Durchfahrtsrecht

Hallo zusammen,

ich erkläre mal kurz die Situation.
Wir haben seit 21 Jahren ein eigenes Haus mit einem recht großen Hof der so lang ist wie das Haus (ca 20 Meter) Hinter diesem Hof steht ein weiteres Haus und die Bewohnerin dieses Hauses hat das Durchfahrtsrecht.
Nun sind auf unserer Straße Parkplätze eingezeichnet worden, ganze 4 Stück für 16 Autos der Anwohner + Besucher des Restaurants nebenan.
Einen Parkplatz zu finden ist also schlimmer als die Nadel im Heuhaufen zu suchen, deshalb parken wir unser Auto momentan oft im Hof und fahren es selbstverständlich sofort raus sobald die Nachbarin mit ihrem Auto durch unseren Hof fahren möchte. Plötzlich kommt sie an und droht uns mit einem Anwalt, wir hätten kein Recht unser Auto auf unserem Grundstück in unserem Hof zu parken, sie duldet das nicht länger.
Noch dazu hat sie uns in den letzten Jahren den ganzen Hof kaputt gefahren.

Was haben wir für Rechte?
Kann man es evtl verbieten, dass sie durch unseren Hof fährt?
Kann man sie auf Schadenersatz verklagen wenn wir unseren Hof neu pflastern lassen wollen? Sie fährt bis zu 6 mal am Tag rein und raus.

Muss dazu sagen, dass sie Nervenkrank ist und schon desöfteren in der Nervenklinik war. Mit ihr ist es nicht ganz leicht, sie dreht öfter ab. Stellt uns nachts 2 Meter hoch ihren Müll vor unsere Haustür, so dass wir morgens die Haustür aufmachen und ne Art Mauer vorm Kopf haben…

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Hallo Jana2311, ja, ja die lieben Nachbarn…
also, ich gehe mal davon aus, dass das Geh- und Fahrrecht über ihr Grundstück zur Erschließung (Zufahrt) der Nachbarin im Grundbuch eingetragen ist oder sonstwie rechtlich gesichert ist z.B. als Baulast. Wenn das Recht unbefristet ist, ja, dann kann man erstmal nichts machen - außer zusammen mit der Nachbarin eine andere Möglichkeit der Zufahrt suchen.
Für dieses Geh- und Fahrrecht, wenn es nicht unentgeltlich ist, ist grundsätzlich eine Entschädigung zu zahlen - jährliche Rente vergleichbar. An den Unterhaltungskosten der Zufahrt ist der Berechtigte(Nachbarin)zu beteiligen. In welcher Höhe und wie, ist Verhandlungssache… da hilft bei „Bockigkeit“ letztendlich, nur das Gericht…
Also, viel Erfolg und nicht nerven lassen
Willy1301

Hallo Willy,

vielen Dank für ihre Antwort.
Das Durchfahrtsrecht ist im Grundbuch eingetragen.
Aber dass wir dafür entschädigt werden müssen haben wir nicht gewusst. Wir werden uns nun bei unserem Anwalt erkundigen und wenn es sein auch gerne vor Gericht gehen, denn so kann das wirklich nicht weiter gehen.

Hallo Jana,
da das Recht im GB eingetragen ist, muss es auch einen entsprechenden Vertrag (Notarsvetrag?)geben… eventuell mal in der Grundakte zum Grundbuchblatt nachschauen…dort sollte auch die Entschädigung geregelt sein…