Darf der Vermieter einfach den Zaun entfernen?

Hallo !

Eine Familie mit mehreren Kindern und 2 Hunden hat vor über 3 Jahren einen Resthof in relativer Alleinlage mit einer (schon vom Vormieter angebrachten) Einzäunung gemietet. Ohne diesen Zaun hätte die Familie das Objekt nicht gemietet ,was der Vermieter auch weiß! (Es liegt an einer relativ stark befahrenen Landstrasse) Außerdem könnte ohne die Einzäunung jede X-beliebige Person zu jeder Tages und Nachtzeit auf dem Gelände herrumlaufen. Im (von den Mietern und Vermietern extra unterschriebenen Zusatz zum Mietvertrag steht der Text : Hunde sind auf dem Vorderhof zu halten , ein freies Auslaufen außerhalb des Mietobjekts ist nicht gestattet. (Dies würde ohne die Einzäunung ja von uns nicht mehr eingehalten werden können aber der Vermieter meint nun nur wir könnten die Hunde ja in den Schuppen sperren…) Jetzt plötzlich meint der Vermieter das der Zaun hässlich ist und er will den Zaun entfernen und statt dessen eine kleine,junge Hecke anpflanzen. Des Weiteren will er die Einfriedung der „Terrasse“ ,die aus Lebensbäumen besteht, ersatzlos entfernen. Die Entfernung des Zaunes und der Einfriedung würde bedeuten das schon aus mehreren hundert Metern Entfernung jeder Auto-, Lkw-, Fahrradfahrer oder Fußgänger absolut ungehinderte Sicht auf das Grundstück usw. hätte. Außerdem stellen diese Bäume ja auch einen gewissen Windschutz des Grundstückes dar. Ansonsten sind rundherrum nur Felder und Wiesen. Die Frage ist nun ob er das einfach so gegen den Willen der Familie und gegen die Absprache im Mietvertagszusatz machen darf ?

Ich bedanke mich schon im Vorhinein für hoffentlich aussagekräftige Antworten !

Hallo, nach Ihren Aussagen haben Sie nicht nur eine Wohnung, sondern den ganzen „Resthof“ gemietet. In diesem Fall darf der Vm wesentliche Veränderungen nur nach Absprache mit Ihnen vornehmen. In diesem Fall ist der Zaun Bestandteil der Mietsache. Was anderes wäre es, wenn Sie z.B. nur eine Wohnung im Obergeschoß gemietet hätten usw.-
Maßgebend ist jedenfalls die im Mietvertrag stehende Bezeichnung der Mietsache- wenn dort Resthof oder dergl. steht, dann muß der Zaun (auch die Bäume auf Ihrem gemieteten Grundstück) verbleiben.- Gruß, Achim

Sofern eine Einfriedung zugesichert ist, die das Davonlaufen von Hunden oder Vieh verhindert, wäre eine solche nach Entfernung wg. Unansehlichkeit oder Beschädigung auch wieder sicher herzustellen.

Hallo,
Sie wohnen dort leider nur zur Miete und der Vermieter kann diverse Veränderungen an seinem Grundstück vornehmen.
Sie können Ihn nur dezent auf den aktuellen Sachverhalt laut Mietvertrag hinweisen. Sollte Ihr Vermieter jedoch auf die Ausführung diverser Veränderungen bestehen, dann können Sie nur mit Mietminderung drohen. Notfalls müssen Sie ausziehen.

Mit freundlichen Grüssen