Ehemaliger Nachbar bittet um Zeugenaussage

Hallo liebe Experten,
ein Mieter der mit seinem Vermieter einen Rechtsstreit wegen der Nebenkostenabrechnung hat( unterstützt vom Mieterbund), wird von einem ehemaligen Nachbarn gebeten als Zeuge vor Gericht auszusagen. Aber ist das überhaupt für den ehem. Nachbarn sinnvoll ? Kann es nicht sein das man den Zeugen für befangen hält? Und könnte es der eigenen Sache schaden. Denn bei diesem Vermieter heißt es nämlich , wer aufmuckt fliegt raus, ein Weg läßt sich dazu immer finden.
Dem ehemaligen Nachbarn werden Sachen unterstellt die gar nicht stimmen.
MfrG Veronika

Hallo liebe Experten,

Hallo, Veronika,
der ehemalige Mieter hat wohl nichts mehr vom Vermieter zu befürchten. Ob er als befangen gilt, wird der Richter feststellen. Der jetzige Mieter sollte sich nicht unterkriegen lassen.
Viel Erfolg
Franz

Hallo liebe Experten,
ein Mieter der mit seinem Vermieter einen Rechtsstreit wegen
der Nebenkostenabrechnung hat( unterstützt vom Mieterbund),
wird von einem ehemaligen Nachbarn gebeten als Zeuge vor
Gericht auszusagen. Aber ist das überhaupt für den ehem.
Nachbarn sinnvoll ? Kann es nicht sein das man den Zeugen für
befangen hält?

Auf Falschaussage stehen saftige Strafen, da wird niemand vorbei an der Wahrheit aussagen.

Eher kommt es zur Aussage „das weiss ich nicht mehr.“ o.ä.

Also wenn Der was aussagen kann, dann muss er auch.

jakob

Und könnte es der eigenen Sache schaden. Denn
bei diesem Vermieter heißt es nämlich , wer aufmuckt fliegt
raus, ein Weg läßt sich dazu immer finden.
Dem ehemaligen Nachbarn werden Sachen unterstellt die gar
nicht stimmen.
MfrG Veronika

Hallo VEronika,

Aber ist das überhaupt für den ehem. Nachbarn sinnvoll?

Ja. Und nicht nur sinnvoll, sondern wichtig.

Kann es nicht sein das man den Zeugen für befangen hält?

Nein. Warum sollte man das? Weil er auch Mieter war? Wer sonst sollte denn dann Zeuge sein? Ein Auch-Mieter ist da optimal.

Der Begriff „Befangenheit“ wird übrigens weit überschätzt. Im Normalfall können selbst nahe Verwandte oder ein Ehepartner für den anderen als Zeuge auftreten.

bei diesem Vermieter heißt es nämlich , wer aufmuckt fliegt raus,

Dann ist es doch umso wichtiger, den Mieter zu unterstützen! Wenn der Vermieter verliert, wird er in Zukunft wahrscheinlich vorsichtiger sein. Ein Gewinn für ihn wäre doch die reine Katastrophe! Nicht nur für den jetzt beklagten oder klagenden Mieter, sondern für alle Mieter!

Unabhängig davon: Ein Zeuge, wenn er, egal von welcher Seite, benannt wurde, muss vor Gericht erscheinen und muss die Wahrheit sagen. Fehlt er, braucht er ein Attest oder eine nachprüfbare vertretbare Entschuldigung. Dann gibt es einen neuen Termin. Zeugnis verweigern darf er nicht (außer bei bestimmten Verwandtschaftsbeziehungen). Ist er wirklich befangen und befürchtet, mit seiner Aussage Schaden anzurichten, kann er sich höchstens auf Gedächtnislücken oder Ähnliches zurückziehen. Darauf reagieren Richter aber schnell sauer, denn soviele Gedächtnislücken wie vor Gericht gibt es im realen Leben nicht.

Gruß
Peter

Hallo liebe Experten,
ein Mieter der mit seinem Vermieter einen Rechtsstreit wegen
der Nebenkostenabrechnung hat( unterstützt vom Mieterbund),
wird von einem ehemaligen Nachbarn gebeten als Zeuge vor
Gericht auszusagen. Aber ist das überhaupt für den ehem.
Nachbarn sinnvoll ? Kann es nicht sein das man den Zeugen für
befangen hält? Und könnte es der eigenen Sache schaden. Denn
bei diesem Vermieter heißt es nämlich , wer aufmuckt fliegt
raus, ein Weg läßt sich dazu immer finden.
Dem ehemaligen Nachbarn werden Sachen unterstellt die gar
nicht stimmen.

Hallo Veronika,

der im Streit befindende Mieter nennt den anderen Mitmieter als Zeugen. Dann muss der wahrheitsgemäss aussagen. Eine Befangenheit eines Zeugen gibt es in dem Sinne nicht. Eine Zeuge kann die Aussage verweigern, wenn er durch seine Aussage sich selbst belastet ( was hier ja nicht der Fall ist, sondern würde in einem Strafverfahren zu beachten sein) oder wenn er in einem bestimmten Grad verwandt ist oder verlobt ist. Und selbstverständlich gilt dies auch für Ehepartner ( ich weise extra hin, weil Ehepartner nicht miteinander verwandt sind).

Gruss Günter

Hallo Günter,

Zeuge kann die Aussage verweigern, wenn er durch seine Aussage
sich selbst belastet ( was hier ja nicht der Fall ist, sondern
würde in einem Strafverfahren zu beachten sein) …

Das gibt es auch in Zivilverfahren, trifft in diesem Fall aber wohl nicht zu.

… oder wenn er in einem bestimmten Grad verwandt ist oder verlobt ist. Und
selbstverständlich gilt dies auch für Ehepartner (ich weise extra hin,
weil Ehepartner nicht miteinander verwandt sind).

Sie sind nicht "bluts-"verwandt. Verwandt aber schon.

Das Zeugnisverweigerungsrecht wird oft mit Befangenheit verwechselt oder gleichgesetzt.

Der Richter erkundigt sich bei jedem Zeugen, der aufgerufen wird, nach dem Verwandtschaftsgrad. Das muss er, obwohl er es in der Regel aus den Akten bereits weiß. Hat der Zeuge, ob als Ehepartner oder aus einem anderen Grunde, ein Verweigerungsrecht, weist der Richter ihn darauf hin und fügt an, dass er, wenn er möchte, aber auch aussagen kann. Dass er dann aber, wie jeder Zeuge, an die Wahrheitspflicht gebunden ist.

Erklärt ein solcher Zeuge dann, dass er aussagen will, ist seine Aussage genauso wertvoll und vom Richter in die Urteilsfindung einzubeziehen wie die jedes anderen Zeugen auch.

Befangenheit kann ein Richter nur erklären wenn ein Zeuge mit allem, was er sagt, demonstriert, dass er der Person, zu deren Gunsten er aussagt, blind vertraut und unter keinen Umständen bereit ist, ihr zu schaden. Oder wenn er ganz offensichtlich im einen oder anderen Detail lügt. Ob das wirklich so war, würde, wenn es zur Berufung kommt, überprüft werden. Ein Richter wird diese Entscheidung deshalb nur fällen, wenn er sich absolut sicher ist.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Zeuge kann die Aussage verweigern, wenn er durch seine Aussage
sich selbst belastet ( was hier ja nicht der Fall ist, sondern
würde in einem Strafverfahren zu beachten sein) …

Das gibt es auch in Zivilverfahren, trifft in diesem Fall aber
wohl nicht zu.

eben, aber im Zivilverfahren recht selten.

… oder wenn er in einem bestimmten Grad verwandt ist oder verlobt ist. Und
selbstverständlich gilt dies auch für Ehepartner (ich weise extra hin,
weil Ehepartner nicht miteinander verwandt sind).

Sie sind nicht "bluts-"verwandt. Verwandt aber schon.

Nein, Ehepaare sind nach deutschen Recht nicht verwamdt. Man(n) oder Frau sind jeweils mit dem Schwager/Schwägerin verwandt

Das Zeugnisverweigerungsrecht wird oft mit Befangenheit
verwechselt oder gleichgesetzt.

Befangenheit führt zur Ablehnung von Richtern und/oder Staatsanwälten. Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat damit aber nichts zu tun.

Der Richter erkundigt sich bei jedem Zeugen, der aufgerufen
wird, nach dem Verwandtschaftsgrad. Das muss er, obwohl er es
in der Regel aus den Akten bereits weiß. Hat der Zeuge, ob als
Ehepartner oder aus einem anderen Grunde, ein
Verweigerungsrecht, weist der Richter ihn darauf hin und fügt
an, dass er, wenn er möchte, aber auch aussagen kann. Dass er
dann aber, wie jeder Zeuge, an die Wahrheitspflicht gebunden
ist.

Richtig mit der üblichen weiteren Erläuterung, dass auch eine uneidliche Aussage wenn diese falsch ist strafrechtliche Konsequenzen hat, bei Meineid sogar bis zu ein Jahr Freheitsstrafe droht. Kenne ich aus dem Gerichtssaal.

Erklärt ein solcher Zeuge dann, dass er aussagen will, ist
seine Aussage genauso wertvoll und vom Richter in die
Urteilsfindung einzubeziehen wie die jedes anderen Zeugen
auch.

kann einbezogen werden.

Befangenheit kann ein Richter nur erklären wenn ein Zeuge mit
allem, was er sagt, demonstriert, dass er der Person, zu deren
Gunsten er aussagt, blind vertraut und unter keinen Umständen
bereit ist, ihr zu schaden.

woher stammt diese juristísche Auslegung ? Der Richter muss dem Zeugen, wenn er aussagt deutlich machen, wenn er erkennt, dass der Zeuge beschönigt oder jemand schützen will, auf seine Wahrheitspflicht hinweisen. Der Zeuge hat, wenn er aussagt, die Wahrheit zu sagen und wenn der Richter dies erkennt, hat er kein Recht dem Zeugen Befangenheit zuzuerkennen. Ein solches Vorgehen wäre bereits die Vorstufe des „geplatzten Prozesses“.

Oder wenn er ganz offensichtlich

im einen oder anderen Detail lügt.

Dann ist es keine Befangenheit sondern eine Falschaussage.

Ob das wirklich so war,

würde, wenn es zur Berufung kommt, überprüft werden. Ein
Richter wird diese Entscheidung deshalb nur fällen, wenn er
sich absolut sicher ist.

Hier widerspreche ich. Dem Richter steht die Möglichkeit, wenn er erkennt, dass der Zeuge jemand vorsätzlich schützen will oder schützt und/oder lügt nicht zu. Und zwar in der Verhandlung, nicht erst für die Berufungsinstanz.

Gruss Günter

Hallo Günter,

ich wundere mich über die Vehemenz deiner Antwort. Meine war ja nicht als Widerspruch gegen deine, sondern als Ergänzung gedacht.

Nein, Ehepaare sind nach deutschen Recht nicht verwamdt.
Man(n) oder Frau sind jeweils mit dem Schwager/Schwägerin verwandt.

Nein, das sind sie noch weniger. Im deutschen Recht gilt nur die Blutsverwandtschaft:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaft_%28Recht%29

Aber wir kommen vom Thema ab. Es ging hier doch um Befangenheit oder Zeugnisverweigerungsrecht. Da haben Ehepaare untereinander dieselben Rechte wie Blutsverwandte.

Befangenheit führt zur Ablehnung von Richtern und/oder Staatsanwälten.

Hier ging es aber um die mögliche Befangenheit von Zeugen.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat damit aber nichts zu tun.

Auch da sind wir uns einig. Nur: Das Zeugnisverweigerungsrecht wird oft mit Befangenheit verwechselt oder gleichgesetzt. Anders ausgedrückt: Wenn jemand das Zeugnisverweigerungsrecht hat, glauben viele, dass seine Aussage, wenn er doch eine macht, als befangen abgelehnt wird.

Dann ist es keine Befangenheit sondern eine Falschaussage.

Eine Falschaussge aufgrund von Befangenheit.

Ob das wirklich so war, würde, wenn es zur Berufung kommt, überprüft werden. Ein
Richter wird diese Entscheidung deshalb nur fällen, wenn er sich absolut sicher ist.

Hier widerspreche ich. … Und zwar in der Verhandlung, nicht erst für die Berufungsinstanz.

Hier hast du mich missverstanden. Natürlich trifft der Richter seine Entscheidung in der Verhandlung. Aber in der Berufung, wenn es dazu kommt, wird diese (seine) Entscheidung überprüft werden.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

ich wundere mich über die Vehemenz deiner Antwort. Meine war
ja nicht als Widerspruch gegen deine, sondern als Ergänzung
gedacht.

Nein, Ehepaare sind nach deutschen Recht nicht verwamdt.
Man(n) oder Frau sind jeweils mit dem Schwager/Schwägerin verwandt.

Nein, das sind sie noch weniger. Im deutschen Recht gilt nur
die Blutsverwandtschaft:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwandtschaft_%28Recht%29

Lies mal einfach den selbst zitierten Bericht nach. Ich reagiere, weil ich keine Antwort stehen lassen möchte, die definitiv so nicht zutrifft.

Aber wir kommen vom Thema ab. Es ging hier doch um
Befangenheit oder Zeugnisverweigerungsrecht. Da haben Ehepaare
untereinander dieselben Rechte wie Blutsverwandte.

Befangenheit führt zur Ablehnung von Richtern und/oder Staatsanwälten.

Hier ging es aber um die mögliche Befangenheit von Zeugen.

Ich gehe davon aus, dass Du kein Jurist bist und mit prozessualen Dingen nichts zu tun hast. Befangen ist jemand, der in einer Sache Entscheidungen trifft und persönliche Vorteile dadurch hat. Oder aber ein Jurist, der durch öffentliche Erklärungen/ durch sein Verhalten nicht die Gewähr bietet, objektiv zu bewerten.

Ein Zeuge ist im juristischen Sinne im Rahmen einer Aussage nicht befangen. Dass Eheleute - obwohl sie nicht verwandt sind - trotzdem ein Zeugnisverweigerungsrecht haben liegt daran, dass durch eine Aussage ( Schutz der Familie lt. GG ) eine Familie durch den Staat / ein Gericht nicht zerstört werden soll.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht hat damit aber nichts zu tun.

Auch da sind wir uns einig. Nur: Das Zeugnisverweigerungsrecht
wird oft mit Befangenheit verwechselt oder gleichgesetzt.

Mir ist in mehr als vierzig Jahren dies noch nie passiert.

Anders ausgedrückt: Wenn jemand das Zeugnisverweigerungsrecht
hat, glauben viele, dass seine Aussage, wenn er doch eine
macht, als befangen abgelehnt wird.

Diese Meinung - aber lassen wir dies - teile ich nicht. Ich habe eher das Gefühl, dass manche Zeugen genau wissen, was ihre Aussage wert sein könnte.

Dann ist es keine Befangenheit sondern eine Falschaussage.

Eine Falschaussge aufgrund von Befangenheit.

Nein, gibt es doch gar nicht.

Ob das wirklich so war, würde, wenn es zur Berufung kommt, überprüft werden. Ein
Richter wird diese Entscheidung deshalb nur fällen, wenn er sich absolut sicher ist.

Hier widerspreche ich. … Und zwar in der Verhandlung, nicht erst für die Berufungsinstanz.

Hier hast du mich missverstanden. Natürlich trifft der Richter
seine Entscheidung in der Verhandlung. Aber in der Berufung,
wenn es dazu kommt, wird diese (seine) Entscheidung überprüft
werden.

In der Berufung wird der gesamte Fall geprüft. Dabei kommt auch der Zeuge erneut in den Zeugenstand. Das Gericht hat nicht über die Aussage in der Vorinstanz zu entscheiden, sondern nach der neuen Zeugenausage, ob der Zeuge eine neue Version hat oder nicht. Das Berufungsgericht muss die Zeugenausage neu einordnen. Die Berufung hat kommt möglicherweise bei der Zeugenassage zu einer anderen Wertung. Das hat aber nichts mit Befangenheit zu tun.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Lies mal einfach den selbst zitierten Bericht nach. Ich reagiere,
weil ich keine Antwort stehen lassen möchte, die definitiv so nicht zutrifft.

Nochmal:

Aber wir kommen vom Thema ab. Es ging hier doch um
Befangenheit oder Zeugnisverweigerungsrecht. Da haben Ehepaare
untereinander dieselben Rechte wie Blutsverwandte.

Ich gehe davon aus, dass Du kein Jurist bist und mit
prozessualen Dingen nichts zu tun hast.

Jurist bin ich nicht, habe aber erhebliche Gerichtserfahrung, straf- wie zvilrechtlich. Letzteres mehr.

Befangen ist jemand, der in einer Sache Entscheidungen trifft und persönliche
Vorteile dadurch hat. Oder aber ein Jurist, der durch öffentliche
Erklärungen/durch sein Verhalten nicht die Gewähr bietet, objektiv zu bewerten.

Ich hätte es anders formuliert, kann aber auch mit deiner Version leben. Das was du über den Juristen sagst, gilt aber auch für dern erstgenannten „jemand“.

Ein Zeuge ist im juristischen Sinne im Rahmen einer Aussage
nicht befangen. Dass Eheleute - obwohl sie nicht verwandt sind

  • trotzdem ein Zeugnisverweigerungsrecht haben liegt daran,
    dass durch eine Aussage ( Schutz der Familie lt. GG ) eine
    Familie durch den Staat / ein Gericht nicht zerstört werden soll.

Es geht/ging doch nicht um Begründungen, sondern um den Fakt. Ehepartner haben Zeugnisverweigerungsrecht. Basta.

Auch da sind wir uns einig. Nur: Das Zeugnisverweigerungsrecht
wird oft mit Befangenheit verwechselt oder gleichgesetzt.

Mir ist in mehr als vierzig Jahren dies noch nie passiert.

Seltsam. Mir ständig. Mir scheint, dass alle Leute das glauben,die keine oder wenig juristische Erfahrung haben.

Dann ist es keine Befangenheit sondern eine Falschaussage.

Eine Falschaussge aufgrund von Befangenheit.

Nein, gibt es doch gar nicht.

Das ist der Unterschied zwischen Ursache und (Aus-)Wirkung.

In der Berufung wird der gesamte Fall geprüft. …

Alles richtig. Und wenn der Berufungsrichter dann zu dem Ergebnis kommt, dass der Zeuge nicht befangen war, ist das eine Ohrfeige für den Richter der ersten Instanz. Das versucht jeder Richter zu vermeiden. Und das habe ich gesagt.

Gruß
Peter