Hallo,
das von Christian Schulz gemailte Urteil gibt es und besagt, dass jemand vor seiner Wohnungstüre auf dem Schuhabtreter die Schuhe abstellen darf. Dies hatte einzig und allein das Gericht zu klären.
Sicher muss man die Juristerei nicht verstehen und - kann vieles nicht verstehen - kennt man die Aufgaben eines Richters oder Gerichtes bezüglich einem späteren Urteil nicht.
Wenn die Schuhe riechen, ist es eine Geruchsbelästigung. Wenn die Schuhe so vor der Türe stehen, dass jemand stolpert, ist es ein Unfallrisiko. Für beide Fälle kann daher verlangt werden, dass die Schuhe entfernt werden. Wobei man sich durchaus bei der Belästigung durch übel riechende Schuhe noch mit der Frage befassen muss, ob die Schuhe nicht ausserhalb der Wohnung bleiben dürfen, wenn der Mieter ein spezielles Spray einsetzt und somit die Belästigung zu Ende ist. Und für das Unfalrisiko gibt es sicher auch eine abwendbare Regel.
Wenn jedoch die Schuhe nur stören, es wird ein Risiko behauptet, wird aber nicht schlüssig nachgewiesen, was meist in solchen Fällen, die dann zu diesen Urteilen führen, leider geschieht, können die Schuhe bleiben.
Schaut euch das Mannesmann-Urteil an. Man kann moralisch und persönlich nicht korrekt handeln, aber immer, wenn eine Rechtsnorm nicht verletzt ist, gibt es kein Urteil oder ein für andere nicht begreifbares Urteil. Und für Rechtsvorgänge reicht es eben nicht - um auf die Schuhe zu kommen - dass jemand etwas für die Zukunft vermutet, sondern er muss schon beweisen, aus welchen Tatsachen und Hinweisen sich ergibt, dass die Schuhe nicht vor der Türe stehen dürfen.
Gruss Günter
dürfen Schuhe vor der Wohnungstür stehen gelassen werden? Ich
habe mal gehört, dass 2qm vor der eigenen Wohnungstür mit zur
Wohnung gehören und man diese Fläche auch zum Abstellen der
Straßenschuhe benutzen darf. Ist das richtig?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Franziska