Bürge für Untermiete bei Genossenschaft zulässig?

ich habe folgendes Problem. Ich habe vor ein paar Wochen einen Untermietvertrag mit dem Hauptmieter einer Wohnungsgenossenschaft abgeschlossen. Ich muss einen Genossenschaftsbeitrag von 520 Euro zahlen. Und die Miete geht an den Hauptmieter.

Problem: Hauptmieter hat mir diverse Zettel der Genossenschaft gegeben, die ich ausfüllen muss: Schufa-Auskunft, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - das ist ok. ABER: Sie wollen auch eine Bürgschaftserklärung…
Dort steh:
„Der Bürge sich verpflichtet, für alle aus der Mitgliedschaft sowie dem Nutzungs-/Mietverhältnis gegenüber der Genossenschaft, von dem Mieter bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen rechtzeitig und vollständig einzustehen. Die Bürgschaft bezieht sich insbesondere auf die Zahlung der notwendigen Geschäftsanteile, der Eintrittsgebühr, der monatlichen und laufenden Gesamtnutzungsgebühr. Mehrere Bürgen haften als Gesamtschuldner. Die Bürgschaft ist finanziell unbegrenzt…“

So, leider finde ich niemanden, der für mich bürgt. Außerdem weiß ich nicht, für genau WAS gebürgt werden muss? Was sind die Geschäftsanteile, Eintrittsgebühr und Gesamtkosten. Für was müsste der Bürge aufkommen??? Der 2. Untermieter und der Hauptmieter haben schon so eine Erklärung abgegeben.

Und muss ich einen Bürgen finden? Ich habe doch gar keinen Vertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen und bin Untermieter laut unterschriebenen Vertrag. Hausverwalterin hat aber gemeint, es sind alles gleichberechtigte Mieter, die alle gleich für alles aufkommen müssen.

In 2 Wochen ziehe ich aber um, und ich werde keinen Bürgen finden…können die mich rausschmeißen? Ich kann eigentlich meine Miete zahlen, weil ich regelmäßig bafög bekomme. Warum brauchen die einen Bürgen???

Was soll ich tun? Kann mir jemand helfen? Ich wäre echt super dankbar, weil ich wirklich nicht weiter weiß…hab auch schon mein altes Zimmer gekündigt und in 2 Wochen Abgabetermin…

sorry, k.a, bin aber gespant auf antworten

ich habe folgendes Problem. Ich habe vor ein paar

Wochen einen

Untermietvertrag mit dem Hauptmieter einer
Wohnungsgenossenschaft abgeschlossen. Ich muss einen
Genossenschaftsbeitrag von 520 Euro zahlen. Und die

Miete geht

an den Hauptmieter.

Problem: Hauptmieter hat mir diverse Zettel der

Genossenschaft

gegeben, die ich ausfüllen muss: Schufa-Auskunft,
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung - das ist ok. ABER:

Sie

wollen auch eine Bürgschaftserklärung…
Dort steh:
"Der Bürge sich verpflichtet, für alle aus der

Mitgliedschaft

sowie dem Nutzungs-/Mietverhältnis gegenüber der
Genossenschaft, von dem Mieter bestehenden

Verbindlichkeiten

und Forderungen rechtzeitig und vollständig

einzustehen. Die

Bürgschaft bezieht sich insbesondere auf die Zahlung

der

notwendigen Geschäftsanteile, der Eintrittsgebühr, der
monatlichen und laufenden Gesamtnutzungsgebühr.

Mehrere Bürgen

haften als Gesamtschuldner. Die Bürgschaft ist

finanziell

unbegrenzt…"

So, leider finde ich niemanden, der für mich bürgt.

Außerdem

weiß ich nicht, für genau WAS gebürgt werden muss? Was

sind

die Geschäftsanteile, Eintrittsgebühr und

Gesamtkosten. Für

was müsste der Bürge aufkommen??? Der 2. Untermieter

und der

Hauptmieter haben schon so eine Erklärung abgegeben.

Und muss ich einen Bürgen finden? Ich habe doch gar

keinen

Vertrag mit der Genossenschaft abgeschlossen und bin
Untermieter laut unterschriebenen Vertrag.

Hausverwalterin hat

aber gemeint, es sind alles gleichberechtigte Mieter,

die alle

gleich für alles aufkommen müssen.

In 2 Wochen ziehe ich aber um, und ich werde keinen

Bürgen

finden…können die mich rausschmeißen? Ich kann

eigentlich

meine Miete zahlen, weil ich regelmäßig bafög bekomme.

Warum

brauchen die einen Bürgen???

Was soll ich tun? Kann mir jemand helfen? Ich wäre

echt super

dankbar, weil ich wirklich nicht weiter weiß…hab

auch schon

mein altes Zimmer gekündigt und in 2 Wochen

Abgabetermin…

Ohne Bürgschaft kein Mietvertrag! Die Verpflichtungen des Bürgen sind sehr deutlich definiert:
„Der Bürge sich verpflichtet, für alle aus der Mitgliedschaft sowie dem Nutzungs-/Mietverhältnis gegenüber der Genossenschaft, von dem Mieter bestehenden Verbindlichkeiten und Forderungen rechtzeitig und vollständig einzustehen. Die Bürgschaft bezieht sich insbesondere auf die Zahlung der notwendigen Geschäftsanteile, der Eintrittsgebühr, der monatlichen und laufenden Gesamtnutzungsgebühr.“

Hallo guten Tag,ich wwürde garnix unterschreiben.Du ziehst ja eh bald aus und in zwei Wochen einen rausschmeißen ist unwahrscheinlich,würde dir raten den Mieterbund an zurufen die helfen dir!Viel Glück Liebe grüße anna

In der Regel kann ein Miter nicht ohne den Vermieter untervermieten .Insofern stellt dieser Bedingungen wie auch die Forderung nach einer Bürgschaft.Tip : Nehmen sie selbst mit dem Vermieter Kontakt auf und überzeugen sie Ihn von Ihrer Seriosität.Unter Umständen verzichtet er auf die Bürgschaft.

MfG

Ich weiß eben nichts mit den Begriffen anzufangen. geschäftsanteile= genossenschaftsbeitrag von 520 euro? zahl ich aber an meinen untermieter
eintrittsgebühr - noch nie davon gehört…wieviel ist das denn und für was?
gesamtnutzungsgebühr = nebenkosten? (gab noch einen punkt gesamtmiete…aber da war kein kreuz)

die, die ich wegen bürgen gefragt habe, hatten angst dass sie total viel zahlen müssten, wenn iwas passiert, wie z.b. brand oder so. stimmt das? bürgschaft ist ja auch unbegrenzt…

danke für deine antwort. kostet das was beim mieterbund, wenn man rat will?

hi,

ich würde dir raten, die satzung der genossenschaft anzufordern. ich selbst wohne auch bei einer genossenschaft und habe vor dem einzug eine satzung bekommen. dort steht alles drin.

gruß
pucksi

Hallo guten Abend,nein das kostet dich nichts beim Mieterbund, ,würde dir aber raten da beizutreten, die jahres gebühr ist erschwinglich und ganz gering.libe grüße anna ruf die gleich morgen an. Viel Glück

Lassen Sie sich von der Genosssenschaft diese Fragen erläutern!

Hallo, tut mir leid, da kann ich aus der Ferne wenig dazu sagen, ich blicke da- ehrlich gesagt- nicht durch mit diesen Genossenschaftsanteilen usw.- Nur soviel: Wenn Du einen Untermietvertrag hast, dann hast Du diesen Vertrag doch mit dem Hauptmieter der Wohnung und sonst mit niemandem. Wieso sollst Du dann für den Vermieter (Genossenschaft) Deines Vermieters (Hauptmieter) irgendwelche Zettel ausfüllen und Informationen weitergeben, mit der Genossenschaft hast Du doch gar keinen Vertrag!?-. Kann leider auch nicht mehr dazu sagen. Ich empfehle im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt über Hotline im Internet zu fragen, das kostet i.d.Regel so 20-30 Euro, wird nach min abgerechnet und hat Rechtsgültigkeit- Frage vorher präzise formulieren, aufschreiben und anrufen, mehr kann ich nicht raten, sorry-. Gruß- Achim

Ja, eine Bürge ist durchaus zulässig.

Jetzt liegt es im Ermessen der Genossenschaft/Vermieter sie auch ohne Bürgen anzunehmen.

Viel Glücke.

Mit freundlichen Grüssen

Hey,

danke für die ganzen Antworten.

Also habe heute mit einem allgemeinen Anwalt kurz geredet, der fand das alles sehr merkwürdig und dass das eigentlich nicht üblich sei. Aber er konnte mir auch nichts sagen, da ich die Satzung der Genossenschaft nicht mit hatte…aber er meinte, dass die Satzung auch nicht ganz rechtskräftig sein müsste…Bürgschaften sind eigentlich auch nicht üblich…und naja…jetzt werde ich die Satzung mal anfordern müssen…er konnte mir so keine weiteren Aussagen machen, wegen rechtskräftig oder nichtig oder so…