Eigenbedarf/Brief verfassen?

Hallo Wissende,
hier zwei allgemeine Fragen:
Muss eine Eigenbedarfankündigung von einem Vermieter immer durch einen Anwalt schriftlich verfasst werden?
Wenn ein Vermieter selbst einen Brief mit Inhalt Eigenbedarf verfasst, kann dies den Vorgang in die Länge ziehen, wenn Mieter einen Anwalt hat?

Hallo Wissende,
hier zwei allgemeine Fragen:
Muss eine Eigenbedarfankündigung von einem Vermieter immer
durch einen Anwalt schriftlich verfasst werden?

Nein.

Wenn ein Vermieter selbst einen Brief mit Inhalt Eigenbedarf
verfasst, kann dies den Vorgang in die Länge ziehen, wenn
Mieter einen Anwalt hat?

Nein. Wenn die sache klar ist hat der Mieter sich zu fügen. Natürlich kann ein „Wissender“ (auch ein ReA) Umstände einstreuen die es dem Mieter innerhalb der Frist nicht ermöglichen dem Willen des Vermieters nachzukommen, aber das kann ja ein wissender Mieter auch ohne ReA.

Streubt sich der Mieter, muss auf Räumung geklagt werden.
Die beste Variante ist, ein einvernehmliches Gespräch zwischen beiden Parteien, welches nicht mit Kleinlichkeiten gefüllt werden sollte, sondern nach gesundem Menschenverstand.

Guten Abend!

Muss eine Eigenbedarfankündigung von einem Vermieter immer
durch einen Anwalt schriftlich verfasst werden?

Nein.

Wenn ein Vermieter selbst einen Brief mit Inhalt Eigenbedarf
verfasst, kann dies den Vorgang in die Länge ziehen, wenn
Mieter einen Anwalt hat?

Klar kann es das, es kann die Sache aber auch kürzer machen. Ein Mieter, der gar nichts tut, kann auch erst nach mehreren Monaten aus der Wohnung getragen werden.

Vielen Dank für die Informationen.