Darf ein vermieter das? (neue hausordnung)

Hallo,

mal angenommen ein mieter wohnt seit längerem in einem haus und erhält auf einmal eine vom vermieter geänderte neue hausordnung mit folgenden neuerungen:

  1. darf der vermieter per hausordnung festlegen die fenster der wohnung nicht unbeaufsichtigt durch den mieter offen zu lassen beim lüften und zum beispiel auch nachts.

  2. darf der mieter kein brennbares material (autoreifen, öle etc.) im keller lagern
    (wo sollte der mieter zum beispiel die autoreifen sonst einlagern?)

  3. darf ein hausgemeinschafts eigener spielplatz (im innenhof) sonn- und feiertags „verboten“ werden zur nutzung durch die mieter (bzw. deren kinder)
    (mehrere familien mit kindern wohnen im mietshaus)

  4. darf ein vermieter generell die beheizungszeit vom 1. mai bis 1.
    oktober unterlassen?

  5. darf ein vermieter das grillen grundsätzlich in einer neuen hausordnung untersagen?

Hallo,

mal angenommen ein mieter wohnt seit längerem in einem haus
und erhält auf einmal eine vom vermieter geänderte neue
hausordnung mit folgenden neuerungen:

  1. darf der vermieter per hausordnung festlegen die fenster
    der wohnung nicht unbeaufsichtigt durch den mieter offen zu
    lassen beim lüften und zum beispiel auch nachts.

Hier bedarf es nicht einmal einer Hausordnung. Der Mieter darf die Fenster nicht unbeaufsichtigt offen lassen oder z.B. bei Dachfenstern oder im EG bei Nacht. Das sind Sicherheitsgründe einerseits und in Bezug auf Sturm oder Regen auch Massnahmen zur Sicherung des Erhaltes der Bausubstanz.

  1. darf der mieter kein brennbares material (autoreifen, öle
    etc.) im keller lagern
    (wo sollte der mieter zum beispiel die autoreifen sonst
    einlagern?)

Dies entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Öle auf keinen Fall. Autoreifen darf jemand in der Garage lagern.

  1. darf ein hausgemeinschafts eigener spielplatz (im innenhof)
    sonn- und feiertags „verboten“ werden zur nutzung durch die
    mieter (bzw. deren kinder)
    (mehrere familien mit kindern wohnen im mietshaus)

Diese Einschränkung ist nicht zulässig.

  1. darf ein vermieter generell die beheizungszeit vom 1. mai
    bis 1.
    oktober unterlassen?

nein, der VM muss während des Jahres immer heizen, wenn es die Witterung erfordert.

  1. darf ein vermieter das grillen grundsätzlich in einer neuen
    hausordnung untersagen?

In der Regel nicht.

Hier liegt wohl das Problem vor, dass ein oder mehrere Mieter sich beim VM beschwert haben. Da sie nicht genannt werden wollen und der VM den einfacheren Weg sucht, ändert er einfach die Hausordnung. Die betroffenen Mieter müssen wegen dem Kinderspielplatz und der Heizung widersprechen. Die Frage des Grillens ist gerichtlich mehrfach und unterschiedlich geregelt. Solange niemand gestört wird, darf gegrillt werden. Gegebenenfalls müssen diese Mieter einen Elektrogrill nutzen.

Gruss Günter

Hallo,
Die einzelnen Punkte wurden ja schon erläutert. Hinzufügen möchte ich noch, dass man prüfen muss, ob die Hausordnung nicht gegenstand des Mietvertrages ist. In diesem Fall kann der VM nicht so ohne weiteres die Hausordnung ändern. Dann müsste der M damit einverstanden sein, und die neue Hausordnung unterschreiben.

LG
Andreas

Autoreifen…
Hi wunhtx!

  1. darf der mieter kein brennbares material (autoreifen, öle
    etc.) im keller lagern
    (wo sollte der mieter zum beispiel die autoreifen sonst
    einlagern?)

Dies entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Öle auf keinen
Fall. Autoreifen darf jemand in der Garage lagern.

Dort dürfen sie bei uns jedenfalls auf keinen Fall gelagert werden.
Wir haben für einige Bewohner eine Sammeltiefgarage - dort ist das Lagern sämtlicher brennbarer Materialien untersagt. (Garagenordnung)
Bleibt auch die Frage, was die Mieter machen, die keinen Platz in der Tiefgarage haben.
Da die Formulierung „brennbares Material“ durch Autoreifen, Öle etc. ergänzt wurde, gehe ich jetzt nicht davon aus, dass lediglich Metallteile im Keller gelager werden dürfen:smile:

Aber zurück zum Ursprung: Eine Hausordnung ist Bestandteil eines Mietvertrages - so einfach ändern geht schlecht (allerdings kann es passieren, dass man bei Nichtakzeptanz ausziehen muss)

Viel Erfolg!

Hallo

  1. darf der mieter kein brennbares material (autoreifen, öle
    etc.) im keller lagern
    (wo sollte der mieter zum beispiel die autoreifen sonst
    einlagern?)

Dies entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Öle auf keinen
Fall. Autoreifen darf jemand in der Garage lagern.

Dort dürfen sie bei uns jedenfalls auf keinen Fall gelagert
werden.
Wir haben für einige Bewohner eine Sammeltiefgarage - dort ist
das Lagern sämtlicher brennbarer Materialien untersagt.
(Garagenordnung)

Dürfen denn da Autos mitsamt Reifen und Tankbefüllung abgestellt werden?

MfG Simsy

1 Like

Hallo Günther,

Dies entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Öle auf keinen
Fall. Autoreifen darf jemand in der Garage lagern.

Bei dieser Aussage muß ich wiedersprechen.
Die Garagenverordnungen sind bundeslandabhängig und unterschiedlich, da gehört also ein „es kommt darauf an“ dazu.

Bei meiner letzten Recherche waren je nach Bundesland in einer Garage >1 Stellplatz Aussagen von

  • keine brennbaren Materialien erlaubt
    bis
  • Autozubehör (Öle/Kraftstoffe nicht explizit verboten)und „etwas zum aufbewahren“ (was ich als Schrank interpretiert habe) erlaubt

zu finden.

Gruß

Karsten

Hi Simsy!

Dürfen denn da Autos mitsamt Reifen und Tankbefüllung
abgestellt werden?

Jep! Kfz sind von der Regel ausgenommen.
Keine Brennbaren Materialien ausserhalb von Kfz.
Auf meinem Stellplatz stehen ein Auto und Motorrad - das ist o.k. - trotz der Reifen.
NICHT gelagert werden dürfen jedoch Reifen ohne Auto drumrum :smile:
LG Ulli

P.S.: Die Aufklärung erfolgte durch die örtliche Feuerwehr bei einer Brandschau