hallo experten,
darf ein mieter einer eigentumswohnung ohne wissen des eigentümers das schloß der wohnungstür austauschen?
muß er den eigentümer in kenntnis setzen?
muß er die zustimmung des eigentümers einholen?
lg, pit
hallo experten,
darf ein mieter einer eigentumswohnung ohne wissen des eigentümers das schloß der wohnungstür austauschen?
muß er den eigentümer in kenntnis setzen?
muß er die zustimmung des eigentümers einholen?
lg, pit
Hi pit
darf ein mieter einer eigentumswohnung ohne wissen des
eigentümers das schloß der wohnungstür austauschen?
Ja
muß er den eigentümer in kenntnis setzen?
Müssen nicht, aber es wäre eine Frage der Höflichkeit
muß er die zustimmung des eigentümers einholen?
Nein, aber der Austausch muß so stattfinden, daß nach Auszug des Mieters der ursprüngliche Zustand leicht wiederhergestellt werden kann.
Also Schlüssel und Zylinder aufheben und eventuell wieder einbauen. Je nachdem was dann bei einem Auszug vereinbart wird.
Gruß
Edith
Hallo Pit,
bin zu faul, das alles noch einmal zu kritzeln… Wenn der Herr mal bitte das eine oder andere geneigte Sehorgan hierhin werfen würde (auch in die dortigen Links zum Archiv):
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Gruß
Renee
hallo renee,
wenn ich ein resultat auf die archivsuche nach „schloß“, „schlüssel“ oder „auswechseln“ bekommen hätte, hätte ich nicht gefragt.
lg, pit