Hallo!
Wir bewohnen eine Doppelhaushälfte.
Laut Mietvertrag sind wir dazu verpflichtet, alle zwei Jahre den Sichtschutzzaun auf der Terrasse zu lasieren. Soweit so gut. Der Vermieter schreibt aber vertraglich vor, welche Lasur genau wir nehmen dürfen. Dass der Farbton vorgeschrieben wird, leuchtet ein, damit das Bild einheitlich bleibt. Aber wie sieht es mit der Marke aus? Die vertraglich vorgeschriebenen Lasuren bekommt man in den umliegenden Baumärkten nicht - zu teuer und daher nicht im Programm hieß es. Als Alternative bleibt der Vermieter, der sich bereit erklärt, die Lasur zu besorgen (auf unsere Kosten natürlich) oder das Internet. Wäre an sich auch nicht so ein Problem, aber die Sichtschutzzäune wurden wie auch die Häuser „günstig“ gebaut. Sprich letztlich kostet die Lasur wahrscheinlich genausoviel wie der ganze Zaun. Ist die Klausel wirksam oder muss die Wertigkeit des Zaunes in einem vernünftigen Verhältnis zur verlangten Lasur stehen?
Schonmal vielen Dank für eure Meinungen!