Darf Vermieter den Hausmüll durchwühlen

Darf ein Vermieter den privaten Hausmüll in der Gemeinschaftsmülltonne anfassen, rausholen oder durchsuchen?

Bleihand

Moin,

Darf ein Vermieter den privaten Hausmüll in der
Gemeinschaftsmülltonne anfassen, rausholen oder durchsuchen?

Also ich könnte mir schöneres vorstellen. Klar darf er das. Warum sollte er es nicht dürfen?

Bleihand

vnA

Hallo,

wenn jemand seinen Müll wegwirft, gibt er damit sein Eigentum daran auf.

Warum durchsucht der Vermieter überhaupt den Hausmüll? Wenn er kontrolliert, ob der Müll richtig sortiert wurde, kann der Mieter nicht viel machen. Anders sieht es aus, wenn der Vermieter seine Mieter ausspioniert. In dem Fall sollten die Mieter ihn auffordern, dieses zu unterlassen, denn das darf er natürlich nicht.

Grüße
Jeanine

Darf ein Vermieter den privaten Hausmüll in der
Gemeinschaftsmülltonne anfassen, rausholen oder durchsuchen?

Bleihand

Ich bemühe mich …
… mir gerade vorzustellen, wie die Wohnung eines Menschen aussieht,
der aus Mülltonnen anderer Menschen Teile entnimmt. Oder wie würde es
weitergehen mit den entnommenen Teilen?

Möglicherweise verstößt die großzügige Aufbewahrung z.B. von Farbresten, also Gefahrstoffen oder brennbarem Material in ungeeigneten Vermieter-Privatwohnungen gegen geltendes Recht.

Gruß

Stefan

Natürlich nicht!
Hallo,

in den allermeisten Abfallsatzungen steht drin, dass das Durchsuchen von Müll verboten ist.

Grüße
Didi

Hallo,

Moin,

in den allermeisten Abfallsatzungen steht drin, dass das
Durchsuchen von Müll verboten ist.

Das mag sein. Aber hier durchsucht der Vermieter seinen EIGENEN Müll. Er ist schließlich Vertragspartner des Entsorgers. Sein Müll (bzw. der von Ihm gesammelte) wird durch den Entsorger abgeholt. Damit würde ER sich im Zweifelsfall zuerst mal einem Verdacht des Verstoßes gegen die Abfallsatzung aussetzen. Außerdem wäre er beweispflichtig, wenn er Verstöße gegen die Abfallsatzung - und die daraus entstehenden Kosten - einem bestimmten Mieter zuordnen möchte/muss.

Grüße

Auch

Didi

vnA

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Doch, Du hast Recht!
Hi,

Du hast vollkommen Recht.

Habe auf Focus ähnliches gefunden.
(Verwaltungsgerichtshof BaWü Az. 10 S 1684/06)

Allerhand.

Grüße
Didi

… mir gerade vorzustellen, wie die Wohnung eines Menschen
aussieht,
der aus Mülltonnen anderer Menschen Teile entnimmt. Oder wie
würde es
weitergehen mit den entnommenen Teilen?

Möglicherweise verstößt die großzügige Aufbewahrung z.B. von
Farbresten, also Gefahrstoffen oder brennbarem Material in
ungeeigneten Vermieter-Privatwohnungen gegen geltendes Recht.

Mag schon sein, aber die Ausgangsfrage war, ob er Müll durchsuchen darf und nicht ob er Müll in der Wohnung sammeln darf.

Gruß

auch

Stefan

vnA

Die Rückfrage

Mag schon sein, aber die Ausgangsfrage war, ob er Müll
durchsuchen darf und nicht ob er Müll in der Wohnung sammeln
darf.

Guten Tag,

es war mir nicht klar, ob es um eine Diskussion um den juristischen Hintergrund oder um die psychologische Kriegsführung handelt.

Gruß

Stefan