anderen Programm geschreiben und dann hier eingefügt.
Ich hoffe das Problem ist trotzdem ersichtlich.

Hallo,

dem Mieter ist zu empfehlen sich an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden.
Dieser kann die Lage genau untersuchen zB Dinge wie: Ist die Wohnung so überhaupt noch bewohnbar, liegt hier eine arglistige Täuschung (Verschweigen des Schimmelbefalls) vor die sich noch durchsetzen lässt und andere Dinge.

Ein Protokoll inkl Fotos der Sachlage sind von Vorteil.
Eventuelle Zeugen später auch.

Gruß
M.