Ein Vermieter hat vertraglich eine Inklusivmiete vereinbart. Da seine Betriebskosten gestiegen sind und er diese bei einer Inklusivmiete nicht auf den Mieter umlegen darf, kann er noch sein Recht, die Nettomiete durch heranziehen der ortsüblichen Vergleichsmiete anzuheben, nutzen.
Das vermietete Objekt ist eine 2-Zimmer-Souterrainwohnung in einem Einfamilienhaus. Wertmindernde Faktoren sind bspw. die Duldung des Durchgangs einer im Dachgeschoss wohnenden Mieterin durch eines der Zimmer (dieses Zimmer ist nicht beheizbar, direkte Betretung über Haustür), kein Fenster/aktive Entlüftung im Bad, kein Balkon. Wertsteigernde Faktoren sind ruhige Lage, Kühlschrank, Einbauküche (ohne Herd) sowie Teilmöbellierung, Mitnutzung des Gartens und separater Eingang.
Wenn man jetzt einen Mietspiegel heranzieht, wie kann man dann im konkreten Fall die wertmindernden und wertsteigernden Faktoren damit verrechnen um die tatsächliche orstübliche Vergleichsmiete zu erhalten? Gibt es hierzu festgelegte Spielregeln, mit welchem Satz dies zu erfolgen hat?
Gibt es hierzu vielleicht einen Hilfsrechner im Internet?
Mit Dank für die Antwort.
Grüße Snoopiana