Darf der Vermieter einen beliebigen qm Preis

… fuer die Wohnung fordern oder muss er sich an dem ortsueblichen Mietspiegel orientieren?
Ich bin Mieter und die Miete liegt bei 14 Euro/qm. Ortsueblich ist 9,7 Euro/qm lt. Mietspiegel. Hab ich das Recht mit dem Vermieter einen neuen Preis auszuhandeln, oder eventuell sogar die Miete zurueckzufordern oder bleibt mir nur zu kuendigen?

Wenn Du bei Einzug im Mietvertrag mit den 14.00 Euro/qm einverstanden warst und dies auch unterschrieben hast, bleibt Dir nur übrig zu kündigen.

Bassauer

Das sind jetzt etwas dürftige Informationen, folgende Punkte könnten helfen, Deine Frage zu klären:

Ist Dein Durschnittspreis „kalt“?

Handelt es sich um eine Mietpreiserhöhung oder war das der qm-Preis von Anfang an?

Um welche Art von Wohnung bzw. um wieviel Zimmer und qm handelt es sich? Neubau? Altbau und energetisch saniert? Besondere Merkmale?

Versuche Deinen Fall doch etwas detaillierter zu konkretisieren …

Hallo Bettina,
das ist ja mehr als heftig !

Wenn der ortsübliche Mietpreisspiegel bei 9,70 €/qm liegt, dann muss Ihnen der Vermieter aber dafür eine entsprechend hochwertig ausgestattete Wohnung bieten.

Das heist :

  • Natursteinböden mit FB-Heizung
  • Wände mit Edelputz verputz und lasiert
  • Bad mit Bidet und hindernisfreier Dusche (Glaselemente)
  • Bad und Gästetoilette keine Kunststoffobjekte
  • Echtholztüren
  • 3-fach verglaste Fenster mit Aussenjalousien
    Wenn Ihre Wohnung nicht mindestens 3-4 dieser Merkmale hat, dann ist eine
    Ein fähiger Makler hilft im Notfall.
    Rückerstattung ist kaum möglich denke ich.
    Verhandlung ist dringend geboten - letztes Mittel ist die Kündigung.
    BG
    hardy

MoinMoin!

Nun, fordern darf er bei freier Marktwirtschaft sicherlich, was er will und wenn er´s bekommt, freut er sich.
Eine Anlehnung an einen Mietspiegel kann man nur erwarten, wenn man VERGLEICHBARE Wohnungen hat.
Hierzu ist wichtig, daß es ein aktueller Mietspiegel ist.
Natürlich können Sie nachverhandeln, was aber sicherlich keinen Erfolg haben wird.
Also empfehle ich Ihnen, sich sogleich an einen Mieterverein zu wenden, der diese Fragen (direkt auf Ihren Wohnort und -objekt bezogen) objektiver beurteilen kann.
Denn ich denke nicht, daß ein VM bei einer Vergleichsmiete von unter 10Eu selbst grundlos dann 14Eu/qm verlangt. Es muß also Gründe geben…
Gruß

Hallo,

eigentlich sollten sich Vermieter an der ortsüblichen Miete orientieren. Da Sie aber den Mietvertrag mit der hohen Miete unterschrieben haben, können Sie aus meiner Sicht jetzt keine Rückforderung stellen. Allerdings können Sie, mit Hinweis auf den Mietspiegel mit dem Vermieter eine neue Miete aushandeln, notfalls mit der Kündigung drohen.

mit freundlichen Grüßen P. Kunze

Hallo Bettina,
offensichtlich wohnst Du in einer großen Stadt mit sehr hohem Mietniveau, denn der Mietpreis ist sehr hoch.
Wenn die Wohnung nicht öffentlich gefördert wurde, d.h. wenn es keine Sozialwohnung ist, dann kann der Vermieter den Mietpreis frei bestimmen. Du musst ja nicht dort einziehen. Es bleibt Dir also nur die Wahl zwischen akzeptieren oder ausziehen.
Gruß
Udo

Sie können handeln! Es besteht aber beiderseits Vertagsfreiheit! Von Mietwucher kann hier keine rede sein, da der Mietspiegel, der ohnehin lediglch bei Neuabschlüssen als Orientierung dienen kann, nicht außergewöhnlich überschritten wird.

Hallo,

mit dem Mieter handeln darf jeder Mieter. Sollte die Wohnung eine besondere Ausstattung oder besondere Extras haben ist der Mietpreis vielleicht doch gerechtfertigt.
Dieses sollte man auf jeden Fall bedenken.Und der Mietspiegel ist nur eine Orientierung für den Mietpreis einer Standard Wohnung.

Peter

Viel Glück
Peter

hallo,
sorry, waren im Urlaub…
wenn der Mietvertrag unterschrieben wurde mit 14€/qm. dann Pech

lisa