Diebstahl/Unterschlagung von Mietsachen

Hallo,

mal angenommen, man mietet ein Objekt (z.B. Bagger) zur Weitervermietung an. Ein paar Tage nach der Anlieferung erhält man die Rückmeldung vom Zulieferer (mit dem man schon seit langer zeit zusammen arbeitet), dass das Objekt verschwunden sei und kein Mitarbeiter mehr vor Ort auf der Baustelle. Unsere Rechnungen erhalten wir unzustellbar von der Post zurück.
Nun berechnet uns der Zulieferant eine Miete für Transport, Miete von x Tagen und Versicherung ab. Zusätzlich erhalten wir eine Berechnung für das Mietobjekt zum derzeitigen "Schätz-"Wert.
Wie sähen die rechtlichen Gegebenheiten aus, ob wir die Mietrechnung anfechten können, da niemand weiß, ab wann die Veruntreuung statt gefunden hat - oder andere Gründe - und ob wir die Geräte-Rechnung zus. begleichen müssen? Ab wann spricht man eigentlich von Unterschlagung und wann von Diebstahl?

Viele Grüße,
TT

Hallo TT-Wagner,

Mein kurzer Rat als Rechtslaie: Schnellstmöglich Anzeige gegen den Untermieter erstatten und einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Viel Glück/Erfolg in dieser sehr unschönen Sache…

Hallo,
leider kann ich ihnen in dieser Sache nicht weiterhelfen da müssen sie einen Anwalt dazu fragen, mit solchen Dingen hatte ich noch nicht zu tun…
Viele Grüße

Hallo,

tut mir leid, da kann ich ihnen leider nicht helfen. Am besten suchen Sie sich rechtlichen Beistand.

mfg RomaniaX

Hallo dazu müßte man den Vertrag sehen !!!
In dieser Sache können wahrscheinlich nur Anwälte dir helfen, Detekteien können dir nur bei der Suche nach dem Bagger helfen.

Tip von mir sieh dir die Leute genauer an denen du das Fahrzeug verliehen bzw weiterverliehen hast.

Gruß Marco

www. hauptstadtdetektei.de

Also ich gehe mal davon aus, du least einen Bagger, und vermietest ihn gewerblich weiter. Wen meinst du mit Zulieferer??? Der von dem du den Bagger geleast hast, oder der, der den Bagger von dir gemietet hat? Grundsätzlich, bist du für das Verantwortlich was du „gemietet“ hast. Wenn du es weiter vermietest, stehst du trotzdem deinem „Vermieter“ als Vertrafspartener gegenüber. Dein Mieter ist ein Vertragspartner, der mitt DEINEM Vermieter nichts zutun hat.

Hoffe das hat dir geholfen.

Greetz