Darf der Vermieter Lasur vorschreiben?

Hallo!

Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte.
Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet, alle zwei Jahre den Sichtschutzzaun auf der Terrasse zu lasieren. Soweit so gut. Der Vermieter schreibt aber vertraglich vor, welche Lasur genau wir nehmen dürfen. Dass der Farbton vorgeschrieben wird, leuchtet ein, damit das Bild einheitlich bleibt. Aber wie sieht es mit der Marke aus? Die vertraglich vorgeschriebenen Lasuren bekommt man in den umliegenden Baumärkten nicht - zu teuer und daher nicht im Programm hieß es. Als Alternative bleibt der Vermieter, der sich bereit erklärt, die Lasur zu besorgen (auf unsere Kosten natürlich) oder das Internet. Wäre an sich auch nicht so ein Problem, aber die Sichtschutzzäune wurden wie auch die Häuser „günstig“ gebaut. Sprich letztlich kostet die Lasur wahrscheinlich genausoviel wie der ganze Zaun. Ist die Klausel wirksam oder muss die Wertigkeit des Zaunes in einem vernünftigen Verhältnis zur verlangten Lasur stehen?

Schonmal vielen Dank für eure Meinungen!

Hallo

dies fällt unter den Begriff „Schönheitsreparaturen“. Die von Ihrem Vermieter in den Mietvertrag oder in schriftlichen Nebenabreden eingefügte Klausel ist unwirksam.

Anbei ein Auszug aus einem Mietvertrag mit angehängtem Urteil:
(4) Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden. Der Mieter verpflichtet sich, Malerarbeiten, soweit sie erforderlich sind, mit Silikatfarbe der Farbe weiß, der Marke „STOSIL IN" durchzuführen oder durchführen zu lassen. Die Decken, Bäder und Küchen sind mit waschfester Innen Discolor der Marke „STOCOLOR DIN weiß" zu streichen.

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?.. ZR 166/08

Denke das beantwortet alles.

Good Luck und viele Grüße an den Vermieter. Unverschämtheit auf sowas zu beharren.

Vippi

Hmmm der Link kam wohl nicht durch

Anbei nochmal:

http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?.. ZR 166/08

Heissa… der Link will nicht.

Google dann einfach mal nach:

Bundesgerichtshof Urteil vom 18. Februar 2009 AZ: VIII ZR 166/08

Da steht alles drin.

LG

Vippi

Hallo,

wenn euch stört das der Vermieter euch die Lasur im Mietvertrag vorschreibt, warum habt ihr ihn dann unterschrieben?
Ok, mal im ernst, wenn ihr vertraglich an eine Marke gebunden seit, dann seit ihr daran gebunden.

Vielleicht könnt ihr mit dem Eigentümer des Zaunes ja einen Deal machen. Er zahlt die Differenz zwischen dem billigen und dem, von ihm und euch im Vertrag, akzeptierten Mittel.

Allerdings würde ich mich als Vermieter, wenn mir der Zaun so wichtig wäre, nicht darauf einlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Bobrowski

Als wir eingezogen sind, waren die Außenbereiche noch gar nicht fertig gestellt.
Wir haben es so erklärt bekommen, dass man lediglich für einen einheitlichen Farbton sorgen will, was verständlich ist. Dass die Lasur im normalen Handel nicht erhältlich ist konnten wir nicht wissen.
Wären die Trennwände qualitativ hochwertig, würde ich gar nicht erst fragen - aber es geht darum ob die Lasur letztendendes teurer sein darf als das zu schützende Holz an sich. Und ob wir dann noch an die Marke gebunden sind, ist ja eben meine Frage. Dass wir das unterschrieben haben ist mir klar, aber nicht alles was unterschrieben wird ist auch rechtskräftig. Wir sind weiß Gott nicht so dass wir uns um etwas drücken wollen, wofür wir uns einverstanden erklärt haben, es geht um die Verhältnismäßigkeit und die ist hier einfach nicht gegeben. Egal ob wir nun müssen oder sich herausstellt, dass dieser Zusatz nichtig ist, lasiert wird auf jeden Fall.

Danke für den Link und die Antwort. Dann können wir ja vielleicht noch etwas regeln, dass wir eine Lasur aus dem Baumarkt nehmen können. Vernünftig pflegen wollen wir das Ganze hier ja, aber eben wirklich vernünftig :smile:
Vielen Dank!

Sie waren doch mit ihrer Unterchrift dabei, als diese ungewöhnliche aber dennoch damit gültige Vereinbarung unterzeichnet wurde. Im Zweifel hilft der Klageweg, der im Ergebnis ebenso Zweifelhaft ist!

Hallo, zunächst gilt der Rechtsgrundsatz: Verträge müssen gehalten werden. Weiterhin möchte ich zur Veranschaulichung ein Beispiel aus dem mediz. Bereich geben: der Arzt verordnet wegen Husten ein Medikament x (weil es einen bestimmten Wirkstoff besitzt); das Medikament ist zu teuer, ein anderes y ist genauso gut (gleichwertig), aber billiger. Der Patient verwendet nun Medikament y.
Der Vm „verordnet“ eine Lasur, warum macht er dies. Weil er glaubt, daß allein durch dieses Produkt sein Eigentum geschützt wird. Nun ist nach Ihrer Beschreibung ein Lattenzaun einer Doppelh. hälft zu schützen, weshalb er auf einem Produkt beharrt (Wirkstoff).
Fragen Sie den Vm,worauf es ihm ankommt, andernfalls (z.B. ohne einvernehml. Antwort) streichen Sie den Zaun mit einer Lasur, die Ihnen am Info-Stand des Baumarktes empfohlen wurde; dann nämlich haben Sie dem Gebot der „nach dem Maß, aller billig und gerecht denkenden Mneschen“ Genüge getan. sofern Sie den Farbton einhalten.-Gruß, Achim