Die Betriebskosten, eine Kaution und ein Vermieter

Hallo!

Ein Mietvertrag wird im März 2001 über eine Wohnung abgeschlossen.
Der Mieter hinterlegt die vom Vermieter geforderte Kaution umgehend in Form eines Sparbuches. Ein Übergabeprotokoll mit sämtlichen Zählerständen liegt vor.
Berufsbedingt kündigt der Mieter die Wohnung fristgerecht zum 1.April 2004,
der Vermieter ist einverstanden. Das Mietverhältnis ist beendet, ein Übergabeprotokoll liegt vor.

Grund der Auseinandersetzung ist nun die noch ausstehende Kaution.
Bis dato ist eine BetrKostAbr. für das Jahr 2001 erfolgt und dem Mieter im August 2002 überreicht worden. Die Nachzahlung hat der Mieter umgehend geleistet. Abrechnungen liegen aber weder für 2002 noch 2003 vor!

Nach mehrmaliger telefonischer und einer persönlichen Aufforderung seitens des Mieters kommt der Vermieter einer Abrechnung der Kosten nicht nach und verweigert die Rückgabe der Kaution.

Nach Gesprächen mit anderen „Noch“-Mietern stellt sich heraus, dass der Vermieter an die anderen Mieter horrende Nachzahlungsforderungen für 2002 stellt und diese mit den gestiegenen Kosten für das Reinigungspersonal und den Hausmeister rechtfertigt. Eine Abrechnung ist also erfolgt!
Die Kosten für das Personal lassen sich so gut wie nicht nachvollziehen!

Gibt es Fristen, bezgl der BeKoAbr/Kaution, an die ein Vermeiter sich halten muss?

Hallo,
ich hatte mal ein ähnliches Problem, dabei bekam ich dann folgende Info:
Die Nebenkostenabrechnung muss spätesten 1 Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode gestellt werden. Also wenn z. B. Deine Abrechnung vom 1.1.2002 bis 31.12.2002 laufen müßte, heißt das, er hätte dies spätestns am 31.12. 2003 in rechnung stellen müssen. Da er das scheinbar nicht getan hat, kann er es auch nicht nachträglich. Ausser er kann nichts für die Verspätung, wenn es etwa an den Stadtwerken o.ä. liegt, dann kann er die Rechnung nachreichen.
Die Auskünfte über die Kaution sind recht schwammig, da es eigentlich nur heisst: „…schnellstmöglich…“ Auch die Rechtsprechung ist in diesem Fall sehr unterschiedlich, aber in der Regel geht man von einem Zeitraum bis höchstens 6 Monate nach Beendigung des Mietvertrages aus. Ist aber nicht bindend.Es gibt auch Urteile, in denen durchaus dem vermieter genhmigt wurde, die Kaution bis zru letzten Nebenkostenabrechnung einzubehalten, wobei er diese dann aber umgehend, sobald er alle nötigen Daten hat, erstellen muss.
Für die Frage was alles in den Nebenkosten enthalten sein darf, kannst Du sehr gut im Internet nach geeigneten Seiten suchen. Da bekommst Du alle Infos die Du brauchst, um zumindest grobe verfehlungen zu in deiner Abrechnung zu finden. Wenn Du einfach „Nebenkostenabrechnung“ als Suchwort eingibst, kriegst Du jede menge Seiten mit Informationen und Gesetzestexten dazu.
Ich hoffe, das hilft Dir zumindest ein bisschen weiter.
Gruß
Uwe