Betriebskosten

hallo

kann ein vermieter wasserzählergebühren,hauptwasserzählergebühren und den wohnungswasserzähler einzeln auf den betriebskosten abrechnen?

Hi drambeldier,

http://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html

hierzu:
14. die Kosten für den Hauswart,
hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden;

Diese Thema beschäftigt mich schon lange. Ein Hausmeister ist ja meist gerade für Instandhaltung etc. angestellt. Hier lauert in meinen Augen ein großes Potenzial für unberechtigte Nebenkostenforderungen.

Weißt du, ob man als Mieter verlangen kann, die tatsächlich geleisteten Arbeiten des Hausmeisters aufgeschlüsselt zu bekommen?
Oder können die Hausmeisterkosten grundsätzlich in voller Höhe umgelegt werden. so ganz schlau werde ich aus dieser Formulierung nämlich leider nicht.

Anders gefragt, wie kann man als Mieter vermeiden, dass einem zu viel Kosten für den Hausmeister berechnet werden?

TM

Moin, TM,

Anders gefragt, wie kann man als Mieter vermeiden, dass einem
zu viel Kosten für den Hausmeister berechnet werden?

zunächst muss klar sein, dass alle Kosten für ein Haus letztlich zu Lasten des Mieters gehen. Die Aufteilung in umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten hat ja nur den Zweck, für Preisklarheit (na ja…) zu sorgen: Der Vermieter soll nicht mit einer Dumping-Miete locken und sich dann das fehlende Geld über die Nebenkosten hereinholen können.

Der Mieter hat Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen, die per Nebenkosten abgerechnet werden. §§ finde ich gerade nicht, dazu gibt es aber reichlich Urteile, die sich nur darin unterscheiden, ob Einsichtnahme ausreicht oder ob der Vermieter das Kopieren (immer auf Kosten des Mieters) dulden muss. Gugel mal nach Nebenkostenabrechnung Einsichtnahme.

Gruß Ralf

Hi,

Diese Thema beschäftigt mich schon lange. Ein Hausmeister ist
ja meist gerade für Instandhaltung etc. angestellt. Hier
lauert in meinen Augen ein großes Potenzial für unberechtigte
Nebenkostenforderungen.

Weißt du, ob man als Mieter verlangen kann, die tatsächlich
geleisteten Arbeiten des Hausmeisters aufgeschlüsselt zu
bekommen?

Da gibts es auch Urteile drüber. Da wurde sozusgaen erwaretet das ein
Arbeitstagebuch geführt wird, indem die Zuordnung der Arbeiten zu dem Tätigkeitsbereich ersichtlich sind.

=> Die nächste Frage für das Gericht wird wohl sein, ob diese Zeitkosten umlagefähig sein sollen.

Oder können die Hausmeisterkosten grundsätzlich in voller Höhe
umgelegt werden. so ganz schlau werde ich aus dieser
Formulierung nämlich leider nicht.

Hausmeisterkosten sind nicht umlagefähig, es den sie sind im Mietvertrag vereinbart worden.

Anders gefragt, wie kann man als Mieter vermeiden, dass einem
zu viel Kosten für den Hausmeister berechnet werden?

Wie gesagt, keine Hausmeisterkosten, wohl aber Hauswartkosten. Die Trennlinie ist leider recht schwammig. Alles was über einen Leuchtmittelwechsel hinausgeht ist Hausmeistertätigkeit oder mehr.

mfg MC