Betreten der angemieteten Terrasse durch Vermieter

Hallo,

angenommen, eine Terrasse, die zu einer gemieteten Wohnung gehört und auch vom Mieter mitgemietet ist aber trotzdem theoretisch von außen zugänglich ist, wird vom Vermieter (ohne einem Angehörigen des Vermieters) betreten, ohne dies mit dem Mieter abzusprechen. Außerdem gibt es über die Terrasse komplette Einsicht in die Wohnung. Ist dies erlaubt oder wäre dies Hausfriedensbruch?

Vielen Dank schonmal für Ihre Antworten

Viele Grüße
Dodo

Hallo,

angenommen, eine Terrasse, die zu einer gemieteten Wohnung
gehört und auch vom Mieter mitgemietet ist aber trotzdem
theoretisch von außen zugänglich ist,

Was bedeutet theoretisch? Ist sie zugänglich ohne Hindernisse wie Zaun überwinden zu müssen? Gibt es z.B. Schilder „Privatgrund-Betreten verboten“?

wird vom Vermieter (ohne
einem Angehörigen des Vermieters) betreten, ohne dies mit dem
Mieter abzusprechen. Außerdem gibt es über die Terrasse
komplette Einsicht in die Wohnung. Ist dies erlaubt oder wäre
dies Hausfriedensbruch?

Kein Hausfriedensbruch m.E., wenn nicht deutlich als Privatbereich gekennzeichnet und abgegrenzt.

Gruß
Der Franke

Auch hallo :smile:

angenommen, eine Terrasse, die zu einer gemieteten Wohnung
gehört und auch vom Mieter mitgemietet ist aber trotzdem
theoretisch von außen zugänglich ist, wird vom Vermieter (ohne
einem Angehörigen des Vermieters) betreten, ohne dies mit dem
Mieter abzusprechen.

Die Terrasse gehört ja eindeutig zur Wohnung. Dass Terrassen von außen zugänglich sind, v.a. in größeren Mietshäusern, ist ja nichts ungewöhliches, dies stellt aber keine Berechtigung für den Vermieter oder Dritte dar, diese zu betreten.

Mit der Vermietung gibt der Eigentümer sein „Hausrecht“ an seiner Wohnung und der mit vermieteten Terrasse auf. Ab dem Zeitpunkt der Vermietung, ist er nicht mehr der „Herr im Hause“. Das Hausrecht liegt nun beim Mieter, der selbst entscheiden darf, wem er Zugang zu seiner Wohnung und eben zur Terrasse gewährt und wem nicht. Der Vermieter ist nicht mehr berechtigt, die Wohnung/Terrasse zu betreten wie er will. Er braucht dafür immer eine Genehmigung vom Mieter. Auf diese Genehmigung hat er aber unter gewissen Umständen einen Anspruch (wenn es zB um die Beseitigung von Schäden o.ä. geht).

Die Antwort lautet also kurz und bündig: Nein er darf sie nicht betreten.

Grüße Wawi

Hallo

kommt darauf an, was der Vermieter auf der Terrasse will?

Einfach nur mal so - sollte man sich verbitten, denn auf gemieteten Flächen hat der Vermieter nichts zu suchen.

Hatte ich nicht exakt das gleiche unten schon geschrieben *wunder* …?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hatte ich nicht exakt das gleiche unten schon geschrieben
*wunder* …?!

Nun ja, „exact“ würde ich das so nicht sehen, im Übrigen hat hier jeder eine Meinung und manche decken sich, was ja auch ok ist.

Es wurde über die Terrasse der Balkon darüber fotografiert, wobei die Mieterin mit dem Balkon wahrscheinlich auch nichts von diesen Fotos wusste.
Natürlich muss man durch eine Gartenpforte um auf die Terrasse zu gelangen aber es muss doch nicht auf jedem Grundstück stehen „Privatgrundstück - Betreten verboten“. Das versteht sich ja eigentlich von selbst, dass man nicht einfach auf irgendwelche Grundstücke spaziert.
Wenn man von der Terrasse sowohl in Küche, Wohnzimmer als auch Arbeitszimmer gucken kann und von der Seite auch ins Schlafzimmer wenn man nicht die Rollos unten hat und der Vermieter da herumspaziert, würde mich das persönlich stören

Hallo

auch wenn die Terrasse mitgemietet ist, das Grundstück wird es nicht sein und auf dieses darf der Vermieter/Eigentümer.

Könnte ja sein, dass der Balkon beschädigt ist oder renoviert werden soll.

Im Zweifelsfall den Vermieter mal ansprechen.

Hallo auch,

Die Terrasse gehört ja eindeutig zur Wohnung. …

Zusatzfrage: Klage wegen Hausfriedensbruch (ergänzend zur Ursprungsfrage): Ja und durchsetzbar? Oder käme es auf die „Umstände“ an?

Gruß
Der Franke

Der Balkon wurde bereits renoviert, wahrscheinlich sollte das Ergebnis festgehalten werden aber wenn der Vermieter die Terrasse des Mieters betritt, sollte er vorher wenigstens Bescheid sagen. Da könnte man sich ja quasi nicht mal in Ruhe sonnen ohne Angst haben zu müssen, dass der Vermieter gleich um die Ecke kommt.

Hallo,

wenn nicht deutlich als
Privatbereich gekennzeichnet und abgegrenzt.

Wie genau stellst Du Dir denn eine solche Kennzeichnung vor? Und wozu ist diese notwendig, wenn der Vermieter selber doch die Terasse vermietet hat und ergo über ihre Begrenzung genauestens im Bilde sein sollte?
Gruß
loderunner

Da könnte man sich ja quasi nicht mal in Ruhe
sonnen ohne Angst haben zu müssen, dass der Vermieter gleich
um die Ecke kommt.

Wenn nur die Terrasse, aber nicht der Garten mitgemietet wurde, muss man immer damit rechnen, dass der VM mal in seinem Garten „spazieren geht“.

Hallo auch,

Wie genau stellst Du Dir denn eine solche Kennzeichnung vor?
Und wozu ist diese notwendig, wenn der Vermieter selber doch
die Terasse vermietet hat und ergo über ihre Begrenzung
genauestens im Bilde sein sollte?

Grundstücksfrage wurde ja schon angesprochen, Zweck des Terassenbetretens mittlerweile auch. Hausfriedensbruch ja oder nein?
Ich würde dies weder als Mieter noch als Vermieter so sehen.
Klingt etwas angespannt.

Gruß
Der Franke

Hallo,

angenommen, eine Terrasse, die zu einer gemieteten Wohnung
gehört und auch vom Mieter mitgemietet ist aber trotzdem
theoretisch von außen zugänglich ist, wird vom Vermieter (ohne
einem Angehörigen des Vermieters) betreten, ohne dies mit dem
Mieter abzusprechen. Außerdem gibt es über die Terrasse
komplette Einsicht in die Wohnung. Ist dies erlaubt oder wäre
dies Hausfriedensbruch?

Hausfriendensbruch setzt ein „befriedetes Besitztum“ voraus.
Wenn also ein Zaun, eine Absperrung o.Ä. überwunden wurde, ist es eine solche Straftat.
Wenn aber die Terasse (und so stell ich mir das gerade vor) ebenerdig und ohne Befriedung innerhalb des (nicht vermieteten) Grundstücks des Vermieters liegt (etwa so, dass man eine Wiese hat, welche nicht vermietet ist, und von dieser gelange man ohne Problem auf die Terasse), so ist es kein Hausfriedenbruch.