Hallo!
Ein Mietvertrag wird im März 2001 über eine Wohnung abgeschlossen.
Der Mieter hinterlegt die vom Vermieter geforderte Kaution umgehend in Form eines Sparbuches. Ein Übergabeprotokoll mit sämtlichen Zählerständen liegt vor.
Berufsbedingt kündigt der Mieter die Wohnung fristgerecht zum 1.April 2004,
der Vermieter ist einverstanden. Das Mietverhältnis ist beendet, ein Übergabeprotokoll liegt vor.
Grund der Auseinandersetzung ist nun die noch ausstehende Kaution.
Bis dato ist eine BetrKostAbr. für das Jahr 2001 erfolgt und dem Mieter im August 2002 überreicht worden. Die Nachzahlung hat der Mieter umgehend geleistet. Abrechnungen liegen aber weder für 2002 noch 2003 vor!
Nach mehrmaliger telefonischer und einer persönlichen Aufforderung seitens des Mieters kommt der Vermieter einer Abrechnung der Kosten nicht nach und verweigert die Rückgabe der Kaution.
Nach Gesprächen mit anderen „Noch“-Mietern stellt sich heraus, dass der Vermieter an die anderen Mieter horrende Nachzahlungsforderungen für 2002 stellt und diese mit den gestiegenen Kosten für das Reinigungspersonal und den Hausmeister rechtfertigt. Eine Abrechnung ist also erfolgt!
Die Kosten für das Personal lassen sich so gut wie nicht nachvollziehen!
Gibt es Fristen, bezgl der BeKoAbr/Kaution, an die ein Vermeiter sich halten muss?