Eibehaltende Kaution wegen Nebenkostenvorauszahlg

Ein Mieter zieht aus der Wohnung aus und übergibt die Wohnung ohne Mängel an den Vermieter zurück. Der Mieter bekommt ein Schreiben vom Vermieter in dem steht, das nur ein Teil der Kaution ausgezahlt wird und der andere Teil als Einbehalt für eine Nebenkostenvorauszahlung genommen wird. Seit wann wird eine Nebenkostenvorauszahlung von der Kaution abgezogen? Und weiterhin wurde die Kaution vom Vermieter, trotz Zusage bei Vertragsabschluß, nicht verzinst. Ist der Vermieter im Recht?

Mfg Antje

Hi Antje,

so mancher Mietvertrag enthält eine Klausel, die die Rückzahlung der Kaution unter einen Vorbehalt stellt: „…sofern der Vermieter keine Ansprüche dem Mieter gegenüber hat.“ Damit wäre der Vermieter berechtigt, die zu erwartende Nebenkostennachzahlung einzubehalten.

Die Kaution ist natürlich zu verzinsen, egal wie der Vermieter sie angelegt hat.

Gruß Ralf

Hallo an dieser Stelle.

Die Kaution ist natürlich zu verzinsen, egal wie der Vermieter
sie angelegt hat.

…und auch wo: http://blog.blindwerk.de/?p=163

mfg M.L.

Hallo,

kann es sein, dass der Vermieter die Endabrechnung der Nebenkosten meint??
Er kann die Kaution oder auch einen Teil davon zurückbehalten, wenn zu erwarten ist, dass für die Nebenkostenzahlung (Endabrechnung) noch Zahlungen offen bleiben. Damit kann er diese dann begleichen.

Gruß
Maja