Bedeutet Keller gleich Kellerraum?

Guten Tag,

nehmen wir mal an jemand mietet eine Wohnung mit Keller. Dieser Keller ist nur über die Wohnung zugänglich und im Mietvertrag steht auch drin 1 Keller.
Nun saniert der Vermieter den Keller und bemerkt das er sehr riesig ist und er die Wohnung viel zu günstig vermietet hat.

Nun bietet der Vermieter die Möglichkeit an den Keller zu teilen, damit der Hausmeister seine Geräte unterstellen kann. Oder 30 Euro im Monat auf die Miete rauf zu schlagen.

Teilen kann man aber den Keller nicht, da es überhaupt keine Möglichkeit gibt einen 2ten Kellereingang zu bauen.

Was also tun? Kann der Vermieter überhaupt, trotz bestehenden Mietvertrag, so handeln und den halben Keller weg nehmen oder die Staffelmiete erhöhen?

Und stimmt es das, auch wenn im Mietvertrag 1 Keller steht, das eigentlich nur 1 Kellerraum bedeutet?

Danke.

Hallo,

soweit ich weiss, kann ein VM einen einmal zugewiesenen Keller nicht wieder kündigen (nur den ganzen Mietvertrag).

Es gibt zwar grundsätzlich die Möglichkeit zu Nebenräumen (also auch dem Keller) eine Teilkündigung auszusprechen, aber nur, wenn aus diesen Nebenräumen Wohnraum gestaltet werden soll.

Da das hier nicht der Fall ist, würde ich eher meinen, der VM hat hier keinen rechtlichen Anspruch.

Gruß
Nita

Danke für die super schnelle Antwort,

nun stellt sich aber immer noch die Frage:

Wenn im Mietvertrag steht vermietet 1 Keller, bedeutet das dann nur ein Raum oder der ganze Keller?

Der VM ist Anwalt und ist der Meinung das der Mietvertrag sich nur auf einen Raum bezieht, was aber im Mietvertrag nicht steht.

Danke.

Vorab mal die Frage, wurde der Keller saniert nachdem der Mieter eingezogen ist?

Dann wäre es meiner Ansicht nach klar, der Keller war komplett gemeint, da er ja komplett zur Verfügung gestellt wurde und noch keine Abtrennungen existierten.

Wenn es eine Wohnungsbesichtigung vor der Sanierung gab, so gab es Klarheit, dass es um den kompletten Keller handelte.

Wenn im Mietvertrag steht vermietet 1 Keller, bedeutet das
dann nur ein Raum oder der ganze Keller?

Das ist wohl Auslegungssache. Der Vermieter könnte da wohl den auch üblichen Wortgebrauch Keller für Kellerraum anführen.

Der VM ist Anwalt und ist der Meinung das der Mietvertrag sich
nur auf einen Raum bezieht, was aber im Mietvertrag nicht
steht.

Nur weil der Vermieter Anwalt ist braucht er dem Mieter keine rechtssicher Auskunft zu erteilen.

Wenn der Keller nur über die Wohnung zu betreten ist, so müsste es ja eine Vereinbarung geben, welche besagt: Der Hausmeister darf die Kellerräume über die Wohnung des Mieters betreten oder der Mieter ist verpflichtet dem Hausmeister Geräte aus dem nur für ihn zugänglichen Keller auszuhändigen.
Dies müsste aber schon beiden Seiten vor Vertragsunterzeichnung klar gewesen sein.

Gruß

Joschi

Ja, der Keller wurde erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages saniert und ja die Angestellte des vermieters hat den Keller vorher gesehen und auch Fotos gemacht.

Der Vermieter selber hat den Keller erst nach der Sanierung gesehen.

Im Mietvertrag wurde nichts bzgl. der Mitbenutzung des Kellers vereinbart. Das war, seitens des Mieters, ein reiner Gefallen, der aber jetzt, seitens des Vermieters, für den Mieter zur Pflicht werden soll.

Noch mal danke an alle für diese tollen Infos und Hilfsbereitschaft.

Hallo,

ehrlich gesagt sollte der VM mal überlegen, was er da vorschlägt. Er hat eine Wohnung vermietet (lassen wir den Keller mal außen vor). Es gibt einen Keller, der nur über diese Wohnung zu betreten ist.

Ein Dritter (der Hausmeister) soll dort Geräte lagern. Der VM kann aber den Mieter doch überhaupt nicht anweisen, dem Hausmeister über die gemietete Wohnung Zutritt zu diesem Keller einzuräumen. Denn durch den Mietvertrag hat er ja das Recht an der Wohnung (bis auf wenige Ausnahmen/Notfälle) dem Mieter eingeräumt.

Die Nebenräume gehören nicht mit zur Wohnfläche und werden bei der Ermittlung der Miete nicht mitgezählt. Daher kann ein VM m.E. auch keine höhere Miete durch die Größe der Kellerräume begründen.

Der VM müsste m.E. zwingend einen allgemeinen Eingang schaffen und dann den Keller aufteilen. Höchstens dann könnte er mit Keller / Kellerraum argumentieren.

Wenn er die entsprechenden Gesetze und Verordnungen liest (Wohnflächenverordnung etc.) dann müsste ein Anwalts-VM das auch schnell rauskriegen. Anwälte wissen aber genau, dass der „gemeine“ Bürger gerne mal erschreckt, wenn er hört, das jemand rechtlich ausgebildet ist.

Gruß
Nita

Ihr seid großartig. Vielen vielen Dank!!! Jetzt hat der Vermieter nix mehr in der Hand und der Mieter ist auf der sicheren Seite.

Jetzt weiß ich warum so viele auf wer-weiss-was schwören.

Hier sind ja Experten am Werk.

Hallo,

Ihr seid großartig. Vielen vielen Dank!!! Jetzt hat der
Vermieter nix mehr in der Hand und der Mieter ist auf der
sicheren Seite.

Naja, nita scheint hier über fundiertes Wissen zu verfügen, ich liege mit meiner Rechtsauffassung auch schon mal daneben.

Eine rechtlich sichere Auskunft kann Dir da wohl nur ein Jurist geben.

Gruß

Joschi

Aber trotzdem ist es ganz toll das Ihr Euch die Zeit genommen habt das Problem zu lösen.

Nächste Woche gehts zum Mieterschutzbund und der regelt alles Rechtliche schriftlich.

Danke noch mal.

P.s: Joshi. Dafür das du Mietrecht nicht studiert hast bist du für mich ein Allwissender. :open_mouth:)