Betriebskostenvorauszahlung

Hallo an alle

Mietrecht ist nicht mein Fach :smile: also einmal eine Frage an alle auf dem Gebiet:

Ein Mieter unterschreibt Mitte des Jahres einen (Standard-)Mietvertrag, der nebst Grundmiete eine monatliche Pauschale von 55,-€ für die Betriebskosten vorsieht. Jetzt, bei der Jahresabrechnung stellt sich heraus, daß der Vermieter für 6,5 Monate eine Nachzahlung von 360,- € geltend macht. Nachdem der Mieter sich die Einzelauflistung der Betriebskosten durchrechnet, stellt er fest, daß alleine die normalen Betriebskosten, die sich an den Quadratmetern der Wohnung orientieren, (noch ohne die anteilig umgelegten Wasserkosten) auf das Jahr gerechnet 72,-€ / Monat ausmachen.

In den Augen des Mieters mußte der Vermieter bei Vertragsabschluss also wissen, daß die inserierte und dann vertraglich vereinbarte Monatspauschale zu niedrig sein wird! Das sieht doch eher nach Nepp aus, um die Wohnung durch angeblich niedrige Nebenkosten zu vermieten und dann später den „wahren“ Preis zu offenbaren.

Inklusive der anteiligen Wasserkosten dürften anstelle der vereinbarten 55,-€ vermutlich so 100€ - 110€ anfallen.

Ist ein Mieter da machtlos?

Danke für alle konstruktiven Antworten.

Gruß,
LeoLo

P.S.: Ach ja, eine kleine Sache noch: dürfen Müllkosten auf die Quadratmeter der Wohnfläche umgelegt werden, anstatt auf die Gesamtzahl der Hausbewohner?

Auch hallo.

Mietrecht ist nicht mein Fach :smile: also einmal eine Frage an
alle auf dem Gebiet:

[x]22.03.2006, 15:36 Uhr (zum Ankreuzen im Kalender :wink: )

Ein Mieter unterschreibt Mitte des Jahres einen
(Standard-)Mietvertrag, der nebst Grundmiete eine monatliche
Pauschale von 55,-€ für die Betriebskosten vorsieht. Jetzt,
bei der Jahresabrechnung stellt sich heraus, daß der Vermieter
für 6,5 Monate eine Nachzahlung von 360,- € geltend macht.

Quizfrage: wurde die Rechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellt ? Wenn nein, ist der Anspruch verjährt.

Nachdem der Mieter sich die Einzelauflistung der
Betriebskosten durchrechnet, stellt er fest, daß alleine die
normalen Betriebskosten, die sich an den Quadratmetern der
Wohnung orientieren, (noch ohne die anteilig umgelegten
Wasserkosten) auf das Jahr gerechnet 72,-€ / Monat
ausmachen.

Also der VM darf die Nebenkosten (so der bessere Terminus) bei Vertragsabschluss durchaus (signifikant) zu niedrig ansetzen:
BGH Urteil VIII ZR 195/03

In den Augen des Mieters mußte der Vermieter bei
Vertragsabschluss also wissen, daß die inserierte und dann
vertraglich vereinbarte Monatspauschale zu niedrig sein wird!

Eine gewisse Dynamik bei den Öl- und Gaspreisen kann man derzeit wohl
nicht abstreiten :wink:

Das sieht doch eher nach Nepp aus, um die Wohnung durch
angeblich niedrige Nebenkosten zu vermieten und dann später
den „wahren“ Preis zu offenbaren.

Inklusive der anteiligen Wasserkosten dürften anstelle der
vereinbarten 55,-€ vermutlich so 100€ - 110€ anfallen.

Ist ein Mieter da machtlos?

Nicht unbedingt. Eine (nachweislich) zu hohe NK-Vorauszahlung kann der
Mieter innerhalb von 3 Jahren übrigens zurückfordern. S. oben genanntes Urteil unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprec… (wenn das nicht reicht nach dem Aktenzeichen mit ask.com suchen :wink: )

P.S.: Ach ja, eine kleine Sache noch: dürfen Müllkosten auf
die Quadratmeter der Wohnfläche umgelegt werden, anstatt auf
die Gesamtzahl der Hausbewohner?

Also grundsätzlich sind beide Varianten möglich. Siehe auch die 3 Ergebnisse von http://www.mieterbund.de - suche nach Müllkosten: http://www.mieterbund.de/zeitungen/mz/1997/0897/stic…

HTH
mfg M.L.

Eine Sache noch zur Verdeutlichung: Es handelt sich ausdrücklich um eine BetriebskostenPAUSCHALE nicht um eine BetriebskostenVORAUSZAHLUNG! Insofern stellt sich mir die Frage, ob der Vermieter ÜBERHAUPT Mehr- oder Minderbeträge einfordern darf? Meine, mich zu erinnern, daß eine Pauschale eben keine Vorauszahlung darstellt.

Gruß,
LeoLo