Hallo,
mal angenommen, man mietet ein Objekt (z.B. Bagger) zur Weitervermietung an. Ein paar Tage nach der Anlieferung erhält man die Rückmeldung vom Zulieferer (mit dem man schon seit langer zeit zusammen arbeitet), dass das Objekt verschwunden sei und kein Mitarbeiter mehr vor Ort auf der Baustelle. Unsere Rechnungen erhalten wir unzustellbar von der Post zurück.
Nun berechnet uns der Zulieferant eine Miete für Transport, Miete von x Tagen und Versicherung ab. Zusätzlich erhalten wir eine Berechnung für das Mietobjekt zum derzeitigen "Schätz-"Wert.
Wie sähen die rechtlichen Gegebenheiten aus, ob wir die Mietrechnung anfechten können, da niemand weiß, ab wann die Veruntreuung statt gefunden hat - oder andere Gründe - und ob wir die Geräte-Rechnung zus. begleichen müssen? Ab wann spricht man eigentlich von Unterschlagung und wann von Diebstahl?
Viele Grüße,
TT