Besuchsrecht bei Untermiete

Hallo,

Ich wohne in der Wohnung meiner Vermieter, und habe dort Recht auf die Benutzung meines Zimmers, des Bades und der Küche.
Meine Vermieter haben mir nun ohne mündliche oder vertragliche Absprache, den Besuch über Nacht verboten. Es war noch nie jemand hier, habe also nicht total übertrieben oder so.

Ich habe gelesen, dass es bei normaler Mietung einer Wohnung nicht legal ist den Besuch zu verbieten, ist es für die Zimmer-Untervermietung gleich???

Bitte helft mir!!

D.

Normalerweise ist ein solches Verbot nicht „legal“, va aber willkürlich.
Sofern Ihre Nutzung der dort üblichen entspricht, würde ich unbesorgt sein.

LG.

Sorry,
hierbei kann ich dir nicht helfen da ich mich mit Mietrecht nicht befassen muss.

Hallo, wenn es nicht ausdrücklich im Mietvertrag oder der Hausordnung steht (Einschränkung der Nutzung), kann der Aufenthalt (egal um welche Uhrzeit) in den untervermieteten Räumen nicht untersagt werden. Ausnahmen sind Ruhestörung, Belästigung etc. NACH einer Abmahnung. MfG

Hallo,
das weiss ich auch nicht so genau, bitte einfach mal beim Verbraucherschutz anfragen, die haben eigentlich immer einen Rat zu vergeben.
Viel Glück…

Hallo,

von Mieter zu Mieter: Grundsätzlich ist ein Besuchsverbot bzw. Übernachtungsverbot von Besuch sicherlich nicht vom Vermieter zu verlangen. Vorsicht aber in diesem Fall: Wer in der Wohnung des Vermieters mitwohnt und Räume zum Teil gemeinschaftlich mit ihm nutzt, hat keinen Kündigungsschutz wie ein Mieter, der in einer eigenen Wohnung wohnt. Insofern darf er zwar den Besuch nicht verbieten, er darf aber jederzeit kündigen und zwar auch ohne berechtigtes Interesse. Ich hatte einmal als Mieter eine ähnliche Situation, daher weiß ich, dass das Mietverhältnis ein sehr kippeliges ist, wenn man die WOhnung mit dem Vermieter teilt. Nachlesbar übrigens unter § 573a BGB. Aber auch hier: Belastbare Rechtsauskunft kann nur ein Anwalt geben - ich kann hier nur aus meiner Mietererfahrung plaudern und mich nur auf das hier geschilderte beziehen. Ich empfehle, im Zweifel einen Anwalt zu konsultieren und ihm die Sachlage gründlich zu schildern.

Hallo djunabluna, Besuch darf grundsätzlich nicht untersagt werden. Wenn der Besuch ständig da ist, also auch Bad, Strom usw. mitnutzt sieht das anders aus.
Gruß lennonmc

Hallo,
dazu hat das Mietrecht eine eindeutige Antwort:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besuch…

Eklis64

Hi.
Also ein wenig googlen würde helfen, dann findest Du gleich als erstes das hier:
http://www.wer-weiss-was.de/Anfragen/www_de/761183/u…
Aus meiner Sicht gibt es auch rechtlich keinen Unterschied zw. „Untermieter“ und „Mieter“ - sollte also in jedem Fall erlaubt sein. Würde (und da sprech ich selbst als Vermieter) aber auf ein „gutes“ Verhältnis mit dem Vermieter bauen und im Gespräch klären, weshalb er Besuch verbieten will und mögliche Bedenken ausräumen, in dem Du den Besuch z.B. vorstellst. Immer gleich mit rechtlicher / Anwaltskeule zu drohen bringt doch nix.
Gruß

Hallo, also ich kenne die Regelung, daß man als Untermieter bis zu 6 Wochen Besuch haben darf, ab dann gilt das pol. Meldegesetz, d.h. dann muß man dem Vermieter Bescheid sagen. Wenn ein Vermieter Anstoß an Besuch nmmt, darf er nicht untervermieten.- Gruß, Achim

Hallo,

da im Mietvertrag wohl nichts einschlägiges steht, ist es verständlich, dass der Vermieter keine ihm unbekannte Person die ganze Nacht über in seiner Wohnung haben will. Kann ja alles mögliche passieren, von Diebstahl bis Wohnung ausräumen. Vergleiche mit Wohnungsmiete ist nicht möglich. Vorschlag: Falls mal jemand übernachten soll, diesen jemand möglichst schon vorher bei einem Besuch dem Vermieter vorstellen, damit er jenen kennen lernen kann, dann ist er vielleicht zugänglicher. Sonst kein Tipp!

Ciao Ricco

Was steht in deinem Vertrag generell darf man es nicht verbieten, ausser es steht im Vertrag oder den AGBs